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Sendung vom 05. Dezember 2011
Zitrusfrüchte: Unbehandelt, unbelastet?
Ob Weihnachtsgebäck oder Glühpunsch: Schalen von Zitrusfrüchten finden in vielen Rezepten Verwendung. Doch wie unbelastet sind die als unbehandelt deklarierten Früchte?
In der kalten Jahreszeit haben Zitrusfrüchte aller Art Hochsaison: Süß-säuerliche Orangenspalten dekorieren winterliche Salate und Desserts, geriebene Schalen verfeinern Weihnachtsplätzchen und Orangen- oder Zitronenscheiben aromatisieren traditionell sowohl Früchtepunsch als auch Glühwein. Aus der Winterküche sind die Zitrusfrüchte nicht wegzudenken, doch gerade ihre Schalen sind oft mit Pestiziden und Konservierungsmitteln belastet. Deshalb findet man in vielen Rezepten den Tipp, die Schale einer unbehandelten Frucht zu verwenden. Aber heißt „unbehandelt“ tatsächlich unbelastet?
Im konventionellen Landbau ist es üblich,
Zitrusfrüchte schon in der Wachstumsphase mit
Pflanzenschutzmitteln zu spritzen. Diese Mittel erfüllen
verschiedene Funktionen. So sollen sie zum Beispiel die Pflanze und
ihre Früchte vor Schädlingen schützen,
Schimmelbefall oder Pflanzenkrankheiten entgegenwirken oder das
Wachstum unerwünschter Kräuter verhindern. Nach der Ernte
werden die Früchte in der Regel gewaschen und gegen Schimmel
und Fäulnis chemisch behandelt. Gängige Mittel zur
Konservierung der Schale sind zum Beispiel die Antipilzmittel
Orthophenylphenol oder Thiabendazol. Oft werden sie dem Wachs
beigemischt, das die Oberfläche von Zitrusfrüchten nach
der Ernte zusätzlich schützen soll.
Laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und gemäß
Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte muss eine
Konservierung von Zitronen und Orangen nach der Ernte
gekennzeichnet werden. Auf dem Etikett eines Orangennetzes steht
dann zum Beispiel der Hinweis „Konserviert mit
Orthophenylphenol, Imazalil und Thiabendazol“. Wenn ein
solcher Hinweis fehlt, sollte man davon ausgehen können, dass
keine derartige Behandlung stattgefunden hat.
Aber sind Zitrusfrüchte, die als unbehandelt gekennzeichnet
sind, tatsächlich unbelastet? Oder lassen sich auf der Schale
nicht doch Rückstände von Konservierungsmitteln und
anderen Pestiziden nachweisen? Um das herauszufinden, haben wir in
Köln und Mainz in Supermärkten, Fachgeschäften, an
Marktständen und im Biohandel Zitronen und Orangen eingekauft.
Alle 16 Proben sind schriftlich oder mündlich als
„unbehandelt“ beziehungsweise „nach der Ernte
unbehandelt“ ausgelobt worden. Unter den gekauften
Früchten waren auch sechs Proben in Bioqualität. Die
Biofrüchte stammten teilweise aus Biofachgeschäften und
teilweise aus Supermärkten großer Handelsketten.
Bei allen Proben haben wir Einkaufsort, Kennzeichnung und Preis
schriftlich erfasst und sie dann anonymisiert in ein
unabhängiges Labor gebracht. Hier wurden die Proben
aufbereitet und auf Rückstände gängiger Pestizide
und Konservierungsmittel untersucht.
Das erfreuliche Ergebnis: In allen sechs Proben mit Biosiegel
waren tatsächlich weder Pflanzenschutzmittel noch
Konservierungsstoffe nachweisbar. Damit entspricht das Ergebnis
auch den Verbrauchererwartungen, denn im Ökolandbau wird
komplett auf den Einsatz chemisch-synthetischer
Pflanzenschutzmittel verzichtet. Auch eine Konservierung der Schale
nach der Ernte ist bei Biofrüchten nicht erlaubt.
Völlig unbehandelte Zitrusfrüchte sehen oft
vergleichsweise stumpf aus, wohingegen eine mit Wachs konservierte
Frucht stärker glänzt. Nicht konservierte
Zitrusfrüchte können in der Regel nicht so lange gelagert
werden und schimmeln schneller.
Weniger erfreulich fiel die Beurteilung der konventionellen
Früchte aus. Unser Test zeigt, dass der Begriff
„unbehandelt“ keineswegs bedeutet, dass die Frucht frei
von Schadstoffen ist: Nur eine von zehn vermeintlich unbehandelten
Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau war tatsächlich
frei von Pestizidrückständen oder Konservierungsmitteln.
Bei fünf Proben fanden die Chemiker Konservierungsmittel wie
Imazalil oder Thiabendazol und teilweise zusätzlich noch
Pestizide. Drei weitere Proben wiesen deutliche
Pestizidrückstände auf, in einer Frucht wurden
Pestizidspuren nachgewiesen.
Die in unserem Test gefundenen Pestizidrückstände
überschritten in keinem Fall die gesetzlich festgelegten
Grenzwerte. In einigen Proben waren die zulässigen
Höchstmengen jedoch nur knapp unterschritten. Hinzu kommt,
dass zum Teil Mehrfachrückstände nachgewiesen wurden -
auf einer Frucht bis zu fünf verschiedene Wirkstoffe. Welche
Auswirkung diese verschiedenen Substanzen im Körper haben, ist
nicht ausreichend untersucht.
Bei den in fünf Proben nachgewiesenen Konservierungsmitteln
handelt es sich um Stoffe, die bei Zitrusfrüchten
üblicherweise zur Nacherntebehandlung eingesetzt werden. Bei
einer Behandlung nach der Ernte hätten die Stoffe jedoch
deklariert sein müssen. Wie Lebensmittelchemiker und
Untersuchungsleiter Stefan Kollenda erklärt, sei es
„durchaus üblich, dass die Produkte auch vor der Ernte
konserviert werden mit
Oberflächenbehandlungsmitteln“.
Da sich die Deklarationspflicht für Konservierungsstoffe aber
auf eine Behandlung nach der Ernte beschränkt, entsteht ein
rechtliches Schlupfloch. Eine Behandlung vor der Ernte ist nicht
kennzeichnungspflichtig.
Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung
„unbehandelt“ für Zitrusfrüchte nicht klar
definiert. Doch es gibt eine klare Verbrauchererwartung: Viele
Kunden, die bewusst zu unbehandelten Zitrusfrüchten greifen,
erwarten weder Pestizide noch Konservierungsmittel noch sonstige
Chemikalien auf ihrer Frucht. Doch diese hohen Erwartungen, so das
Ergebnis unserer Stichprobe, konnten neun von zehn Früchten
aus konventionellem Anbau nicht erfüllen. Insofern ist der
Begriff „unbehandelt“ hier fehl am Platz.
In unserem Test punkteten alle Biofrüchte mit einer
pestizidfreien Schale. Das Fazit von Lebensmittelchemiker Stefan
Kollenda: „Wenn man die Schale zu Hause mitverarbeiten will,
wäre es schon angebrachter, auf Bioware
zurückzugreifen.“
Unser Tipp also fürs Kochen, Backen und die Zubereitung von
Getränken: Wählen Sie Zitrusfrüchte mit dem
Biosiegel. Dafür müssen Sie oft noch nicht einmal tiefer
in die Tasche greifen, denn die Biofrüchte, die in unserem
Test alle sehr gut abgeschnitten haben, waren im Schnitt sogar
etwas preisgünstiger als die konventionellen, als
„unbehandelt“ ausgelobten Früchte.
In jedem Fall sollte die Schale der Früchte vor dem Verzehr
heiß abgewaschen und mit Küchenkrepp abgerieben werden.
Denn selbst auf einer unbehandelten Schale können sich Schmutz
oder natürliche Schadstoffe wie zum Beispiel Schimmelsporen
befinden. Gut gewaschen ist die Zitrusschale mit ihren
ätherischen Ölen ein vielseitiges und aromatisches
Gewürz für Süßspeisen, Kuchen und
Plätzchen, aber auch für herzhafte Salate, kräftige
Gemüsesuppen und vieles mehr.
Katrin Niemann
Stand: 05.12.2011
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