Stromanbieter: Wechsel mit Risiken

  • Montag, 07. Januar 2013, 21.00 - 21.45 Uhr

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Stromanbieter: Wechsel mit Risiken

(08:45)

Montag, 07. Januar 2013, 21.00 - 21.45 Uhr

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Ende 2012 kündigten viele Stromanbieter saftige Preiserhöhungen an. Wer aber den Anbieter wechselt, fällt oft auf unklare Versprechen rein.



markt-Zuschauer Udo Elias fühlt sich vom Energieanbieter Flexstrom übers Ohr gehauen. Das Unternehmen will ihm einen angeblich versprochenen Bonus von 200 Euro nicht zahlen. Es geht um folgende Einschränkung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Bonus für Neukunden regelt: „Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.

Flexstrom hat sich nach eigenen Angaben in über 150 Urteilen bestätigen lassen, dass der Bonus erst gezahlt werden muss, wenn der Kunde auch im zweiten Jahr Strom von dem Unternehmen bezieht. Doch die Entscheidungen sind umstritten, denn andere Gerichte haben in ähnlichen Situationen anders entschieden.

markt-Zuschauer Hansjörg Kuhl hat sich sein Recht einfach genommen. Das war möglich, weil Flexstrom noch Geld von ihm und seiner Frau eintreiben wollte. Als er auf der Schlussrechnung feststellte, dass der Bonus in Höhe von rund 200 Euro fehlte, kürzte er die Rechnung und überwies nur den Betrag, den er für rechtmäßig hielt. Nach zwei Mahnungen und dem Schreiben eines Inkassobüros ist er dann tätig geworden: „Ich habe gesagt, ich zeige euch an wegen versuchter Nötigung, unlauteren Geschäftsgebarens und versuchter unrechtmäßiger Bereicherung.“ Das war im Oktober 2012. Bis heute hat sich das Unternehmen nicht mehr bei ihm gemeldet.

Inzwischen hat Flexstrom die Geschäftsbedingungen geändert und sagt jetzt, dass Kunden den Bonus erhalten, wenn sie zwölf Monate lang beliefert werden. Ob das tatsächlich so ist, werden wir erst im Laufe des Jahres erfahren, wenn die ersten Bonuszahlungen fließen müssten.



Billiganbieter unprofitabel?

Seit über einem Jahr berichtet markt über unzählige Zuschriften und Beschwerden zum Unternehmen Extraenergie. Viele Zuschauer kritisieren, dass ihnen Guthaben teilweise in Höhe von mehreren Hundert Euro monatelang nicht ausgezahlt wurden. Dieser Masche hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Mitte November vorerst einen Riegel vorgeschoben. Auch wenn sich Extraenergie juristisch dagegen wehrt, darf das Geld vorerst nicht auf ihrem Konto schlummern.

Laut einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmens A.T. Kearney arbeiten Billiganbieter im ersten Belieferungsjahr deutlich unprofitabel. Die Beispielrechnung eines Dreipersonenhaushalts macht es deutlich: Nach Abzug des Bonus, der Steuern, Abgaben und Netzentgelte bleibt kaum noch Geld übrig, um überhaupt Strom zu kaufen. Laut dem Beratungsunternehmen würde der Anbieter rein rechnerisch pro Kunde 145 bis 175 Euro Verlust machen. Dementsprechend brodelt auch die Gerüchteküche um die Solvenz von Unternehmen wie Extraenergie und Flexstrom.

Die Energieversorger weisen zwar alle Vorwürfe zurück und präsentieren positive Bilanzen. Doch Flexstrom hat vor wenigen Wochen eine eigene Risikoanalyse für potenzielle Investoren veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, das Geschäftsmodell sei „stark von der Gewinnung neuer Kunden abhängig.“ Ohne Neukunden sei möglicherweise der Fortbestand der Flexstrom-Gruppe infrage gestellt.



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Schlichtungssprüche nicht anerkannt

Die Verunsicherung ist groß und der Frust wächst. Die Beschwerden im Internet und im markt-Postfach reißen nicht ab. Viele Verbraucher fühlen sich im Stich gelassen - auch von der Schlichtungsstelle Energie. Seit über einem Jahr soll sie in Streitfragen zwischen Verbrauchern und Versorgern vermitteln. Über tausend neue Fälle bekommt die Schlichtungsstelle pro Monat. Dabei geht es sehr oft um dieselben Unternehmen, die aber nie öffentlich genannt werden. Warum eigentlich nicht, wollen wir von Schlichter Dr. Dieter Wolst wissen. Er sagt: „Wir möchten nicht einzelne Unternehmen an den Pranger stellen, das ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist, den Einzelfall befriedend zu schlichten. Das versuchen wir und das gelingt uns in einer Vielzahl von Fällen.

Was der Schlichter nicht aussprechen will, wissen wir aus Insiderkreisen: Über die Hälfte aller Beschwerden richten sich gegen die Unternehmensgruppen Flexstrom und Extraenergie. Ärgerlich aus Sicht der Kunden ist auch die Tatsache, dass einige Schlichtungssprüche nicht anerkannt werden, so zum Beispiel die umstrittene Bonusklausel bei Flexstrom.

Auch von der Bundesnetzagentur sind viele Energiewechsler enttäuscht. Die Aufsichtsbehörde nimmt zwar Kundenbeschwerden entgegen, verweist in der Regel aber nur an die Schlichtungsstelle, es sei denn: „Geben die Beschwerden, die bei uns ankommen, Anlass zu Fragen nach systematischem Fehlverhalten oder Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines Anbieters, gehen wir dem nach.“ Aber, so die Bundesnetzagentur weiter, auch zahlreiche Beschwerden und Klagen seien noch kein Hinweis für ein systematisches Fehlverhalten.

„Was denn dann?“, fragen sich markt-Zuschauer Udo Elias und Hansjörg Kuhl.



Autor: Bernd Dicks


Stand: 07.01.2013