Wasserzähler: Zu groß bemessen

  • Montag, 10. Dezember 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

Wasserzähler

Wasserzähler: Zu groß bemessen

(06:46)

Montag, 10. Dezember 2012, 21.00 - 21.45 Uhr

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Trotz Sparsamkeit sinkt bei vielen die Wasserrechnung nicht. Schuld ist der hohe Grundpreis. Der orientiert sich an der Größe des Wasserzählers – und der fällt manchmal zu groß aus.



Wenn es in ihrer Tiefgarage einmal brennen sollte, müssen sich die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Alpen am Niederrhein wohl keine Sorgen machen, denn aus dem Wandhydranten käme so viel Wasser, dass man die Tiefgarage damit im Nu in ein Schwimmbad verwandeln könnte. Doch für solche Wassermengen braucht man einen großen Wasserzähler und der kostet die Eigentümer des Mehrfamilienhauses richtig viel Geld.

Wohnungseigentümer Wilhelm von Nahmen könnten die hohen Kosten eigentlich egal sein, denn er kann sie auf seine Mieter umlegen. Trotzdem ist er damit nicht einverstanden: „Für dieses Mehrfamilienhaus werden vom Kreiswasserwerk jährlich 2.439 Euro Zählergebühren berechnet. Wenn man das auf einen Zehnjahreszeitraum hochrechnet, sind mittlerweile über 20.700 Euro an Wasserzählergebühren gezahlt worden.“ Beschwerden brachten bisher nichts ein: „Ich habe bereits in 2004 zweimal mit den Wasserwerken telefoniert und unser Hausverwalter hat auch mehrfach bei den Wasserwerken telefonisch Kontakt gesucht. Es sei keine Änderung in Sicht aus brandtechnischen Gründen.

Wir treffen uns im Keller des 19-Parteienhauses mit einem Experten für Versorgungstechnik. Einen so großen Wasserzähler, sagt er, sehe er in einem Mietobjekt nur sehr selten. Das gebe es normalerweise nur in der Industrie oder in Kaufhäusern. Der sogenannte Verbundzähler besteht aus einem Zähler für den Trinkwasserverbrauch und einem für Löschwasser. Der Experte hält auch den zweiten Zähler für zu groß. Brandschutz lasse sich einfacher und kostengünstiger erzielen, zum Beispiel durch Feuerlöscher. Das würde den Eigentümern jedes Jahr über 1.800 Euro ersparen.



Wasserzähler

Wasserwerk verweist auf Architekten

Beim Wasserwerk ist man sich keiner Schuld bewusst. Man habe seinerzeit nur den Auftrag ausgeführt. Die Zählergröße gehe auf eine Vorgabe des bauenden Architekten aus dem Jahre 2001 zurück. Man sei zwar bereit, zu überprüfen, ob es notwendig ist, eine so großzügig dimensionierte Leitung nebst Zähler vorzuhalten. Allerdings würde man das nur dann tun, wenn von einem Brandschutzingenieur eine Stellungnahme vorliegen würde, was nach neuen Erkenntnissen erforderlich sei. Die Kosten dafür in Höhe von etwa 4.000 Euro könne aber man nicht übernehmen, denn man habe ja keinen Fehler gemacht.

Wilhelm von Nahmen hofft noch auf eine einvernehmliche Lösung: „Denn letztendlich hat das Kreiswasserwerk in den letzten Jahren doch horrende Gebühren vereinnahmt. Und letztendlich müsste da aus Kulanzgründen ein Entgegenkommen möglich sein.

Wenn Sie sich jetzt fragen, ob auch sie vielleicht einen zu großen Wasserzähler haben, dann schauen Sie mal nach: In Häusern mit bis zu 30 Mietparteien muss auf dem Wasserzähler „Qn 2,5“ stehen. Steht da eine höhere Zahl, zahlen Sie vermutlich zu viel. Dann sollten Sie sich schriftlich beschweren, denn telefonische Beschwerden scheinen bei manchen Wasserversorgern irgendwie zu versickern.



Autorin: Sonja Kolonko


Stand: 10.12.2012