Arbeit: Einsatz auf Abruf

  • Montag, 10. September 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Frau am Telefon

Arbeit: Einsatz auf Abruf

(07:55)

Montag, 10. September 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

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Dass es der Wirtschaft hierzulande noch vergleichsweise gut geht, liege auch an dem flexibilisierten Arbeitsmarkt, meinen manche. Doch der kann Beschäftigte auch an den Rand ihrer Existenz bringen.



Die alleinerziehende Margriet C. wurde Aushilfe bei der süddeutschen Kaufhauskette Breuninger. Im Vertrag verpflichtete sich ihr Chef, sie mindestens zwei Stunden pro Woche zu beschäftigen. Es könnten aber auch mehr sein. „Die Personalleiterin hat mir das eigentlich so halbwegs versprochen. Ich habe sie gefragt, wie viele Stunden das durchschnittlich sind. Da hat sie gesagt, meistens sind es um die 30 Stunden, es können auch manchmal mehr sein.“ Deshalb stutzte Margriet C. auch nicht, dass sie nicht ohne Weiteres andere Jobs annehmen durfte. Das stand im Vertrag. Egal, dachte sie, ich verdiene sowieso genug.

Die Studentin Jana B. möchte nicht erkennt werden. Sie arbeitet als Verkäuferin für die Modekette H&M. Bevor sie dort anfing, unterschrieb sie einen sogenannten Stundenlöhnervertrag. Vereinbart wurde darin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden. Jana B. hielt sich für ihren neuen Job bereit und erinnert sich: „Im ersten Jahr wurde ich zwei- bis dreimal die Woche angerufen. Manchmal war das in einer total blöden Situation, entweder in der Freizeit, wenn man unterwegs war, manchmal natürlich auch in der Vorlesung. Da musste ich extra rauslaufen und anrufen.

Auch Margriet C. war dauernd in Abrufbereitschaft. Sie erinnert sich, dass ihr Chef sie morgens um 9.00 Uhr anrief, weil sie um 10.00 Uhr anfangen sollte, dann wieder während des Mittagessens, das sie stehen lassen musste. „Es ist auch passiert, dass man mich mittags weggeschickt hat, weil da nicht genug zu tun war.



Trend im Einzelhandel

Flexible Jobber sind ein Schnäppchen für die Branche. Das Prinzip: Brummt der Laden, ruft der Chef an, herrscht Flaute fährt er die Abrufkräfte einfach auf die Mindeststundenzahl im Arbeitsvertrag zurück.

Gewerkschafter beobachten die Entwicklung mit Sorge und kritisieren, das Unternehmerrisiko werde so auf die Arbeitnehmer übertragen. Für die Betroffenen gebe es keine planbare Zeit und keine planbaren Einkünfte.

So auch bei Jana. Eine Zeitlang verdiente sie gut und kam oft zum Einsatz. Doch dann wurde sie seltener angefragt. Sie erzählt: „Also ich hatte circa zwischen 200 und 300 Euro pro Monat weniger. Über die Runden bin ich nur gekommen durch meinen Freund, der mir einfach geholfen hat.

Auch Margriet C. wusste nie, was für sie herauskommt. Mal verdiente sie 1.100 Euro, mal 800 Euro, mal nur 350 Euro im Monat. Schließlich verkaufte sie ihren Schmuck, ihr Auto, ihre Möbel, um all ihre Rechnungen zu bezahlen.



Gesetzliche Regelung

Arbeit auf Abruf ist gesetzlich geregelt. Demnach müssen die Mitarbeiter nur antreten, wenn der Chef sie vier Tage vorher benachrichtigt. Daran halte sich auch H&M, teilt uns das Unternehmen mit. Einsätze würden generell bis zu vier Wochen im Voraus geplant. Doch Jana B. wurde oft kurzfristiger angefragt: „Natürlich habe ich mich teilweise auch unter Druck gesetzt gefühlt zu kommen, weil ich neu war. Ich wollte nicht nein sagen. Manche haben freundlich reagiert, wenn ich nein gesagt habe, manche schnippisch.“ H&M bestreitet, dass Mitarbeiter auf Abruf verfügbar sein müssen und schreibt: „Spontane Arbeitseinsätze z.B. bei Vertretung eines kranken Kollegen, sind immer freiwillig.

Außerdem dürfen von der vereinbarten Arbeitszeit maximal 25 Prozent frei abgerufen werden. Bei Margriet C. war das nicht der Fall. Zwei Stunden Mindestarbeitszeit waren vereinbart. Sie hätte also nur 30 Minuten in der Woche auf Abruf arbeiten dürfen. In Wahrheit war es häufig deutlich mehr, erzählt sie. Die Kaufhauskette Breuninger wollte uns zu Margriets Fall nichts sagen.



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Missbrauch

Arbeitsrechtler Martin Pröpper kennt zahlreiche Fälle: „Meine anwaltliche Erfahrung bei Arbeit auf Abruf ist, dass viele Arbeitnehmer den Missbrauch mit sich geschehen lassen, sich nicht dagegen zur Wehr setzen, sondern aus Sorge um den Arbeitsplatz das auf sich beruhen lassen.“ Er beobachtet zudem, dass der Missbrauch bei solchen Arbeitsverhältnissen deutlich zunimmt. „Leider gibt es bei Missbrauchsfällen keine Strafgelder, keine Bußgelder. Das bedeutet, das Unternehmen kann gefahrlos diese Personalpolitik betreiben.

Jana B. hatte Glück, sie konnte mit Hilfe des Betriebsrats nachweisen, dass ihr aufgrund ihrer geleisteten Stunden ein fester Teilzeitvertrag über mehr als zehn Stunden zusteht. Jetzt kann sie ihre Arbeit planen.

Margriet C. hat gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Jetzt muss ihr die Firma etwa 600 Euro nachzahlen. Ein Teil ihres Arbeitsvertrages war ungültig. Breuninger habe diese Verträge inzwischen aus dem Verkehr gezogen, heißt es vonseiten des Unternehmens. Margriets befristete Stelle wurde allerdings nicht verlängert.



Autorin: Barbara Ostermann


Stand: 10.09.2012