Verkehrsverstöße: Knast statt Knöllchen
- Montag, 12. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr
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Für ein Knöllchen bezahlen? Nein, sagen sich viele Autofahrer und gehen lieber für einen Tag ins Gefängnis. Das aber kostet den Steuerzahler mehrere Millionen Euro im Jahr.
Eine wahre Knöllchenflut geht auf die Autofahrer in Nordrhein-Westfalen nieder: Rund zehn Millionen Verwarnungen werden pro Jahr ausgesprochen, die überwiegende Zahl wegen Verstößen im ruhenden Verkehr, also Parkknöllchen. Trotzdem soll der Kampf gegen Parksünder ein Minusgeschäft für die Kommunen sein, behaupten sie. Doch es gibt noch andere Finanzlöcher: die sogenannte Erzwingungshaft zum Beispiel. Sie soll Widerspenstige zahlungswillig machen.
Günther Küpper ist einer von Hunderten
Parksündern, die sich Jahr für Jahr auch von der
Erzwingungshaft nicht abschrecken lassen: „Ich
bin bis jetzt sieben Tage drinnen gewesen. Und ich kann da nichts
Negatives drüber sagen. Man wird versorgt, man kriegt zu
essen, Fernsehen 24 Stunden. Auch an den hygienischen
Verhältnissen ist nichts auszusetzen. Personal hervorragend.
Und auch die Insassen: alles nette Leute.
“
Wenn Günther Küpper und andere trotz Mahnung das Verwarnungsgeld nicht zahlen, schalten die Kommunen die Justiz ein. Für die Kommunen ist das kein schlechtes Geschäft, denn die Kosten der Erzwingungshaft werden aus der Landeskasse bezahlt.
Sechs Millionen Euro aus der Landeskasse
In Nordrhein-Westfalen verweigern jedes Jahr über 100.000 Parksünder die Zahlung des Bußgeldes. Ob einer nicht zahlen will oder es schlichtweg nicht kann, wird nicht erfasst. Laut Landesrechungshof kostete das das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 sechs Millionen Euro.
Heinz Wirz vom Bund der Steuerzahler spart daher auch nicht mit
Kritik: „Sechs Millionen Euro vor dem
Hintergrund einer Rekordverschuldung des Landeshaushaltes sind
keine zu vernachlässigende Größe. Und man muss ja
davon ausgehen, dass heute das Minus nicht sechs Millionen, sondern
eventuell sieben oder acht Millionen beträgt. Und das ist
schon eine Größenordnung, über die man sich
ärgern kann aus Steuerzahlersicht.
“
Die Kosten für Staatsanwaltschaft und Gericht liegen pro
Fall bei etwa 48 Euro. Der Justizvollzug kostet pro Tag 110 Euro.
Juristen schütteln da nur den Kopf. Dabei hätten die
Kommunen durchaus Möglichkeiten, das Geld einzutreiben, meint
Strafrechtler Udo Vetter: „Zum Beispiel die
Knöllchen vollstrecken (…), also zum Beispiel
Kontopfändung, Pfändung beim Arbeitgeber und
Ähnliches. Ich habe oft das Gefühl, dass da gar nicht
nachhaltig hinterhergegriffen wird und versucht wird, an Geld zu
kommen. Sondern man sagt sich: Okay, wir haben es jetzt durch den
Gerichtsvollzieher nicht bekommen, dann beauftragen wir halt die
Justiz, die ja letzten Endes dies auch aus einem anderen Topf
bezahlen muss.
“ Für die Kommunen ist die Drohung mit
dem Gefängnis schlicht billiger, als das Bußgeld selbst
einzutreiben.
Die Kritik des Landesrechnungshofes ist eindeutig: „Konten- oder Lohnpfändungen wurden (...) nur selten
durchgeführt. Von der Möglichkeit der eigenständigen
Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung machten die Kommunen
(...) überhaupt keinen Gebrauch.
“
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Die Kosten der Erzwingungshaft belasten die Landeskasse.
Forderungen werden fallen gelassen
Die meisten säumigen Schuldner zahlen erst, wenn die Polizei vor der Tür steht. Mit im Schnitt zehn Euro ist die Haft abgewendet. Das reicht den Kommunen. Verwaltungs- und Mahngebühren treiben sie später meist nicht mehr ein, kritisiert der Landesrechnungshof.
Und auch von Günther Küpper will der Staat nach dem
Knast kein Geld mehr. Die Forderungen werden fallen gelassen.
Günther Küpper freut es: „Also ich
kann das nur jedem empfehlen. Wissen Sie, das ist schöner als
eine Kaffeefahrt, kann man sagen. Das ist das letzte Mittel des
Staates, was aber im Prinzip in der Form nichts bewirkt. Es kostet
nur viel Kohle. Ein Tag Knast kostet fast so viel wie ein Tag auf
der Aida.
“
Übrigens: Wenn die Erzwingungshaft endet, bekommen die Betroffenen, wenn sie klamm sind, auch noch das Geld für die Heimfahrt gezahlt. Auch diese Auslagen will der Staat nicht erstattet bekommen.
Wir haben mal bei zwei Städten nach aktuellen Zahlen gefragt. In Düren wurde im vergangenen Jahr 1.300 Mal ein Antrag auf Erzwingungshaft gestellt. Und in Köln, der größten Stadt des Landes, waren es allein von Januar bis September dieses Jahres 2.100 Anträge.
Autor: Paul Reifferscheid
Stand: 12.11.2012
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