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Zitrusfrüchte: Unbehandelt, unbelastet?

  • SendeterminMontag, 05. Dezember 2011, 21.00 - 21.45 Uhr.

Ob Weihnachtsgebäck oder Glühpunsch: Schalen von Zitrusfrüchten finden in vielen Rezepten Verwendung. Doch wie unbelastet sind die als unbehandelt deklarierten Früchte?

In der kalten Jahreszeit haben Zitrusfrüchte aller Art Hochsaison: Süß-säuerliche Orangenspalten dekorieren winterliche Salate und Desserts, geriebene Schalen verfeinern Weihnachtsplätzchen und Orangen- oder Zitronenscheiben aromatisieren traditionell sowohl Früchtepunsch als auch Glühwein. Aus der Winterküche sind die Zitrusfrüchte nicht wegzudenken, doch gerade ihre Schalen sind oft mit Pestiziden und Konservierungsmitteln belastet. Deshalb findet man in vielen Rezepten den Tipp, die Schale einer unbehandelten Frucht zu verwenden. Aber heißt „unbehandelt“ tatsächlich unbelastet?

Chemische Behandlung von Zitrusfrüchten

Im konventionellen Landbau ist es üblich, Zitrusfrüchte schon in der Wachstumsphase mit Pflanzenschutzmitteln zu spritzen. Diese Mittel erfüllen verschiedene Funktionen. So sollen sie zum Beispiel die Pflanze und ihre Früchte vor Schädlingen schützen, Schimmelbefall oder Pflanzenkrankheiten entgegenwirken oder das Wachstum unerwünschter Kräuter verhindern. Nach der Ernte werden die Früchte in der Regel gewaschen und gegen Schimmel und Fäulnis chemisch behandelt. Gängige Mittel zur Konservierung der Schale sind zum Beispiel die Antipilzmittel Orthophenylphenol oder Thiabendazol. Oft werden sie dem Wachs beigemischt, das die Oberfläche von Zitrusfrüchten nach der Ernte zusätzlich schützen soll.

Laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und gemäß Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte muss eine Konservierung von Zitronen und Orangen nach der Ernte gekennzeichnet werden. Auf dem Etikett eines Orangennetzes steht dann zum Beispiel der Hinweis „Konserviert mit Orthophenylphenol, Imazalil und Thiabendazol“. Wenn ein solcher Hinweis fehlt, sollte man davon ausgehen können, dass keine derartige Behandlung stattgefunden hat.

16 „unbehandelte“ Zitrusfrüchte im Test

Aber sind Zitrusfrüchte, die als unbehandelt gekennzeichnet sind, tatsächlich unbelastet? Oder lassen sich auf der Schale nicht doch Rückstände von Konservierungsmitteln und anderen Pestiziden nachweisen? Um das herauszufinden, haben wir in Köln und Mainz in Supermärkten, Fachgeschäften, an Marktständen und im Biohandel Zitronen und Orangen eingekauft. Alle 16 Proben sind schriftlich oder mündlich als „unbehandelt“ beziehungsweise „nach der Ernte unbehandelt“ ausgelobt worden. Unter den gekauften Früchten waren auch sechs Proben in Bioqualität. Die Biofrüchte stammten teilweise aus Biofachgeschäften und teilweise aus Supermärkten großer Handelsketten.

Bei allen Proben haben wir Einkaufsort, Kennzeichnung und Preis schriftlich erfasst und sie dann anonymisiert in ein unabhängiges Labor gebracht. Hier wurden die Proben aufbereitet und auf Rückstände gängiger Pestizide und Konservierungsmittel untersucht.

Positiv: Bio ist Natur pur

Das erfreuliche Ergebnis: In allen sechs Proben mit Biosiegel waren tatsächlich weder Pflanzenschutzmittel noch Konservierungsstoffe nachweisbar. Damit entspricht das Ergebnis auch den Verbrauchererwartungen, denn im Ökolandbau wird komplett auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verzichtet. Auch eine Konservierung der Schale nach der Ernte ist bei Biofrüchten nicht erlaubt.

Völlig unbehandelte Zitrusfrüchte sehen oft vergleichsweise stumpf aus, wohingegen eine mit Wachs konservierte Frucht stärker glänzt. Nicht konservierte Zitrusfrüchte können in der Regel nicht so lange gelagert werden und schimmeln schneller.

Negativ: Pestizidrückstände und Konservierungsmittel

Weniger erfreulich fiel die Beurteilung der konventionellen Früchte aus. Unser Test zeigt, dass der Begriff „unbehandelt“ keineswegs bedeutet, dass die Frucht frei von Schadstoffen ist: Nur eine von zehn vermeintlich unbehandelten Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau war tatsächlich frei von Pestizidrückständen oder Konservierungsmitteln. Bei fünf Proben fanden die Chemiker Konservierungsmittel wie Imazalil oder Thiabendazol und teilweise zusätzlich noch Pestizide. Drei weitere Proben wiesen deutliche Pestizidrückstände auf, in einer Frucht wurden Pestizidspuren nachgewiesen.

Die in unserem Test gefundenen Pestizidrückstände überschritten in keinem Fall die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. In einigen Proben waren die zulässigen Höchstmengen jedoch nur knapp unterschritten. Hinzu kommt, dass zum Teil Mehrfachrückstände nachgewiesen wurden - auf einer Frucht bis zu fünf verschiedene Wirkstoffe. Welche Auswirkung diese verschiedenen Substanzen im Körper haben, ist nicht ausreichend untersucht.

Behandlung vor statt nach der Ernte

Bei den in fünf Proben nachgewiesenen Konservierungsmitteln handelt es sich um Stoffe, die bei Zitrusfrüchten üblicherweise zur Nacherntebehandlung eingesetzt werden. Bei einer Behandlung nach der Ernte hätten die Stoffe jedoch deklariert sein müssen. Wie Lebensmittelchemiker und Untersuchungsleiter Stefan Kollenda erklärt, sei es „durchaus üblich, dass die Produkte auch vor der Ernte konserviert werden mit Oberflächenbehandlungsmitteln“.

Da sich die Deklarationspflicht für Konservierungsstoffe aber auf eine Behandlung nach der Ernte beschränkt, entsteht ein rechtliches Schlupfloch. Eine Behandlung vor der Ernte ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Als "unbehandelt" deklarierte Zitronen
Eine Behandlung mit Konservierungsmitteln vor der Ernte ist nicht kennzeichnungspflichtig

Missverständliche Auslobung der Früchte

Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung „unbehandelt“ für Zitrusfrüchte nicht klar definiert. Doch es gibt eine klare Verbrauchererwartung: Viele Kunden, die bewusst zu unbehandelten Zitrusfrüchten greifen, erwarten weder Pestizide noch Konservierungsmittel noch sonstige Chemikalien auf ihrer Frucht. Doch diese hohen Erwartungen, so das Ergebnis unserer Stichprobe, konnten neun von zehn Früchten aus konventionellem Anbau nicht erfüllen. Insofern ist der Begriff „unbehandelt“ hier fehl am Platz.

In unserem Test punkteten alle Biofrüchte mit einer pestizidfreien Schale. Das Fazit von Lebensmittelchemiker Stefan Kollenda: „Wenn man die Schale zu Hause mitverarbeiten will, wäre es schon angebrachter, auf Bioware zurückzugreifen.“

Unser Tipp also fürs Kochen, Backen und die Zubereitung von Getränken: Wählen Sie Zitrusfrüchte mit dem Biosiegel. Dafür müssen Sie oft noch nicht einmal tiefer in die Tasche greifen, denn die Biofrüchte, die in unserem Test alle sehr gut abgeschnitten haben, waren im Schnitt sogar etwas preisgünstiger als die konventionellen, als „unbehandelt“ ausgelobten Früchte.

In jedem Fall sollte die Schale der Früchte vor dem Verzehr heiß abgewaschen und mit Küchenkrepp abgerieben werden. Denn selbst auf einer unbehandelten Schale können sich Schmutz oder natürliche Schadstoffe wie zum Beispiel Schimmelsporen befinden. Gut gewaschen ist die Zitrusschale mit ihren ätherischen Ölen ein vielseitiges und aromatisches Gewürz für Süßspeisen, Kuchen und Plätzchen, aber auch für herzhafte Salate, kräftige Gemüsesuppen und vieles mehr.

Autorin:

Katrin Niemann

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Stand: 05.12.2011


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