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Ratgeber
Mein gutes Recht
Sendung vom 18. Juli 2011
Spannende Rechtsfälle aus dem Alltag
Jordana Glanz ist seit acht Monaten stolze Besitzerin des Cafés „Glanzstück“ in Essen Rüttenscheid. Mit viel Liebe und Herzblut hat die alleinerziehende Mutter ihr Café eingerichtet. Im Sommer soll eine Außenbestuhlung zum Verweilen einladen. Die Stadtverwaltung sieht alle Auflagen erfüllt und genehmigt die Plätze vor dem Café – die Kunden nehmen das Angebot gern an und freuen sich über die zusätzlichen Sitzplätze. Nur einer sieht Handlungsbedarf: Rüttenscheids Bezirksbürgermeister Roy will dem gastronomischen Treiben auf der Rüttenscheider Straße ein Ende bereiten.
Als Silke Jung aus Munstadt ihre Post sortiert, wird sie stutzig: zwischen den üblichen Werbebroschüren liegt ein Mahnschreiben über 138,- Euro. Die Adresse stimmt, der Brief ist allerdings an „Billy Jung “adressiert. Billy soll für den Betrag Musik aus dem Internet heruntergeladen haben. Silke Jung ist sich sicher: Ihr Billy lädt keine Musik herunter, dazu ist der „Lakeland - Terrier “gar nicht fähig. Silke Jung schaltet einen Rechtsanwalt ein.
Mennraht, ein kleines Dorf bei Mönchengladbach. Nicole Zachau führt mit Sohn Lucas den Hund aus. Was keiner ahnt, nur einige Meter vom Spazierweg entfernt lauert Gefahr. Plötzlich heftiges Geheule: Hund Tobby steckt in einer Kleintierfalle. Doch die Falle schnappt noch einmal zu, Roland Zachau verletzt sich schwer bei einem Befreiungsversuch. Obwohl eine eindeutige Schuldfrage vorzuliegen scheint, zieht sich ein Rechtstreit seit über 2 Jahren hin.
Innerhalb von Sekunden sind beste Geschwister als Streitparteien vor Gericht gelandet. Grund für den Konflikt? Die Kinder: besser gesagt, Jan. Eigentlich sollte der Junge mit seiner Cousine nur ein wenig „Piraten“ spielen. Leider hat sich Jan die Sache mit dem Pirat zu sehr zu Herzen genommen. Ohne lang zu überlegen beförderte der Teppichpirat die Familienjuwelen in die Unterwelt, direkt durchs Klo verschwinden Edelsteine und Perlen für 4.000,- Euro. Der Täter ist eindeutig, doch nicht die Schuldfrage. Unterlassene Aufsichtspflicht oder fahrlässiges Verhalten der Besitzerin?
Thomas Nell
Stand: 15.07.2011, 10.49 Uhr
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