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Quarks & Co
Sendung vom 11. Mai 2004
Was ist Leben?
Die Entwicklung des Menschen von der Keimzelle bis zum voll ausgebildeten Lebewesen ist eines der größten Wunder des Lebens. Neun Monate dauert der Prozess von der Befruchtung bis zur Geburt. Die wichtigsten Stationen:
Nach der Befruchtung verschmelzen die beiden Kerne von Eizelle und Samenzelle miteinander: der Embryo entsteht. Die Zelle hat jetzt den doppelten Chromosomensatz: Das ist der Auftakt für neues Leben. (Beim klonen wird der Kern einer nicht befruchteten Eizelle entfernt und ein Kern aus einer anderen Zelle eingeführt. Somit hat auch die geklonte Zelle den doppelten Chromosomensatz. Ab hier entsprechen sich die verschiedenen Stadien bei Klonen und der natürlichen Embyonalentwicklung.)
nach 30 Stunden
Die neu entstandene Zelle teilt sich zum ersten Mal - das
Zweizellstadium.
nach 40 Stunden
Das Vierzellstadium: Von nun an teilen sich die Zellen
ungefähr alle 12-15 Stunden.
nach 3 Tagen
Das 16-Zellstadium: Der Keimling sieht jetzt aus wie eine
Maulbeere. Nach dem lateinischen Wort für Maulbeere, morula,
bezeichnen Fachleute dieses Zellstadium als Morulastadium.
nach 4-5 Tagen
Der innere Zellverband löst sich auf und ein
flüssigkeitsgefülltes Bläschen bildet sich. Diese so
genannte Blastozyste wandert während ihrer Entwicklung durch
den Eileiter in Richtung Uterus. (Beim klonen: Etwa in
diesem Stadium haben die koreanischen Forscher dem Embryo
Stammzellen entnommen.)
nach 6-7 Tagen
Schließlich schlüpft die Blastozyste aus ihrer
schützenden Hülle, der so genannten Zona pellucida, und
nistet sich in die Uterusschleimhaut ein. Dieser Vorgang
heißt Implantation.
nach 14 Tagen
Der Embryo besteht mittlerweile aus einigen Tausend Zellen. Der so
genannte Primitivstreifen bildet sich und legt die Achse des
Embryos fest.
nach 4 Wochen
Der Embryo hat eine Länge von sechs Millimetern; Gehirn und
Rückgrat deuten sich an - das kleine Herz pumpt schon Blut zur
Leber und durch die Hauptschlagader.
nach 5 Wochen
Gesicht und Hände bilden sich. Der Embryo ist jetzt etwa einen
Zentimeter lang.
nach 3 Monaten
Bei dem jetzt acht bis neun Zentimeter langen Embryo sind alle
Organe angelegt. Bis zu seiner Geburt im neunten Monat wird der
Embryo noch kräftig wachsen - bis zu einer Größe
von etwa 50 Zentimeter.
Ist ein zweizelliger Embryo nur einfaches Gewebe oder bereits ein menschliches Wesen? Ist er nur eine Ansammlung von Zellen oder eine zukünftige Person? Vor derartigen Fragen stehen Regierungen, wenn sie einem Embryo einen gesetzlichen Status zusprechen sollen. Da Politiker und Wissenschaftler dieses Problem von Land zu Land unterschiedlich bewerten, fallen auch die Gesetze unterschiedlich aus. Deutschland und Frankreich haben strenge Gesetze zum Schutz des werdenden Lebens erlassen. England und Israel sind liberaler und in den USA ist unter bestimmten Voraussetzungen fast alles erlaubt. Die folgende Übersicht gibt einen kurzen Einblick in die Gesetzgebung einiger Länder.
In Deutschland schützt das Embryonenschutzgesetz den Embryo ab der Verschmelzung der Kerne von Eizelle und Spermium. Jede Art von Forschung am Embryo, die "nicht seiner Erhaltung dient", ist damit verboten. Genauso wie die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus Embryonen und jede Art von Klonen. Nicht verboten dagegen ist die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und die Forschung damit. Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Gemäß Stammzellgesetz müssen diese Zellen "in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland vor dem 1. Januar 2002" gewonnen worden sein. Die Forschung mit diesen Zellen ist beantragungspflichtig und muss genehmigt werden.
Die derzeitige Gesetzesgebung in Frankreich ist vergleichbar mit der deutschen: Auch dort ist der Embryo von der Verschmelzung der Keimzellkerne an streng geschützt. Das könnte sich jedoch schon bald ändern. Eine Neufassung der geltenden Bioethikgesetze wurde im Dezember 2003 von der französischen Nationalversammlung angenommen und liegt zur Zeit noch dem Senat vor. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird es in Frankreich erlaubt sein, an überzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungen bis zum siebten Tag zu forschen und Stammzellen aus ihnen zu gewinnen. Das therapeutische Klonen, also die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, ist allerdings nicht erlaubt. Das Gesetz soll zunächst für fünf Jahre gelten und dann erneut geprüft und gegebenenfalls dem Stand der Entwicklung angepasst werden.
England ist eines der liberalsten Länder in Europa. Nach dem so genannten "Fertilisation and Embryology Act" von 1990 dürfen in England Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen zu Forschungszwecken verwendet werden. Sie dürfen zum so genannten therapeutischen Klonen, erzeugt werden, um aus ihnen Stammzellen zu gewinnen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die genetischen Eltern zustimmen und der für die Forschung verwendete Embryo noch keinen Primitivstreifen aufweist, also nicht älter als 14 Tage ist. Zudem muss eine Lizenz der zuständigen Kontrollbehörde, der "Human Fertilisation and Embryology Authority" (HFEA), vorliegen. Diese Lizenzen werden nur nach eingehender, strenger Prüfung durch die englischen Behörden vergeben.
In Israel ist seit 1999 das reproduktive Klonen per Gesetz verboten. Im März 2004 wurde ein zweites, etwas strengeres Gesetz verabschiedet. Seine Geltungsdauer beträgt zunächst fünf Jahre, danach steht eine erneute Prüfung an. Die Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryos wird in Israel grundsätzlich geduldet. Auch die Forschung an Embryonen bis zum 14. Tag nach der Verschmelzung der Keimzellkerne ist erlaubt. In Israel existiert also kein Gesetz, das den Embryo direkt schützt. Interessant ist, dass der Talmud, eine der heiligen Schriften des Judentums, den Embryo bis zum 40. Tag nur als eine Art Wasser ansieht. Erst mit dem 41. Tag erfolgt seine Beseelung.
Grundsätzlich gilt: Weder die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen noch ihre Gewinnung sind durch Bundesrecht verboten. Außerdem gibt es kein bundesrechtliches Verbot des therapeutischen Klonens. Aber: Forschung, die einem Embryo schadet, wird nicht mit Bundesmitteln gefördert. Die Bedingungen zur Förderungswürdigkeit hat Präsident George W. Bush am 9. August 2001 festgelegt. Demnach ist nur die Forschung mit Stammzelllinien förderungsfähig, die vor dem 9. August 2001 (so genannte Stichtagregelung, wie oben beschrieben in Deutschland) hergestellt worden sind. Der US-Kongress arbeitet derzeit ein Bundesgesetz aus, das sich auf die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen bezieht. Tritt das neue Gesetz in Kraft, wird sowohl das therapeutische als auch das reproduktive Klonen in den USA verboten sein.
Michael Tekath
Stand: 11.05.2004
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