Krankenkassen: Begrenzte Vorbeugung

  • Montag, 22. Oktober 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Frau bei Rückengymnastik

Krankenkassen: Begrenzte Vorbeugung

(07:31)

Montag, 22. Oktober 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

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Krankenkassen werben gerne mit Präventionsangeboten. Doch wer sie in Anspruch nimmt, bleibt schnell wieder auf den Kosten sitzen, denn die Kassen zahlen keine Wiederholungskurse.



Vor drei Jahren hat Peggy Kühn die Aquagymnastik für sich entdeckt und trainiert seitdem konsequent und regelmäßig. Einmal pro Woche ist Peggy Kühn im Schwimmbad. „Ich hatte ziemliche Rückenprobleme, und ich muss sagen, das macht viel aus. Vor allem ist es gelenkschonend, im Wasser zu trainieren, das tut echt gut. Also ich fühle mich hinterher entspannter und wohler und möchte das auch nicht mehr missen.

Auch Peggy Kühns Orthopäde rät ihr, auf jeden Fall dabeizubleiben: Die Rückenschmerzen sind weg und ihre Krankenkasse spart die Kosten für den Arztbesuch. Deshalb werden solche Kurse auch als Präventionsmaßnahmen anerkannt – und von den Krankenkassen fleißig beworben. Sie wollen Versicherte, die regelmäßig etwas für sich tun. Dafür beteiligen sie sich an den Kosten. Sie weisen aber auch darauf hin, dass Prävention nur auf Dauer Sinn macht und schreiben zum Beispiel: „Nachhaltige Wirkung entfalten diese Maßnahmen nur dann, wenn die Versicherten die erlernten gesundheitsfördernden Verhaltensweisen regelmäßig und dauerhaft in ihren Lebensalltag integrieren.



Das klingt prima, wäre da nicht die Sache mit dem Brief, den Peggy Kühn bekam und dessen Inhalt sie zunächst nicht verstand: „Die Kosten für zertifizierte Präventionskurse werden grundsätzlich zu 100 Prozent übernommen. (…) Im Folgejahr stehen Ihnen wieder zwei Gesundheitskurse offen, diese müssen sich allerdings inhaltlich von den Vorherigen unterscheiden.



„Wiederholung ist auszuschließen“

Was heißt das? Peggy Kühn hat sich schlau gemacht und erfahren, „dass es nicht mehr die Kurse sind, die ich weitermachen möchte.“ Ihre Krankenkasse schlägt stattdessen vor, andere Präventionskurse zu besuchen: Entspannung, Ernährung oder Umgang mit Suchtmitteln. Das würde sie bezahlen, aber nicht die Fortsetzung der Aquagymnastik.

Eine erste Erklärung liefert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort hatte man vor zwei Jahren beschlossen: „Die Wiederholung gleicher Maßnahmen im Folgejahr ist auszuschließen.



Frau bei Rückengymnastik

Präventionskurse als Marketinginstrumente

Professor Ingo Froböse von der Sporthochschule Köln ist Präventionsexperte. Was hält er davon, dass die Krankenkassen Präventionsmaßnahmen erst unterstützen und dann doch wieder nicht? „Letztendlich schafft man in zehn bis zwölf Stunden keinen Zugang zu einer Aktivität oder Lebensstiländerung - das ist ja das, was man erreichen möchte. Dementsprechend ist es ein Systemfehler. Wir brauchen mindestens ein Jahr oder länger, diese Kurse anzubieten.

Eine Stunde Aquagymnastik kostet 11,50 Euro. Die zahlt Peggy Kühn jetzt selbst. Sie profitiert davon und ihre Krankenkasse auch. Doch die zahlt nichts und räumt am Ende ein: Eigentlich sei das Geld auch gar nicht da.

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt auf Nachfrage zu, das Ganze sei eine Kostenbremse: „Es ist (...) intendiert, dass Versicherte (...) das für sich als wirksam Erlebte selbständig und auf eigene Kosten weiter betreiben.“

Präventionsexperte Froböse wirft den Krankenkassen Halbherzigkeit vor: „Das ist nicht ehrlich. (…) Erst wenn man krank ist, partizipiert man an diesem System. Dementsprechend ist das, was ich erlebe, sowohl von der Politik als auch von den umsetzenden Krankenkassen sehr halbherzig. Man nutzt das fast nur als Marketingtool, und das ist gefährlich.



Autorin: Birgit Thater


Stand: 22.10.2012