Bankgebühren: Zu Unrecht kassiert

  • Montag, 15. Oktober 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Banker (anonym) mit einer Akte

Bankgebühren: Zu Unrecht kassiert

(06:29)

Montag, 15. Oktober 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

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Viele Banken berechnen bei Kreditverträgen immer noch Bearbeitungsgebühren, obwohl viele Gerichte diese Praxis für unzulässig erklärt haben.



Da sich Nachwuchs ankündigte, benötigte Gérard Roos im Januar 2008 dringend ein größeres Auto. Der Händler bot ihm eine Finanzierung gleich mit an – über die Santander Consumer Bank. Die berechnete jedoch neben den vereinbarten Zinsen noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,2 Prozent der Kreditsumme. Gérard Roos sollte so satte 800 Euro mehr bezahlen. „Ich habe zum damaligen Zeitpunkt, als ich den Vertrag unterschrieben habe, erst auf den Zinssatz geschaut. Die Bearbeitungsgebühr erschien mir da nebensächlich, weil die im Prinzip in jedem Kreditvertrag, den es gibt, drinsteht und von allen Banken verlangt wird.

Christoph Hutmacher finanzierte seinen Pkw über die VW-Bank. Auch sie kassierte eine Bearbeitungsgebühr – in seinem Fall gut 1.000 Euro.

Walther Müller ist promovierter Chemiker. Vor einem Jahr benötigte er einen Kredit, um ein sehr seltenes Buch erwerben zu können. Er zahlte 1.600 Euro zu viel. „Ich hatte erst einen sehr günstigen Zinssatz angeboten bekommen von gut 4,5 Prozent. Und was dann herauskam, waren 7,5 Prozent.



Reine Verschleierungstaktik?

Die Banken begründen die Bearbeitungsgebühren mit dem Aufwand, den sie etwa „für die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden haben und für die Vorbereitung des Vertragsabschlusses“. Doch acht Oberlandesgerichte haben diese Praxis für unzulässig erklärt.

Doch nicht nur bei Kreditvergaben halten die Banken ihre Hände auf. Auch beim Abheben von Bargeld kassieren sie Gebühren: Wer kein Kunde ist, zahlt zwischen zwei und fünf Euro. Dabei kostet die Banken eine Transaktion gerade mal 60 Cent.

Auch in Immobilienkrediten sind Nebenkosten versteckt: Schätzkosten, Kontoführungsgebühren, Bereitstellungsentgelt. Da blickt kaum noch jemand durch.

Verbraucherschützer wie Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisieren die Gebührenpolitik der Banken und halten ihnen eine Verschleierungstaktik vor: „Wir sind gegen die Entgelte, die den tatsächlichen Preis verschleiern. Und beim Darlehen ist es nun mal der Zins, der das Entgelt für das Darlehen darstellt. Und wenn es Nebenentgelte gibt, dann verliert der Kunde den Überblick. Er kann wirklich nicht vergleichen und aus diesem Grunde bekämpfen wir diese Entgelte.

Mit Erfolg: Einen Posten nach dem anderen mussten die Banken streichen. Nun wackelt auch das Bearbeitungsentgelt. Für den Verbraucher heißt das: Wer zu viel gezahlt hat, kann jetzt versuchen, sein Geld zurückzufordern – bis zu zehn Jahre rückwirkend. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale gibt es dafür einen Musterbrief (Link siehe unten).

Christoph Hutmacher und Dr. Walther Müller haben die Bearbeitungsgebühren zurückgefordert. Sowohl die VW-Bank wie auch die Targobank haben sie auch tatsächlich zurückgezahlt - plus Zinsen.



Banker (anonym) mit einer Akte

Hartnäckige Verweigerung

Bei Gérard Roos ist es komplizierter: „Schlimm ist, dass die Gebühr erhoben wird. Noch schlimmer ist, wie im Nachhinein auf die Forderung der Kunden eingegangen wird, nämlich gar nicht.“ Drei Briefe hat er bereits an die Santander Consumer Bank geschickt, dreimal hat sie ihn mit - seiner Ansicht nach - vorformulierten Briefen abgefertigt.

Wir fragen bei der Bank nach und versuchen, eine Lösung für den Familienvater zu finden. Doch es hilft nichts. Schriftlich teilt uns die Bank mit: „Mit seiner Unterschrift hat der Kunde dokumentiert, dass er mit den Gesamtkosten einverstanden war. Demgemäß war er auch mit der Bearbeitungsgebühr einverstanden.“ Im Klartext: Die Bank sperrt sich weiterhin gegen eine Erstattung, obwohl acht Oberlandesgerichte die Gebühr für unzulässig erklärt haben. Wie ist das möglich?

Verbraucherschützer Feck meint: „Es ist nicht so offensichtlich, wie wir uns das alle wünschen, denn die Banken werden immer auf das fehlende höchstrichterliche Urteil ansprechen. Das bedeutet: Anspruch ja, Durchsetzung kann etwas problematischer werden.

Aber Gérard Roos will sich das nicht gefallen lassen. Er hat einen Anwalt eingeschaltet. Der rechnet ihm sehr gute Chancen aus, die Bearbeitungsgebühr zurückzubekommen. Mehr als 200 Mandanten hat der Finanzfachanwalt Guido Lenné aus Leverkusen bisher in dieser Sache vertreten – und noch keinen einzigen Prozess verloren. Viele Banken zahlten sogar, noch bevor der juristische Weg eingeschlagen werden musste, so der Anwalt. Gérard Roos will, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichthof ziehen. Seine Courage sollte anderen ein Beispiel sein - damit Banken solche Gebühren nicht weiter kassieren.



Autorin: Maria Kümpel


Stand: 15.10.2012