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Pressemeldung vom 21.02.2013:
Bahn-Gremien ...haben Überschreitung der Kostengrenze von Stuttgart 21 schon 2009 zugestimmt / Bundesrechnungshof prüft Staatssekretäre im Aufsichtsrat
Pressemeldung vom 21.02.2013:
Bahn-Gremien haben Überschreitung der Kostengrenze von Stuttgart 21 schon 2009 zugestimmt / Bundesrechnungshof prüft Staatssekretäre im Aufsichtsrat
Stuttgart 21
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat laut einem internen Gutachten der Bahn schon 2009 einer Kostensteigerung des Projekts Stuttgart 21 auf 4,9 Milliarden Euro zugestimmt und sich damit nach Einschätzung von Experten möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht. Der Bundesrechnungshof prüft derzeit, ob die Staatssekretäre der Bundesregierung als Mitglieder des Aufsichtsrates den Bahnvorstand im Hinblick auf Stuttgart 21 hinreichend kontrolliert hat. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner heutigen Ausgabe (Donnerstag, 21.02., 21.45). Laut dem Bericht lagen dem Bahnvorstand und dem Aufsichtsrat schon vor vier Jahren Kalkulationen vor, nach denen der vereinbarte Finanzierungsrahmen von 4,5 Milliarden Euro nicht mehr eingehalten wurde. Offiziell hat die Bahn dem Aufsichtsrat sowie der Öffentlichkeit dies erst im vergangenen Dezember bekannt gegeben, als man den Umfang der Gesamtkosten auf bis zu 6,8 Milliarden Euro korrigierte. Die Gutachter stellen in einem Vermerk für den Aufsichtsrat fest, dass ein Betrag von 4,9 Milliarden Euro schon 2009 „implizit Beschlussgegenstand in den Gremien des DB AG-Konzerns war“. Die darin gegenüber früheren Planungen enthaltenen Kostensteigerungen um eine Milliarde Euro sollten seinerzeit durch „Einspar- und Optimierungspotentiale“ in Höhe von knapp 900 Millionen Euro aufgefangen werden, die sich später jedoch nicht realisieren ließen. Schon damals war dem Aufsichtrat laut Gutachten bekannt, dass die erhofften Einsparpotentiale „nicht auf einer vertieften Planung, sondern nur auf einer groben Kostenschätzung“ beruhten.
„Das ist Skandalös, weil die Deutsche Bahn ihre Projektpartner und die Öffentlichkeit offenbar arglistig getäuscht hat“, so der Vorsitzende im Verkehrsauschuss des Bundestages, Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) gegenüber Monitor. Bis Ende 2009 hätten die Projektpartner von Stuttgart 21 bei Überschreiten der Kostengrenze von 4,56 aus dem Projekt aussteigen können. Nach Einschätzung von Experten könnte der Aufsichtsrat damit auch seine Kontrollpflichten verletzt haben. Insbesondere bei Anzeichen für Kostensteigerungen hätte er schon damals die Pflicht gehabt, die Zahlen genau zu prüfen und externe Sachverständige hinzuziehen, so der auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Rotter. „Macht er das nicht, dann macht sich der Aufsichtsrat nach den aktienrechtlichen Vorschriften schadensersatzpflichtig“, so Rotter gegenüber MONITOR. Rotter ist Spezialist für Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht und hat auf diesem Feld schon einige Grundsatzurteile vor dem Bundesgerichtshof erstritten.
Dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn gehören unter anderem drei Staatssekretäre der Bundesregierung an Im Rahmen einer Betätigungsprüfung nimmt deren Arbeit derzeit auch der Bundesrechnungshof unter die Lupe: „Wir prüfen, ob die Interessen des Bundes sachgerecht wahrgenommen und zur Geltung gebracht wurden“, so der Präsident des Bundesrechungshofs Dieter Engels gegenüber MONITOR.
MONITOR vom 21.02.2013Stuttgart21: Das Versagen von Aufsichtsrat und Bundesregierung
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