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Quarks & Co
Sendung vom 25. März 2003
Vaterschaftstest
Das Wissen über das komplette menschliche Genom, das
heißt die Kenntnis sämtlicher Sequenzen der
menschlichen DNA und moderne
Analysemethoden machen es möglich: Anhand von DNA-Proben kann
man enge Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Menschen
feststellen. Je direkter die Abstammung ist, desto sicherer sind
die Aussagen einer solchen DNA-Analyse. Besonders sicher kann also
die Verwandtschaft zwischen Eltern und Kindern bestimmt werden. Der
Test, mit dem das möglich ist, wird
"Vaterschaftstest" genannt, weil in den allermeisten
Fällen nach dem Vater gefahndet wird. Die Mutterschaft
lässt sich jedoch auf die gleiche Art nachweisen.
Ein "Mutterschaftstest" wird dann gemacht, wenn die
Vermutung besteht, dass Babies vertauscht wurden oder wenn Mutter
und Kind zum Beispiel in Kriegswirren getrennt wurden.
Die Menschen, die einen Vaterschaftstest veranlassen, stammen
aus allen Bevölkerungsschichten. Es ist gar nicht immer der
mögliche Vater, der Angst hat, dass ihm ein Kind
untergeschoben werden soll. Häufig sind es Frauen, die sich
nicht ganz sicher sind, wer der Vater ihres Kindes ist. Oder es
sind Väter, die kursierenden Gerüchten eine Ende machen
wollen und ihre Vaterschaft schwarz auf weiß bestätigt
haben wollen.
Die Frage nach der Vaterschaft beschäftigt viele Menschen.
Nach gängigen Schätzungen stammen fünf bis
10% aller Kinder nicht vom
vermeintlichen Vater. Diese Zahlen sind allerdings nicht
wissenschaftlich erhoben, sondern stammt aus der
"Vaterschaftstestbranche".
Diese Branche boomt seit ein paar Jahren, obwohl der Test in seiner
einfachsten Ausführung nicht gerade billig ist: Rund 1000 Euro
muss man dafür anlegen. In der Apotheke kann man verschiedene
Vaterschaftstests kaufen. Die Auswertung erfolgt immer im
Labor.
Je nach dem welches Verwandtschaftsverhältnis geprüft werden soll, benötigt man für den Test DNA-Proben der Mutter oder der möglichen Väter sowie natürlich vom Kind. Am sichersten ist der Test, wenn man Proben aller Beteiligten hat. Die Proben nimmt man normalerweise durch einen Abstrich von der Mundschleimhaut. Aus den so entnommenen Schleimhautzellen wird im Labor die Erbsubstanz isoliert. Mit Hilfe der PCR, wird die gewonnene DNA vermehrt. Die PCR (Polymerase-Chain-Reaktion, oder deutsch: Polymerase-Kettenreaktion) ist ein Verfahren, bei dem mit Hilfe von Enzymen und starken Temperaturwechseln DNA vervielfältigt, also quasi kopiert werden kann.
Auf den menschlichen Chromosomen gibt es bestimmte Abschnitte, die bei allen Menschen fast gleich sind. Diese Abschnitte enthalten keine Information. Das heißt, sie sind nicht die Grundlage für ein Merkmal, wie Augen- oder Haarfarbe. Im Buch unserer Erbinformation sind sie praktisch eine leere Seite. Dennoch kann die Reihenfolge der vier Basen Adenin (A), Thymin (T), Guanin (G) und Cytosin (C) in diesen Abschnitten für den Test herangezogen werden. Denn die Abfolge der Basen wird unterschiedlich oft wiederholt. In Europa gibt es beispielsweise Menschen mit sechs, acht, elf oder 15 Wiederholungen einer bestimmten Basenabfolge.
Kinder erben jeweils eine Wiederholungsanzahl vom Vater und eine von der Mutter. Im Labor wird nun an 16 solcher Abschnitte überprüft, ob die Wiederholungszahlen des Kindes auf die Mutter und den möglichen Vater zurückzuführen sind. Diese Untersuchung läuft vollautomatisch ab. Ein Apparat liest gewissermaßen bestimmte Kapitel auf der DNA von Vater, Mutter und Kind. Hat das Kind an allen oder fast allen der untersuchten Abschnitte Übereinstimmungen mit dem möglichen Vater, kann man sehr sicher sein, dass er tatsächlich der Vater des Kindes ist. Gleiches gilt natürlich für die Mutter.
Die Firmen bieten mittlerweile eine Sicherheit von 99,99995 %. Das liegt an der hohen Zahl der miteinander verglichenen DNA-Abschnitte. Verwechslungen sind damit praktisch ausgeschlossen. Der Test ist sogar genauer als vergleichbare Verfahren der Kriminalistik, also beispielsweise der "genetische Fingerabdruck" mit einer Sicherheit von 99% - 99,5%.
Obwohl der Test so sicher ist, beweist ein privat in Auftrag
gegebener Vaterschaftstest zunächst überhaupt nichts -
jedenfalls nicht im juristischen Sinne. Als Beweis gilt er nur,
wenn er gerichtlich in Auftrag gegeben wurde und notariell sicher
gestellt ist, dass bei der Probennahme und auf dem weiteren Weg der
Proben durchs Labor alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Eine DNA-Untersuchung ist in Deutschland nur auf freiwilliger Basis
oder auf einen richterlichen Beschluss hin erlaubt. Wer hinter dem
Rücken der Betroffenen einen Vaterschaftstest durchführen
lässt, macht sich strafbar.
Der Test gibt zwar die Antwort auf die Frage: Wer ist der
biologische Vater eines Kindes? Aber wer einen solchen Test
durchführen lässt, sollte sich der möglichen
Konsequenzen bewusst sein. Wenn zum Beispiel herauskommt, dass der
Ehemann und vermeintliche Vater des Kindes nicht der leibliche
Vater ist, stellt das die Familie vor eine große
Belastungsprobe. Das Kind steht plötzlich ohne Vater da und
auch dessen Beziehung zu "seinem" Kind wird extrem
belastet. Andererseits wäre es wohl auch nicht richtig, wenn
die Mutter alleine, eine Art Herrschaftswissen in der Familie
besitzt.
Rechtsmediziner, Familienpsychologen und Paartherapeuten warnen
inzwischen vor dem allzu leichtfertigen Griff nach der Schachtel
mit dem Vaterschaftstest. Nach ihrer Erfahrung schafft er mehr
Probleme als Lösungen, insbesondere für die Kinder.
Der Fortschritt in der Wissenschaft, ist nicht immer ein Segen
für die Betroffenen.
Lars Westermann
Stand: 25.03.2003
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