Inkassobüros: Drangsalierte Verbraucher
- Montag, 05. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr
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Mit Tricks und Drohungen schüchtern die schwarzen Schafe der Inkassobranche Verbraucher ein und treiben ihre Forderungen durch Fantasiegebühren in die Höhe.
Das Geschäft läuft wie am Fließband. Auch morgen werden wieder zahlreiche Bürger Post von einem Inkassobüro in ihrem Briefkasten finden - mit hohen Gebühren und Androhungen negativer Schufa-Einträge oder teurer Prozesse.
Sabine Weber schuldete vor elf Jahren einem Fitnesscenter rund
168 Euro. Mit Begriffen wie „Zwangsvollstreckung“,
„Konto- und Rentenpfändung“ wurde im
Inkassoverfahren die Angst bei ihr geschürt. Die Schreiben
wurden ebenfalls regelmäßig in Rechnung gestellt, zum
Beispiel mit vier Euro pro Brief. Zusammen mit weiteren
Gebühren wurden so aus ursprünglich 168 Euro
schließlich 1.131 Euro. Allerdings waren nicht alle
Forderungen auch berechtigt. „Die
Verbraucherzentrale hat mich dann darüber informiert, dass die
Anwältin die Forderung stellen darf, aber wenn sie ein Inkasso
beauftragt, ist es ihre Musik und nicht meine. Und somit sind fast
600 Euro rausgerechnet worden.
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Inkasso ist ein lohnendes Geschäft geworden, vor allem weil
bei der Erfindung immer neuer Gebühren der Fantasie keine
Grenzen gesetzt sind. Birgit Höltgen von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert: „Es werden Kontoführungsgebühren genommen. Es
wird für jedes einzelne Mahnschreiben eine Gebühr
genommen, für jedes Telefonat. Häufig verbergen sich auch
die Inkassogebühren hinter dem ominösen Wort
‚Auslagen’, was immer das ist, die aber dann nicht
näher begründet werden können. Das liegt daran, dass
es für Inkassogebühren keine Gebührenordnung gibt,
wie etwa für Rechtsanwaltsgebühren.
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Gegen überzogene Forderungen von Inkassobüros kann man sich wehren.
99 Prozent der Forderungen unberechtigt oder unklar
Ein Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken würde
die Verbraucher besser schützen, aber bisher ist dieses Gesetz
im Kabinett nicht über einen Referentenentwurf hinausgekommen.
Und so stoßen Verbraucherschützer wie Birgit
Höltgen wohl auch weiterhin auf ärgerliche und
beängstigende Auswüchse: „Weitere
Beispiele sind eine Hauptforderung von 75 Cent, die hinterher
über 100 Euro hoch war, oder sogar eine Hauptforderung von
67,41 Euro, die auf über 7.300 Euro angewachsen
ist.
“
In einer groß angelegten Stichprobe werteten die Verbraucherzentralen im vergangen Jahr Beschwerden über unseriöse Inkassounternehmen aus. Danach waren 99 Prozent der Forderungen unberechtigt oder unklar.
Doch viele Verbraucher zahlen, auch wenn Forderungen zu Unrecht
erhoben werden. Unverhältnismäßige Forderungen
müssen aber nicht bezahlt werden. Birgit Höltgen rechnet
an einem Beispiel vor: „Als Schuldner muss man
nur die Gebühren bis zu der Höhe zahlen, die man einem
Anwalt zahlen müsste. Und häufig werden ja sehr geringe
Hauptforderungen eingetrieben. Bei einer Forderung von zehn oder 15
Euro dürfte ein Anwalt 30, allenfalls 35 Euro
nehmen.
“
Weil das aber kaum jemand weiß, bringen Briefträger auch morgen wieder massenhaft unseriöse Inkassobriefe. Sollte es auch Sie treffen, lassen Sie sich nicht verunsichern. Wenn Sie sicher sind, dass man keine begründeten Ansprüche gegen Sie haben kann, bestreiten Sie das schriftlich. Handeln Sie, denn unbestrittene Forderungen berechtigen Inkassobüros dazu, negative Schufa-Einträge zu bewirken. Und diese wiederum können Ihre Kreditwürdigkeit gefährden.
Autor: Michael Lang
Stand: 05.11.2012
- Infos und Tipps zum Umgang mit Inkassounternehmen Verbraucherzentrale NRW
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