27.05.2012

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Nr. 628

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Monitor Nr. 628 vom 24.11.2011

Ausweichmanöver:

Die neuen Tricks der Zeitarbeitsbranche



Video der Sendung

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Bericht: Achim Pollmeier, Georg Wellmann, Arndt Krieger, André Fahnemann

Sonia Seymour Mikich: "Arbeitsministerin Ursula von der Leyen war vor kurzem ziemlich kämpferisch. Schluss mit der Ausbeuterei in der Leiharbeiterbranche. Immerhin habe man jetzt einen Mindestlohn. Wird alles besser für die, die wie die Schmuddelkinder der Arbeitswelt behandelt werden? Oh nein, denn Unternehmen sind immer wieder aufs Neue kreativ beim Sparen von Lohnkosten. Achim Pollmeier, Georg Wellmann, Arndt Krieger, André Fahnemann untersuchen Absatzkonten - aus Plus wird Minus."

Er könnte eine Werbefigur der Zeitarbeitsbranche sein. Nach Jahren der Leiharbeit hat Benny endlich eine Festanstellung. Klebe-Effekt, selten genug! Nur deshalb traut er sich jetzt, offen über seine Zeit als Leiharbeiter zu reden. Es geht um das so genannte Arbeitszeitkonto. Laut Vertrag sollte Benny nur Teilzeit arbeiten, gut 32 Stunden. In Wahrheit, sagt er, arbeitete er fast immer Vollzeit. Schnell bauten sich Überstunden auf, auf einem Zeitkonto. Wenn der Verleiher keinen Einsatz für Ihn hatte, lief das Stundenkonto runter – bis ins Minus.

Benny: "Man hat halt nur gesagt, wir haben keine Einsatzmöglichkeit für Sie, gehen Sie nach Hause. Erste Mal denkt man sich, na ja cool, hab ich nen freien Tag. Aber dass dann am Ende des Monats, wenn man dann auf die Abrechnung guckt, dass dann entweder Stunden abgezogen worden sind vom Überstundenkonto, die ja eigentlich ... oder dass auch an den Lohn vielleicht teilweise drangegangen worden ist. Das ist dann halt ... oder an die Urlaubstage. Also die haben immer versucht, erst die Überstunden und die Urlaubstage, da wo sie drangegangen sind halt, dass sie da immer weniger Urlaub hatte irgendwann."

Benny hat viel weniger verdient als die Stammbelegschaft, auch bei Randstad, dem deutschen Branchenführer. Dafür tragen die Verleihfirmen ja das Risiko, wenn keine Arbeit da ist - dachte er. Bis er merkte, dass Randstad das Risiko auf ihn abwälzte, per Zeitkonto. Im Einsatz baute er Überstunden auf, und wenn der Auftrag endete und die Zeitarbeitsfirma keine neue Arbeit hatte, lief das Konto runter, ins Minus. Und das geschieht nicht nur bei Randstad.

Wilma Ricker, IG Metall Rechte: WDR Bild vergrößern

Wilma Ricker, IG Metall

Wilma Ricker, IG Metall: "Also wir stellen fest bei fast allen Abrechnungen, die wir überprüfen, dass einsatzfreie Zeiten mit dem Zeitkonto verrechnet werden. Das ist eindeutig gesetzeswidrig, weil es eindeutig im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz anders steht."

Gesetzeswidrig? Ein schwerer Vorwurf. Randstad bestreitet das. Man habe eine Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat. Gegenüber den Mitarbeitern verweist man außerdem auf den Arbeitsvertrag. MONITOR liegen solche Arbeitsverträge vor. In § 3 heißt es dort jeweils:

Zitat: "Der Ausgleich von Zeitkonto-Plusstunden erfolgt in einsatzfreien Zeiten durch Freizeit; sofern keine Plusstunden vorliegen, bauen sich Minusstunden auf."

Das sei auch vom Tarifvertrag gedeckt, sagt Randstad. Wir zeigen den Vertrag Prof. Schüren, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Uni Münster. Für ihn ist die Klausel ein Trick, um das Betriebsrisiko abzuwälzen, weg von Randstad auf die Leiharbeiter.

Prof. Peter Schüren, Uni Münster Rechte: WDR Bild vergrößern

Prof. Peter Schüren, Uni Münster

Prof. Peter Schüren, Uni Münster: "Randstad muss die Zeiten zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen ebenfalls bezahlen. Und mit diesem Konto wird genau das vermieden. Man gibt den Leuten das, was sie bereits vorher verdient haben und deklariert das als Arbeitseinkommen der Zwischenzeit. Das ist nicht in Ordnung, das ist mit dem Gesetz so nicht vereinbar und steht auch im Tarifvertrag nicht drin. Das hat Randstad sich in einer Betriebsvereinbarung und im Arbeitsvertrag selbst gebastelt."

Sagt der Arbeitsrechtler. Wir treffen eine frühere leitende Disponentin von Randstad, sie war verantwortlich für den Einsatz der Leiharbeiter. Sie zeigt uns Schulungsunterlagen. Und auch die machen deutlich, dass Randstad der Umgang mit dem Arbeitszeitkonto ganz wichtig ist.

Disponentin: "Man weiß, dass man sich im Graubereich bewegt, das wird ganz klar auf Schulungen kommuniziert. Da wird vorgerechnet, wie es den Gewinn schmälert, wenn jemand nicht verliehen wird - und die billigste Alternative ist dann immer: Abbau des Zeitkontos."

Prof. Peter Schüren, Uni Münster: "Randstad reduziert dadurch die Lohnkosten erheblich. Der Arbeitnehmer bekommt weniger als ihm zusteht."

Und Leiharbeiter wie Helmut verdienen ohnehin schon wenig. Auch damit der Verleiher das Risiko der einsatzfreien Zeiten tragen kann. Doch auch bei Helmut bediente sich Randstad zusätzlich an seinem Zeitkonto. Aus Angst um seinen Arbeitsplatz will er nicht erkannt werden.

Helmut: "Ich habe ein halbes Jahr lang bei den Einsätzen oft Überstunden gemacht. Und trotzdem haben die irgendwann zu mir gesagt, du hast keine Überstunden mehr und du hast auch keinen Urlaub mehr. Das kann doch nicht sein!"

Noch mal, Randstad besteht darauf, der Umgang mit dem Arbeitszeitkonto sei rechtlich völlig in Ordnung. Zum Vorwurf, dass auch Urlaubstage abgezogen würden, äußert sich Randstad nicht. Das betriebswirtschaftliche Risiko werde aber nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt, auch nicht durch das Verrechnen von Minusstunden:

Zitat: „Mit Hilfe des Arbeitszeitkontos wird den Zeitarbeitnehmern keine Vergütung vorenthalten.“

Helmut hat sich erfolgreich gewehrt.

Helmut: "Können Sie sich vorstellen, was 1.000,- Euro für mich sind? Ich hab alles zurückbekommen, jeden Cent, alle Überstunden, die sie mir weggenommen haben, und auch den Urlaub."

Wenn mutige Leiharbeiter sich zur Wehr setzen, scheint Randstad sich seiner Sache also nicht mehr so sicher. MONITOR liegen mehrere Vergleiche vor, bei denen Randstad abgezogene Arbeitsstunden und Urlaubstage zurückerstattet hat. Ein rechtskräftiges Urteil haben wir dazu aber nicht gefunden. Kein Zufall, meint der Arbeitsrechtler.

Prof. Peter Schüren, Uni Münster: "Das liegt einfach daran, dass die Beteiligten, die solche merkwürdigen Konstruktionen benutzen, genau wissen, dass ihnen ein Urteil außerordentlich schaden würde. Denn mit einem Urteil, einem rechtskräftigen Urteil insbesondere, wäre klar, dass diese Praxis rechtswidrig ist."

Randstad weist das zurück. Ein Interview lehnt man ab. Grundsätzlich hat Randstad aber den Anspruch für die Mitarbeiter ein "verlässlicher Partner" zu sein. Die E-Mail eines Managers aus dem November 2008 liest sich allerdings ganz anders.

Betreff: "Anweisung der Geschäftsführung, streng vertraulich und sofort umzusetzen!" Angesichts der Wirtschaftskrise wurden massenhaft Entlassungen angeordnet. Wörtlich heißt es:

Zitat: "Besser zu viele Kündigungen aussprechen, als zu wenige. Wir können bei Bedarf wieder einstellen bzw. die Kündigung zurückziehen."

Verlässlicher Partner? Oder Leiharbeiter als Verfügungsmasse? Randstad bestreitet, dass die E-Mail eine Anweisung der Geschäftsführung gewesen sei. Es habe sich um eine "krisenbedingte Überreaktion eines Mitarbeiters gehandelt." Rechtlich seien alle Kündigungen sauber abgewickelt worden. Der Slogan von Randstad heißt übrigens "Good to know you." Gut, dass wir sie kennen.

Fortschreibung am 24. 02.2012:

Vor der Ausstrahlung war man zurückhaltend, jetzt ist man bei Randstad offenbar aktiver geworden. Wir hatten die Zeitarbeitsfirma um ein Interview vor der Kamera gebeten und auch nach Rechtsexperten oder Gerichtsurteilen gefragt, die Randstads Umgang mit Arbeitszeitkonten als rechtmäßig stützen. Die vom Unternehmen genannten Quellen bezogen sich allerdings auf einen ganz anderen Tarifvertrag und sind deshalb auf das Unternehmen schwerlich übertragbar.

Jetzt hat Randstad eine "Gutachterliche Stellungnahme" von Prof. Gregor Thüsing von der Universität Bonn fertigen lassen - und uns geschickt. Prof. Thüsing kommt in seinem Gutachten für Randstad zu dem Ergebnis, dass die Verrechnung von einsatzfreien Zeiten mit dem Arbeitszeitkonto im Rahmen des einschlägigen Tarifvertrages wie auch des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zulässig ist. Diese Rechtsauffassung - die wir auch im Beitrag mehrfach als Firmenmeinung deutlich gemacht haben - wird von Randstad als "eindeutiges Ergebnis" bezeichnet, auf dessen Grundlage wir nunmehr zwei Mal aufgefordert wurden, den Beitrag von unserer Internetseite zu entfernen. Prof. Schüren und andere Rechtsexperten halten jedoch an ihrer anderen Rechtsauffassung fest - und wir selbstverständlich an der Veröffentlichung des Beitrages.

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Monitor - weitere Informationen zur Sendung

  • Sendetermin

    MONITOR Nr. 635

    21.06.201221:45 - 22:15 Uhrim Ersten

  • +++ AKTUELL +++

    Monitor Pressemeldung Rechte: WDR

    Hinweise auf Falschbehandlungen am Klinikum Hildesheim mit unnötigen Radiojodtherapien - Rhön-Klinik will 2000 Fälle von Patienten jetzt überprüfen.
    Am Rhön-Klinikum Hildesheim wurden möglicherweise eine Vielzahl von Patienten falsch behandelt und geschädigt. Das berichten das ARD-Magazin MONITOR und das Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. [zur Pressemeldung]

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