Verkehrsverstöße: Knast statt Knöllchen

  • Montag, 12. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Knöllchen hinter Scheibenwischer

Verkehrsverstöße: Knast statt Knöllchen

(07:01)

Montag, 12. November 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

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Für ein Knöllchen bezahlen? Nein, sagen sich viele Autofahrer und gehen lieber für einen Tag ins Gefängnis. Das aber kostet den Steuerzahler mehrere Millionen Euro im Jahr.



Eine wahre Knöllchenflut geht auf die Autofahrer in Nordrhein-Westfalen nieder: Rund zehn Millionen Verwarnungen werden pro Jahr ausgesprochen, die überwiegende Zahl wegen Verstößen im ruhenden Verkehr, also Parkknöllchen. Trotzdem soll der Kampf gegen Parksünder ein Minusgeschäft für die Kommunen sein, behaupten sie. Doch es gibt noch andere Finanzlöcher: die sogenannte Erzwingungshaft zum Beispiel. Sie soll Widerspenstige zahlungswillig machen.

Günther Küpper ist einer von Hunderten Parksündern, die sich Jahr für Jahr auch von der Erzwingungshaft nicht abschrecken lassen: „Ich bin bis jetzt sieben Tage drinnen gewesen. Und ich kann da nichts Negatives drüber sagen. Man wird versorgt, man kriegt zu essen, Fernsehen 24 Stunden. Auch an den hygienischen Verhältnissen ist nichts auszusetzen. Personal hervorragend. Und auch die Insassen: alles nette Leute.

Wenn Günther Küpper und andere trotz Mahnung das Verwarnungsgeld nicht zahlen, schalten die Kommunen die Justiz ein. Für die Kommunen ist das kein schlechtes Geschäft, denn die Kosten der Erzwingungshaft werden aus der Landeskasse bezahlt.



Sechs Millionen Euro aus der Landeskasse

In Nordrhein-Westfalen verweigern jedes Jahr über 100.000 Parksünder die Zahlung des Bußgeldes. Ob einer nicht zahlen will oder es schlichtweg nicht kann, wird nicht erfasst. Laut Landesrechungshof kostete das das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 sechs Millionen Euro.

Heinz Wirz vom Bund der Steuerzahler spart daher auch nicht mit Kritik: „Sechs Millionen Euro vor dem Hintergrund einer Rekordverschuldung des Landeshaushaltes sind keine zu vernachlässigende Größe. Und man muss ja davon ausgehen, dass heute das Minus nicht sechs Millionen, sondern eventuell sieben oder acht Millionen beträgt. Und das ist schon eine Größenordnung, über die man sich ärgern kann aus Steuerzahlersicht.

Die Kosten für Staatsanwaltschaft und Gericht liegen pro Fall bei etwa 48 Euro. Der Justizvollzug kostet pro Tag 110 Euro. Juristen schütteln da nur den Kopf. Dabei hätten die Kommunen durchaus Möglichkeiten, das Geld einzutreiben, meint Strafrechtler Udo Vetter: „Zum Beispiel die Knöllchen vollstrecken (…), also zum Beispiel Kontopfändung, Pfändung beim Arbeitgeber und Ähnliches. Ich habe oft das Gefühl, dass da gar nicht nachhaltig hinterhergegriffen wird und versucht wird, an Geld zu kommen. Sondern man sagt sich: Okay, wir haben es jetzt durch den Gerichtsvollzieher nicht bekommen, dann beauftragen wir halt die Justiz, die ja letzten Endes dies auch aus einem anderen Topf bezahlen muss.“ Für die Kommunen ist die Drohung mit dem Gefängnis schlicht billiger, als das Bußgeld selbst einzutreiben.

Die Kritik des Landesrechnungshofes ist eindeutig: „Konten- oder Lohnpfändungen wurden (...) nur selten durchgeführt. Von der Möglichkeit der eigenständigen Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung machten die Kommunen (...) überhaupt keinen Gebrauch.



Knöllchen hinter Scheibenwischer

Forderungen werden fallen gelassen

Die meisten säumigen Schuldner zahlen erst, wenn die Polizei vor der Tür steht. Mit im Schnitt zehn Euro ist die Haft abgewendet. Das reicht den Kommunen. Verwaltungs- und Mahngebühren treiben sie später meist nicht mehr ein, kritisiert der Landesrechnungshof.

Und auch von Günther Küpper will der Staat nach dem Knast kein Geld mehr. Die Forderungen werden fallen gelassen. Günther Küpper freut es: „Also ich kann das nur jedem empfehlen. Wissen Sie, das ist schöner als eine Kaffeefahrt, kann man sagen. Das ist das letzte Mittel des Staates, was aber im Prinzip in der Form nichts bewirkt. Es kostet nur viel Kohle. Ein Tag Knast kostet fast so viel wie ein Tag auf der Aida.

Übrigens: Wenn die Erzwingungshaft endet, bekommen die Betroffenen, wenn sie klamm sind, auch noch das Geld für die Heimfahrt gezahlt. Auch diese Auslagen will der Staat nicht erstattet bekommen.

Wir haben mal bei zwei Städten nach aktuellen Zahlen gefragt. In Düren wurde im vergangenen Jahr 1.300 Mal ein Antrag auf Erzwingungshaft gestellt. Und in Köln, der größten Stadt des Landes, waren es allein von Januar bis September dieses Jahres 2.100 Anträge.



Autor: Paul Reifferscheid


Stand: 12.11.2012