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Ratgeber
Mein gutes Recht
Sendung vom 01. August 2011
Entmündigt
Der Griechenland-Urlaub ist schon ein paar Wochen her und Heinz-Peter bekommt Post aus seinem Urlaubsort. Alles auf Griechisch, aber sein Autokennzeichen kann er entziffern. Das muss ein Strafzettel sein, soviel ist klar. Damit ist Heinz-Peter auch schon am Ende mit seinem Griechisch.
Ohne lange zu überlegen wirft er das griechische Knöllchen in den Müll. Darf man Strafzettel aus dem Ausland in den Schredder werfen? Oder muss Heinz–Peter, zurück in Deutschland, noch bezahlen?
Hans-Joachim und Ursula Butenschön sind ein glückliches Paar. Auch eine diagnostizierte Demenz bei Herrn Butenschön kann die beiden nicht trennen. Wie selbstverständlich kümmert sich die Ehefrau um ihren Mann. Das Amt schlägt Frau Butenschön damals als „Betreuerin“ ihres Gatten vor, das hätte rechtliche Vorteile.
Davon kann heute keine Rede mehr sein. Frau Butenschön wurde die Betreuung ihres Mannes entzogen! Zudem soll sie 54tausend Euro zahlen. An ihren Mann. Wir wollten wissen, wie so etwas passieren konnte und haben uns den Fall näher angeschaut.
Straßensanierung klingt erst einmal richtig gut. Im Duisburger Stadtteil Walsum ist die Sanierung allerdings ein wenig aus dem Ruder gelaufen. Neben der neuen Teerdecke sind auch gleich sogenannte „Poller“ aufgestellt worden. Allerdings: Anwohner können nun ihre Parkplätze nicht mehr nutzen. Selbst der Bezirkbürgermeister kann die Anschaffung nicht verstehen. Verantwortlich fühlt sich bis jetzt niemand.
Vegetarier glauben an das Gute. Oft missionarisch versuchen die Fleischverächter ihre Umwelt von einem Leben ohne Schinken, Speck und Hühnerbrust zu überzeugen.
Willy P. sucht nach neuen Wegen um diese Botschaft zu verteilen. Mit einem Stempel bedruckt Willy Bargeld. Die Scheine verwandeln sich so ganz nebenbei zum Werbeträger. Ein Schuldner akzeptiert allerdings nicht die 600 Euro mit vegetarischer Botschaft. Er befürchtet eine Geldentwertung. Der Fall landet vor dem Richter.
Georg G. sitzt in einer Bar, plötzlich klingelt das Handy. Nach dem Telefonat wandert das Gerät nicht in die Tasche des Geschäftsmannes, vielmehr legt er das Handy neben sich auf die Bank. Das erspart umständliches Ein- und Auspacken. Als Georg G. die Bar verlässt, bleibt sein Handy zurück. Zu spät bemerkt er: vergessen! Längst hat jemand das Gerät eingesteckt. Also zur Polizei, Handys lassen sich ja orten. Technisch richtig, doch die Realität sieht anders aus. Georg kämpft einen aussichtslosen Kampf. Täterschutz steht hier über Opferschutz.
Thomas Nell
Stand: 29.07.2011
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