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Pkw-Leasing: Böse Überraschungen

  • SendeterminMontag, 09. Januar 2012, 21.00 - 21.45 Uhr.

Im Kleingedruckten von Restwertleasingverträgen ist festgehalten: Bringt ein zurückgegebenes Auto als Gebrauchtwagen weniger ein als am Anfang berechnet, trägt das Risiko der Kunde.

Rückblick ins Jahr 2008: Es war das Jahr der Finanzkrise, als den Autoherstellern ihre Goldgrube einstürzte - das Leasinggeschäft. Erst verdiente man am Verkauf des Wagens, dann an der Finanzierung und nochmal am Verkauf des Gebrauchtwagens. Doch dann brachen die Preise am Gebrauchtwagenmarkt ein. Die Folge: Die Blase platzte. Die Autobanken verloren viel Geld, weil die Gebrauchtwagen am Ende des Leasingzeitraums weniger wert waren, als geplant. Die Banken wollten dieses Risiko los werden.

Es war die Zeit, als Ralf Ophey, Feuerwehrmann und Familienvater aus Kevelaer, einen neuen Wagen brauchte. „Wir hatten leider das Geld nicht, den Wagen bar zu bezahlen. Da hat man uns dazu überredet, den Wagen zu leasen, weil die Leasingkonditionen angeblich so günstig sein sollten.“ Ralf Ophey fuhr den Wagen drei Jahre lang. Dann gab er den Opel zurück. „Da wir über 13.000 Kilometer weniger gefahren waren, als wir vereinbart hatten, bin ich davon ausgegangen, dass ich so 200 oder 300 Euro rausbekomme aus der ganzen Geschichte.“ Doch das dicke Ende kam drei Wochen später in Form eines Briefes der Autobank von Opel, der GMAC. Die verlangte eine Nachzahlung in Höhe von 6.294,40 Euro.

Auch Olaf Roumen fuhr drei Jahre lang einen geleasten Opel. Bei Vertragsende ließ er den Wagen vom TÜV begutachten. Ergebnis: Der Wagen sei in einem guten Zustand, lediglich ein paar kleinere Schäden müssten repariert werden. Kosten: cirka 700 Euro. Doch dann kam es auch für den selbstständigen Schlossermeister knüppeldick: „Danach kam dann ein Gutachter von der Leasinggesellschaft, da die Leasinggesellschaft den TÜV-Gutachter nicht akzeptiert. Und der kam natürlich zu einem ganz anderen Ergebnis und war dann der Meinung, dass der Wagen nur noch einen Wert hätte von 6.000 Euro.“ Die Opel-Autobank verlangte von Olaf Roumen eine Nachzahlung von 10.231,05 Euro.

Spielzeugauto auf Leasingvertrag
Damit es am Ende keine böse Überraschung gibt, sollte man sich den Leasingvertrag ganz genau ansehen.

Achtung Restwertklausel!

Der Handwerksmeister war mit dem Problem nicht alleine, wie er von seinem Rechtsanwalt erfuhr. Vielen Kunden der Opel-Autobank wurde eine kleine Klausel im Leasingvertrag zum Verhängnis: die Restwertklausel - klein, unscheinbar und versteckt mitten im Vertrag.

Nehmen wir an, ein Fahrzeug ist zu Beginn des Leasingdauer 30.000 Euro wert. Nach drei Jahren Mietzeit hat der Wagen noch einen Wert von 15.000 Euro. So die Kalkulation der Autobank. Dumm nur, wenn das Leasingauto zu diesem Preis keinen Käufer findet. Dann muß einer für den Schaden gerade stehen. Eigentlich wäre dies die Autobank. Doch mit der Restwertklausel steht plötzlich der Leasingkunde in der Pflicht.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp warnt daher vor einem solchen Vertrag: „Das ist schon ein großes Problem, dass natürlich immer, wenn diese Restwertabrechnung im Leasingvertrag steht, es zu erheblichen Nachzahlungen kommen kann. Im Fall von Herrn Roumen und vielen anderen Fällen habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass die Leasingbanken sogar absichtlich den Restwert höher ansetzen, als er zu erwarten ist, sodass die Nachzahlung nicht nur ein Risiko ist, sondern sie ist praktisch schon vorprogrammiert.“ Über das Risiko wurden Ralf Ophey und Olaf Roumen gar nicht oder nur unzureichend aufgeklärt. Dies sahen auch die Gerichte so. Beide mussten am Ende keine Nachzahlungen leisten.

Aber nicht nur Opel hat den Kunden in den vergangenen Jahren bevorzugt Restwertleasingverträge verkauft. Beispiel Toyota: In einem Gerichtverfahren sagte laut Protokoll ein ehemaliger Verkäufer aus: „Ich habe mich in den Verkaufsgesprächen eigentlich hauptsächlich auf den Abschluss eines Restwertleasingvertrages konzentriert. (...) Das hing damit zusammen, dass Restwertleasing von Toyota immer angeboten und propagiert wurde.

Ende vergangenen Jahres kam auch der grösste deutsche Autobauer Volkswagen wegen seiner Restwertklausel unter Druck. In Saarbrücken urteilten Richter in erster Instanz: Die Klausel sei undurchschaubar und damit unwirksam.

Autor:

Paul Reifferscheid

Stand: 09.01.2012


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