Inkassobüros: Drangsalierte Verbraucher

  • Montag, 05. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Schreiben eines Inkassobüros

Inkassobüros: Drangsalierte Verbraucher

(06:50)

Montag, 05. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

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Mit Tricks und Drohungen schüchtern die schwarzen Schafe der Inkassobranche Verbraucher ein und treiben ihre Forderungen durch Fantasiegebühren in die Höhe.



Das Geschäft läuft wie am Fließband. Auch morgen werden wieder zahlreiche Bürger Post von einem Inkassobüro in ihrem Briefkasten finden - mit hohen Gebühren und Androhungen negativer Schufa-Einträge oder teurer Prozesse.

Sabine Weber schuldete vor elf Jahren einem Fitnesscenter rund 168 Euro. Mit Begriffen wie „Zwangsvollstreckung“, „Konto- und Rentenpfändung“ wurde im Inkassoverfahren die Angst bei ihr geschürt. Die Schreiben wurden ebenfalls regelmäßig in Rechnung gestellt, zum Beispiel mit vier Euro pro Brief. Zusammen mit weiteren Gebühren wurden so aus ursprünglich 168 Euro schließlich 1.131 Euro. Allerdings waren nicht alle Forderungen auch berechtigt. „Die Verbraucherzentrale hat mich dann darüber informiert, dass die Anwältin die Forderung stellen darf, aber wenn sie ein Inkasso beauftragt, ist es ihre Musik und nicht meine. Und somit sind fast 600 Euro rausgerechnet worden.

Inkasso ist ein lohnendes Geschäft geworden, vor allem weil bei der Erfindung immer neuer Gebühren der Fantasie keine Grenzen gesetzt sind. Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert: „Es werden Kontoführungsgebühren genommen. Es wird für jedes einzelne Mahnschreiben eine Gebühr genommen, für jedes Telefonat. Häufig verbergen sich auch die Inkassogebühren hinter dem ominösen Wort ‚Auslagen’, was immer das ist, die aber dann nicht näher begründet werden können. Das liegt daran, dass es für Inkassogebühren keine Gebührenordnung gibt, wie etwa für Rechtsanwaltsgebühren.



Schreiben eines Inkassobüros

99 Prozent der Forderungen unberechtigt oder unklar

Ein Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken würde die Verbraucher besser schützen, aber bisher ist dieses Gesetz im Kabinett nicht über einen Referentenentwurf hinausgekommen. Und so stoßen Verbraucherschützer wie Birgit Höltgen wohl auch weiterhin auf ärgerliche und beängstigende Auswüchse: „Weitere Beispiele sind eine Hauptforderung von 75 Cent, die hinterher über 100 Euro hoch war, oder sogar eine Hauptforderung von 67,41 Euro, die auf über 7.300 Euro angewachsen ist.

In einer groß angelegten Stichprobe werteten die Verbraucherzentralen im vergangen Jahr Beschwerden über unseriöse Inkassounternehmen aus. Danach waren 99 Prozent der Forderungen unberechtigt oder unklar.

Doch viele Verbraucher zahlen, auch wenn Forderungen zu Unrecht erhoben werden. Unverhältnismäßige Forderungen müssen aber nicht bezahlt werden. Birgit Höltgen rechnet an einem Beispiel vor: „Als Schuldner muss man nur die Gebühren bis zu der Höhe zahlen, die man einem Anwalt zahlen müsste. Und häufig werden ja sehr geringe Hauptforderungen eingetrieben. Bei einer Forderung von zehn oder 15 Euro dürfte ein Anwalt 30, allenfalls 35 Euro nehmen.

Weil das aber kaum jemand weiß, bringen Briefträger auch morgen wieder massenhaft unseriöse Inkassobriefe. Sollte es auch Sie treffen, lassen Sie sich nicht verunsichern. Wenn Sie sicher sind, dass man keine begründeten Ansprüche gegen Sie haben kann, bestreiten Sie das schriftlich. Handeln Sie, denn unbestrittene Forderungen berechtigen Inkassobüros dazu, negative Schufa-Einträge zu bewirken. Und diese wiederum können Ihre Kreditwürdigkeit gefährden.



Autor: Michael Lang


Stand: 05.11.2012