Stromanbieter: Wechsel mit Risiken
- Montag, 07. Januar 2013, 21.00 - 21.45 Uhr
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Ende 2012 kündigten viele Stromanbieter saftige Preiserhöhungen an. Wer aber den Anbieter wechselt, fällt oft auf unklare Versprechen rein.
markt-Zuschauer Udo Elias fühlt sich vom
Energieanbieter Flexstrom übers Ohr gehauen. Das Unternehmen
will ihm einen angeblich versprochenen Bonus von 200 Euro nicht
zahlen. Es geht um folgende Einschränkung in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die den Bonus für Neukunden regelt:
„Der Bonus entfällt bei Kündigung
innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die
Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres
wirksam.
“
Flexstrom hat sich nach eigenen Angaben in über 150 Urteilen bestätigen lassen, dass der Bonus erst gezahlt werden muss, wenn der Kunde auch im zweiten Jahr Strom von dem Unternehmen bezieht. Doch die Entscheidungen sind umstritten, denn andere Gerichte haben in ähnlichen Situationen anders entschieden.
markt-Zuschauer Hansjörg Kuhl hat sich
sein Recht einfach genommen. Das war möglich, weil Flexstrom
noch Geld von ihm und seiner Frau eintreiben wollte. Als er auf der
Schlussrechnung feststellte, dass der Bonus in Höhe von rund
200 Euro fehlte, kürzte er die Rechnung und überwies nur
den Betrag, den er für rechtmäßig hielt. Nach zwei
Mahnungen und dem Schreiben eines Inkassobüros ist er dann
tätig geworden: „Ich habe gesagt, ich zeige
euch an wegen versuchter Nötigung, unlauteren
Geschäftsgebarens und versuchter unrechtmäßiger
Bereicherung.
“ Das war im Oktober 2012. Bis heute hat
sich das Unternehmen nicht mehr bei ihm gemeldet.
Inzwischen hat Flexstrom die Geschäftsbedingungen geändert und sagt jetzt, dass Kunden den Bonus erhalten, wenn sie zwölf Monate lang beliefert werden. Ob das tatsächlich so ist, werden wir erst im Laufe des Jahres erfahren, wenn die ersten Bonuszahlungen fließen müssten.
Billiganbieter unprofitabel?
Seit über einem Jahr berichtet markt über unzählige Zuschriften und Beschwerden zum Unternehmen Extraenergie. Viele Zuschauer kritisieren, dass ihnen Guthaben teilweise in Höhe von mehreren Hundert Euro monatelang nicht ausgezahlt wurden. Dieser Masche hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Mitte November vorerst einen Riegel vorgeschoben. Auch wenn sich Extraenergie juristisch dagegen wehrt, darf das Geld vorerst nicht auf ihrem Konto schlummern.
Laut einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmens A.T. Kearney arbeiten Billiganbieter im ersten Belieferungsjahr deutlich unprofitabel. Die Beispielrechnung eines Dreipersonenhaushalts macht es deutlich: Nach Abzug des Bonus, der Steuern, Abgaben und Netzentgelte bleibt kaum noch Geld übrig, um überhaupt Strom zu kaufen. Laut dem Beratungsunternehmen würde der Anbieter rein rechnerisch pro Kunde 145 bis 175 Euro Verlust machen. Dementsprechend brodelt auch die Gerüchteküche um die Solvenz von Unternehmen wie Extraenergie und Flexstrom.
Die Energieversorger weisen zwar alle Vorwürfe zurück
und präsentieren positive Bilanzen. Doch Flexstrom hat vor
wenigen Wochen eine eigene Risikoanalyse für potenzielle
Investoren veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem,
das Geschäftsmodell sei „stark von der
Gewinnung neuer Kunden abhängig.
“ Ohne Neukunden sei
möglicherweise der Fortbestand der Flexstrom-Gruppe infrage
gestellt.
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Vor der Wahl eines Stromanbieters sollte man das Kleingedruckte sorgfältig studieren.
Schlichtungssprüche nicht anerkannt
Die Verunsicherung ist groß und der Frust wächst. Die
Beschwerden im Internet und im markt-Postfach
reißen nicht ab. Viele Verbraucher fühlen sich im Stich
gelassen - auch von der Schlichtungsstelle Energie. Seit über
einem Jahr soll sie in Streitfragen zwischen Verbrauchern und
Versorgern vermitteln. Über tausend neue Fälle bekommt
die Schlichtungsstelle pro Monat. Dabei geht es sehr oft um
dieselben Unternehmen, die aber nie öffentlich genannt werden.
Warum eigentlich nicht, wollen wir von Schlichter Dr. Dieter Wolst
wissen. Er sagt: „Wir möchten nicht
einzelne Unternehmen an den Pranger stellen, das ist nicht unsere
Aufgabe. Unsere Aufgabe ist, den Einzelfall befriedend zu
schlichten. Das versuchen wir und das gelingt uns in einer Vielzahl
von Fällen.
“
Was der Schlichter nicht aussprechen will, wissen wir aus Insiderkreisen: Über die Hälfte aller Beschwerden richten sich gegen die Unternehmensgruppen Flexstrom und Extraenergie. Ärgerlich aus Sicht der Kunden ist auch die Tatsache, dass einige Schlichtungssprüche nicht anerkannt werden, so zum Beispiel die umstrittene Bonusklausel bei Flexstrom.
Auch von der Bundesnetzagentur sind viele Energiewechsler
enttäuscht. Die Aufsichtsbehörde nimmt zwar
Kundenbeschwerden entgegen, verweist in der Regel aber nur an die
Schlichtungsstelle, es sei denn: „Geben die
Beschwerden, die bei uns ankommen, Anlass zu Fragen nach
systematischem Fehlverhalten oder Zweifel an der
Leistungsfähigkeit eines Anbieters, gehen wir dem
nach.
“ Aber, so die Bundesnetzagentur weiter, auch
zahlreiche Beschwerden und Klagen seien noch kein Hinweis für
ein systematisches Fehlverhalten.
„Was denn dann?“, fragen sich markt-Zuschauer Udo Elias und Hansjörg Kuhl.
Autor: Bernd Dicks
Stand: 07.01.2013
- Extraenergie: Garantie, die keine ist markt://Sendung (09.07. 2012)
- Energiepreise: Im Tarifdschungel markt://Sendung (23.04. 2012)
- Schlichtung in Streitfragen Schlichtungsstelle Energie
- Verbraucherservice Elektrizität/Gas Bundesnetzagentur
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