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Sendung vom 13.08.2009Monitor Nr. 597 vom 13.08.2009
Bericht: Ralph Hötte, Frank Konopatzki
Georg Restle: "Hallo, guten Abend und willkommen bei MONITOR. Es gibt Geschichten, die glaubt man wirklich erst, wenn man sie selbst gesehen hat. Was eine 41-jährige arbeitslose Frau in der Nähe von Magdeburg mit ihrer Arbeitsagentur erlebte, das sprengte selbst unsere Vorstellungskraft. Vor allem, als wir erfahren haben, dass es anderen Arbeitslosen in Deutschland genauso ergangen ist. Ralph Hötte und Frank Konopatzki haben Doris Kruse besucht. Eine Mutter von zwei erwachsenen Töchtern, mitten im Leben. Bis sie eines Tages plötzlich Post von ihrer Arbeitsagentur bekam."
Doris Kruse ist ein Kämpfertyp. Sie ist stolz darauf, dass ihre
beiden Töchter, die sie allein groß gezogen hat, einen Arbeitsplatz
haben. Genau den hat sie nicht. Beim Einkaufen muss sie deshalb
immer genau auf die Preise gucken. Arbeitslos ist sie schon seit
vielen Jahren. Nach etlichen 1-Euro-Jobs schreibt sie immer wieder
neue Bewerbungen. Doch damit soll sie jetzt aufhören, meint ihre
Agentur für Arbeit, und das, obwohl sie noch gar keinen neuen Job
hat. Vor sechs Wochen bekam sie plötzlich einen Bescheid. Darin
teilt ihr die Arbeitsagentur mit, sie sei ab jetzt "dauerhaft
geistig behindert" - laut Gutachten nach Aktenlage.
Doris Kruse: "Ich konnte das gar
nicht fassen! Sag, wie geht das? ... Ich war ... ich hab doch
keinen Verkehrsunfall gehabt, ich war doch nicht irgendwie krank
und nix. Ich sag, wie geht das? Ich sage, schmeißt mir das
irgendjemand zu? Ich sage, ich konnte das absolut nicht
fassen."
Insgesamt zwölf Jahre hat sie bislang gearbeitet: Nach einer
Ausbildung zur Obst- und Gemüsekonserviererin sechs Jahre in einer
Fabrik in der DDR, nach der Wende sechs Jahre in einem städtischen
Kindergarten, in der Küche und im Reinigungsdienst. Schließlich
wurde ihre Stelle eingespart und sie arbeitslos. Seitdem sucht sie
Arbeit.
Doris Kruse: "Als Küchengehilfin,
im Reinigungsgebiet, ich würde auch Toilettenreinigung machen, ich
bin da nicht wählerisch. Hauptsache, ich habe erst mal Arbeit und
stehe wieder auf eigenen Füßen."
Die Nachbarn von Doris Kruse. Als wir bei ihr sind, treffen wir sie
zufällig vor dem Haus.
Reporter: "Wussten Sie, dass die Frau
Kruse laut offiziellem Gutachten geistig behindert sein
soll?"
Nachbar: "Ne, ne, was?"
Nachbarin: "Ich kann nur sagen, da
fehlen einem die Worte, wenn man das sagt?"
Nachbar: "Wieso denn das?"
Reporter: "Ja, das ist festgestellt
worden vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit, hier in
Magdeburg."
Nachbar: "Ach! Das ist ein Hammer,
ne? Nie im Leben!"
Mit einem solchen schriftlichen Test fing alles an. Ihr Jobcenter
schlug vor, einen psychologischen Test zur sogenannten "Überprüfung
ihrer Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt" zu machen. Ein
Intelligenz-Test. Beziehungen von Begriffen, logisches Denken,
räumliches Sehen.
Reporter: "Waren Sie da sofort mit
einverstanden, den zu machen?"
Doris Kruse: "Ja, ja. Na, ich will ja
arbeiten. Ja, ich wusste ja nun nicht, dass da so was
rauskommt."
Reporter: "Warum musste das denn ein
psychologischer Test sein? Hatten Sie irgendwann mal Probleme mit
der Psyche?"
Doris Kruse: "Ne, natürlich nicht.
Ich wüsste nicht, ... ja, ich hab da gesagt, wir machen das, weil
ich will ja Arbeit haben."
Um zu erfahren, wie der Test ausgefallen ist, stand sie hier
mehrmals in der Schlange, aber beim Jobcenter hat ihr niemand etwas
gesagt. Einige Wochen später erhielt sie dann plötzlich das
Gutachten "geistige Behinderung", ausgestellt vom ärztlichen Dienst
der Arbeitsagentur.
Reporter: "Haben Sie einen Arzt vom
ärztlichen Dienst jemals gesehen?"
Doris Kruse: "Nein, muss ich
beneinen. Also das ist genauso wie ... wie kommt die Jungfrau zum
Kinde, die weiß ja auch nicht, wie das zustande kam."
Reporter: "Sind Sie denn mal zu einem
ärztlichen Termin zu einer Untersuchung eingeladen worden?"
Doris Kruse: "Nein."
Reporter: "Die ganze Zeit nicht?"
Doris Kruse: "Alles nicht
gekommen."
Wir fahren mit Doris Kruse dorthin, wo das Gutachten auf "geistige
Behinderung" herkommt - zur Agentur für Arbeit in Magdeburg. Auf
eine Erklärung wartet sie seit Wochen, die Spannung vor dem Termin
bei der Arbeitsagentur ist groß. Doch über den Begriff "geistige
Behinderung" möchte der Pressesprecher zunächst nicht reden, es
gehe doch nur um eine Leistungsdiagnose für den Arbeitsmarkt.
Wolfgang Lenze, Agentur für Arbeit
Magdeburg: "... und da sind Ihre Fähigkeiten leider
eingeschränkt, um auf dem ersten Arbeitsmarkt und auch auf dem
zweiten Arbeitsmarkt voll leistungsfähig sein zu können. Und das
hat der ärztliche Dienst oder die Gutachterin eingeschätzt."
Doris Kruse: "Aber man könnte das
auch anders begründen, nicht geistig behindert."
Wolfgang Lenze, Agentur für Arbeit
Magdeburg: "Nein, ... da kann man nicht ... das sind
vorgefertigte Formulare, die überall ... oder Tests, die überall in
allen Agenturen für Arbeit in der Bundesrepublik gleich
ablaufen."
Laut Testergebnis habe Doris Kruse teilweise "eingeschränkte
intellektuelle Fähigkeiten". Aber warum soll sie dann gleich
"geistig behindert" sein?
Wolfgang Lenze, Agentur für Arbeit
Magdeburg: "Diese Wertung kann ich Ihnen nicht erklären. Ich
bin nicht der Arzt, der das ärztliche Gutachten deshalb
macht."
Reporter: "Aber deshalb sind wir extra
gekommen. Wir haben das ja auch schriftlich vorher angefragt, dass
wir dafür eine Begründung wollen."
Wolfgang Lenze, Agentur für Arbeit
Magdeburg: "Dass da geistig behindert ist, die Begründung,
kann ich Ihnen jetzt nicht sagen."
Und wie geht es weiter für Doris Kruse, auch finanziell? Die
Arbeitsagentur empfiehlt ihr, in einer Behindertenwerkstatt zu
arbeiten.
Reporter: "Was ändert sich denn jetzt,
wenn Frau Kruse als geistig Behinderte in einer Werkstatt arbeiten
würde?"
Wolfgang Lenze, Agentur für Arbeit
Magdeburg: "Dann würde sie einmal Leistungen ... Lohn
bekommen, entsprechend den Leistungen, die sie dort hat. Und dann
würde sie ergänzende Leistungen zum Arbeitslosengeld II
bekommen."
Reporter: "Sprich, der Topf für ALG II
würde eingespart?"
Wolfgang Lenze, Agentur für Arbeit
Magdeburg: "Würde dementsprechend entlastet, ja."
Einsparung beim Arbeitslosengeld, ein Arbeitsloser weniger. Doris
Kruse, mit 41 plötzlich in einer Behinderten-Werkstatt. Ein
absurder Einzelfall? Leider nicht: Immer mehr Arbeitslose werden
von der Bundesagentur für Arbeit an die Behindertenwerkstätten
verwiesen. In den letzten fünf Jahren stieg diese Zahl um mehr als
4.500. Sind darunter auch Menschen, die gar nicht in eine
Behinderten-Werkstatt gehören? Ein großer Träger solcher
Einrichtungen, der Landschaftsverband Rheinland, meint: ja.
Martina Hoffmann-Badache,
Landschaftsverband Rheinland: "Der Landschaftsverband
Rheinland beobachtet mit Sorge, dass die Agenturen für Arbeit
zunehmend Menschen an eine Werkstatt für Behinderte verweisen, die
eigentlich aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten und ihrer
persönlichen Wünsche einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
nachgehen möchten."
Besuch in der Behindertenwerkstatt LEBENSHILFE e. V. in Magdeburg.
Die Geschäftsführung bietet Doris Kruse ein Beratungsgespräch
an.
Heike Woost, Lebenshilfe e. V.:
"Leider ist das Wort "geistige Behinderung" auch negativ besetzt,
muss ich sagen. Und ich würde Ihnen einfach auch gerne mal Ängste
nehmen oder Vorbehalte nehmen."
Doris Kruse fehlen die Worte: Man würde sie hier sogar nehmen. Auf
Grundlage des Gutachtens der Arbeitsagentur, heißt es, könnte sie
hier anfangen. Eine ihrer beiden Töchter, die 18-jährige Tina
Kruse. Seitdem das Gutachten auf "geistige Behinderung" da ist,
schlafe ihre Mutter schlecht und habe kaum noch Appetit, sagt sie.
Deshalb besucht sie sie derzeit häufiger und isst mit ihr
gemeinsam. Was sagt ihre Tochter dazu?
Tina Kruse: "Ich hatte eigentlich nur
heulen können. Ich hatte gedacht, was ist denn das, das geht doch
nicht? Ja. ... Wütend war ich ganz dolle. Ja, das ist meine
Mutter."
Doris Kruse: "Ja, ich habe die Kinder
groß gezogen, ich hab alles gemacht. Und im Grunde genommen ist mir
nur noch zum Heulen zumute."
Georg Restle: "Auf die Geschichte von Doris Kruse hat uns übrigens ein Zuschauer hingewiesen."
Für Fälle wie den in der Sendung am 14.08.09 geschilderten gibt
es nicht einen zuständigen Ansprechpartner. Eine Art
Ombudsmann oder eine Schiedsstelle können wir nicht ausmachen.
Deshalb weiter unten eine Liste von möglichen Institutionen und
Ansprechpartnern.
Erster Schritt für Menschen, die mit einem Bescheid des
Rehabilitations-Trägers (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche
Rentenversicherung etc.) nicht einverstanden sind, sollte der
Widerspruch gegen diesen Bescheid sein. Grundsätzlich besteht in
Rechtsfragen für Bedürftige (in der Regel gilt das für Bezieher von
Arbeitslosenhilfe) auch die Möglichkeit, eine Beratungshilfe in
Anspruch zu nehmen. Früher konnte diese immer beim Anwalt beantragt
werden, inzwischen kann der Anwalt vorab einen Beratungsschein
verlangen. Diesen kann man beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Die maximale Eigenbeteiligung beträgt gegenwärtig 10,- Euro. Das
deckt alle Kosten ab, bis es zu einem evt. Verfahren kommt. Dafür
muss dann noch zusätzlich Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Monitor - weitere Informationen zur Sendung
25.02.201021:45 - 22:15 Uhrim Ersten

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