Burn-out-Syndrom: Doppelt bestraft
- Montag, 12. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr
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Aus Angst vor einem Burn-out-Syndrom schließen viele Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Wenn aber die Versicherung nicht zahlen will, sind Betroffene doppelt bestraft.
Regina B. kann aufgrund einer schweren Depression Ihren Beruf
als Bäckereifachangestellte nicht mehr ausüben. Ihren
Verdienstausfall könnte sie mit der
Berufsunfähigkeitsversicherung auffangen, so verspricht es die
Werbung. Vor fünf Jahren hat sie einen Vertrag bei der WWK
abgeschlossen. Mit einem monatlichen Beitrag von knapp 69 Euro
stünden ihre nun 500 Euro monatliche Rente zu. Doch die
Versicherung will nicht zahlen, sie wirft der Kundin arglistige
Täuschung vor. Sie habe bei Vertragsabschluss verschwiegen,
dass sie bereits zuvor an Depressionen gelitten hat, heißt es
im Ablehnungsbescheid und weiter: „Auf Grund der
neuen Kenntnis sehen wir uns außer Stande, den Vertrag
aufrecht zu erhalten und fechten die
Berufsunfähigkeitsversicherung hiermit gemäß
Paragraph 123 BGB an.
“
Dabei war sich Regina B. sicher, bei Vertragsabschluss
wahrheitsgemäß sämtliche Arztbesuche und Diagnosen
angegeben zu haben. „Bevor ich den Vertrag
abgeschlossen hatte, war ich öfters beim Arzt wegen
Übelkeit, Rückenschmerzen (...) Mir gegenüber ist
immer geäußert worden, das seien Stresssymptome. Ich bin
auch nie über Depressionen aufgeklärt worden.
“
Der Hausarzt hatte jedoch das Wort „Depression
“ in seinen Akten vermerkt, ohne
seine Patientin darüber zu informieren. Offiziell wurde die
Krankheit dann 2008 diagnostiziert, also nach Vertragsabschluss,
als sie in der Klinik behandelt wurde und ihre Arbeit aufgeben
musste.
Fallstrick Gesundheitsfragen
markt fragt bei der WWK nach. Diese beharrt auf
ihrem Standpunkt, möchte aber keinen Kommentar abgeben. Regina
B. fühlt sich ungerecht behandelt: „Die
haben von heut auf morgen den Vertrag dann beendet, weil ich
angeblich gelogen habe. Damit kriege ich keinen Pfennig, noch nicht
mal das, was ich eingezahlt habe. Und als Lügnerin dargestellt
zu werden, macht mich obendrein auch noch krank.
“
Bei der Rechtsanwältin Ulrike Wenzel-Daugsch stapeln sich
Fälle zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Etwa
30 Prozent aller beantragten Leistungen würden abgelehnt,
berechnete eine Ratingagentur. Die Anwältin empfiehlt daher:
„Wer sich eine
Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen möchte, sollte
nicht versäumen, zeitgleich eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen.
“ Denn die Verfahren sind teuer und
langwierig, gehen aber leider nicht immer zu Gunsten der
Versicherten aus. Komplizierte Vertragsklauseln und mehrere Seiten
Kleingedrucktes lassen sie kaum noch durchblicken.
Die größten Fehler werden schon vor Abschluss der
Versicherung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht,
meint Versicherungsexperte Wagdi El-Gamali: „Der
Kunde weiß sicherlich über seine Beschwerden Bescheid.
Allerdings kann er nicht die komplette Historie seiner
Krankheitsgeschichte nachvollziehen.
“ Die Beantwortung
der Gesundheitsfragen fällt daher oft lückenhaft aus,
denn beim Ausfüllen des Vertrages ist in der Regel kein Arzt
beteiligt. Erst im Leistungsfall wird in seine Akten geschaut. Und
nur was dort steht, ist auch entscheidend.
Bei psychischen Erkrankungen ist die Beweislage besonders schwierig. Aber gerade hier steigen die Fälle von Berufsunfähigkeit seit Jahren dramatisch an. Das wissen auch die Versicherungen und fragen hier besonders kritisch nach.
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Die Krankmeldungen aufgrund von Burn-out-Folgen haben sich in acht Jahren fast verzehnfacht.
Wachsender Arbeitsdruck und Stress
Das Burn-out-Syndrom, von vielen Arbeitnehmern und Chefs schnell auch mal belächelt, wird immer mehr zu einem teuren Problem in der deutschen Wirtschaft. Arbeitsdruck und Stress nehmen weiter zu. Die Krankmeldungen aufgrund von Burn-out-Folgen haben sich in den vergangenen acht Jahren fast verzehnfacht. Dies zeigt eine Studie der AOK: 2004 waren es noch 5.800 Krankschreibungen, 2011 zählte die AOK schon 52.000 Fälle.
Viele der Betroffenen sind so krank, dass sie nicht mehr ins Berufsleben zurückfinden. Von der Angst vor der Berufsunfähigkeit durch Burn-out und Depression profitieren zumindest die Versicherungen und raten oft zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Es ist ein großer Unterschied, ob Sie Beamter, Angestellter oder Selbstständiger sind. Arbeiten Sie körperlich oder am Schreibtisch? Haben Sie eine Familie, die versorgt werden muss? Wir reden ja letztlich über den schlimmsten aller Fälle. Da kann es eine Alternative sein, beispielsweise eine meist günstigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die zahlt, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen könnten. So etwas kann auch in Kombination mit einer Unfallversicherung sinnvoll sein.
Vorerkrankungen
Geben Sie bei der Versicherung ausnahmslos alle Vorerkrankungen an! Fragen Sie ruhig auch Ihre Ärzte, wenn Sie den Fragebogen der Versicherung ausfüllen müssen. Es ist besser, alles anzugeben mit dem Risiko, eine Ablehnung der Versicherung zu kassieren, als jahrelang zu zahlen und im Schadensfall ohne einen Cent da zustehen.
Versicherungsprämie
Prüfen Sie vor Abschluss auch, ob Sie die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist hohen Prämien dauerhaft bezahlen können. Denn wie bei einer Lebensversicherung gilt: Wer nicht mehr zahlen kann, ist ohne Gegenleistung raus oder häuft Schulden an.
Leistungen werden verrechnet
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass private Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Berechnung von Sozialleistungen, zum Beispiel Hartz IV, als Einkommen angerechnet werden. Fragen Sie auch hier lieber vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Berater (z.B. Steuerberater)! Sonst zahlen Sie jahrelang und haben im Versicherungsfall auch nicht mehr als ohne Versicherung.
Autorin: Bettina Taraki
Stand: 12.11.2012
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