Hauptnavigation

Freitag, 10.02.2012

Suche im Redaktionsangebot von Quarks & Co
  • Tipps zur vergrößerten Ansicht.
  • Kontakt zur Redaktion.
  • Alle WDR Sendungen von A bis Z.
  • Inhaltsverzeichnis WDR.de.
  • Hilfe.
  • Multimedia.

Navigation


Zurück: Januar 2012 Sendeplan für Februar 2012 Weiter: März 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
01 02 03 04 05
06 07 08 09 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29

Sie befinden sich hier: > WDR.de > WDR Fernsehen > Wissen > Quarks & Co > Sendung vom 11. Mai 2004 > Was ist Leben?


Was ist Leben?

  • SendeterminDienstag, 11. Mai 2004, 21.00 - 21.45 Uhr .

Die Entwicklung eines Embryos

Die Entwicklung des Menschen von der Keimzelle bis zum voll ausgebildeten Lebewesen ist eines der größten Wunder des Lebens. Neun Monate dauert der Prozess von der Befruchtung bis zur Geburt. Die wichtigsten Stationen:

Kernverschmelzung

Grafik: Kernverschmelzung

Nach der Befruchtung verschmelzen die beiden Kerne von Eizelle und Samenzelle miteinander: der Embryo entsteht. Die Zelle hat jetzt den doppelten Chromosomensatz: Das ist der Auftakt für neues Leben. (Beim klonen wird der Kern einer nicht befruchteten Eizelle entfernt und ein Kern aus einer anderen Zelle eingeführt. Somit hat auch die geklonte Zelle den doppelten Chromosomensatz. Ab hier entsprechen sich die verschiedenen Stadien bei Klonen und der natürlichen Embyonalentwicklung.)

Zweizellstadium

nach 30 Stunden
Die neu entstandene Zelle teilt sich zum ersten Mal - das Zweizellstadium.

Vierzellstadium

nach 40 Stunden
Das Vierzellstadium: Von nun an teilen sich die Zellen ungefähr alle 12-15 Stunden.

16-Zellstadium

nach 3 Tagen
Das 16-Zellstadium: Der Keimling sieht jetzt aus wie eine Maulbeere. Nach dem lateinischen Wort für Maulbeere, morula, bezeichnen Fachleute dieses Zellstadium als Morulastadium.

Blastozyste

nach 4-5 Tagen
Der innere Zellverband löst sich auf und ein flüssigkeitsgefülltes Bläschen bildet sich. Diese so genannte Blastozyste wandert während ihrer Entwicklung durch den Eileiter in Richtung Uterus. (Beim klonen: Etwa in diesem Stadium haben die koreanischen Forscher dem Embryo Stammzellen entnommen.)

Implantation

nach 6-7 Tagen
Schließlich schlüpft die Blastozyste aus ihrer schützenden Hülle, der so genannten Zona pellucida, und nistet sich in die Uterusschleimhaut ein. Dieser Vorgang heißt Implantation.

Entstehung des Primitivstreifens

nach 14 Tagen
Der Embryo besteht mittlerweile aus einigen Tausend Zellen. Der so genannte Primitivstreifen bildet sich und legt die Achse des Embryos fest.

Entstehung von Gehirn, Rückgrat und Herz

nach 4 Wochen
Der Embryo hat eine Länge von sechs Millimetern; Gehirn und Rückgrat deuten sich an - das kleine Herz pumpt schon Blut zur Leber und durch die Hauptschlagader.

Enstehung von Gesicht und Händen

nach 5 Wochen
Gesicht und Hände bilden sich. Der Embryo ist jetzt etwa einen Zentimeter lang.

Fertiger Embryo

nach 3 Monaten
Bei dem jetzt acht bis neun Zentimeter langen Embryo sind alle Organe angelegt. Bis zu seiner Geburt im neunten Monat wird der Embryo noch kräftig wachsen - bis zu einer Größe von etwa 50 Zentimeter.

Was ist erlaubt? Rechtliche Hintergründe zur Stammzellforschung und dem therapeutischen Klonen

Ist ein zweizelliger Embryo nur einfaches Gewebe oder bereits ein menschliches Wesen? Ist er nur eine Ansammlung von Zellen oder eine zukünftige Person? Vor derartigen Fragen stehen Regierungen, wenn sie einem Embryo einen gesetzlichen Status zusprechen sollen. Da Politiker und Wissenschaftler dieses Problem von Land zu Land unterschiedlich bewerten, fallen auch die Gesetze unterschiedlich aus. Deutschland und Frankreich haben strenge Gesetze zum Schutz des werdenden Lebens erlassen. England und Israel sind liberaler und in den  USA  ist unter bestimmten Voraussetzungen fast alles erlaubt. Die folgende Übersicht gibt einen kurzen Einblick in die Gesetzgebung einiger Länder.

Deutschland

Foto/Grafik: links der Reichstag, rechts eine Eizelle, in die der
Kern des Spermiums eingedrungen ist und sich gerade mit dem Kern
der Eizelle vereint
1. Tag: Kernverschmelzung

In Deutschland schützt das Embryonenschutzgesetz den Embryo ab der Verschmelzung der Kerne von Eizelle und Spermium. Jede Art von Forschung am Embryo, die "nicht seiner Erhaltung dient", ist damit verboten. Genauso wie die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus Embryonen und jede Art von Klonen. Nicht verboten dagegen ist die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und die Forschung damit. Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Gemäß Stammzellgesetz müssen diese Zellen "in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland vor dem 1. Januar 2002" gewonnen worden sein. Die Forschung mit diesen Zellen ist beantragungspflichtig und muss genehmigt werden.

Frankreich

Foto/Grafik: links der Eifelturm, rechts Blastozystenstadium des
Embryos
7. Tag: Blastozystenstadium

Die derzeitige Gesetzesgebung in Frankreich ist vergleichbar mit der deutschen: Auch dort ist der Embryo von der Verschmelzung der Keimzellkerne an streng geschützt. Das könnte sich jedoch schon bald ändern. Eine Neufassung der geltenden Bioethikgesetze wurde im Dezember 2003 von der französischen Nationalversammlung angenommen und liegt zur Zeit noch dem Senat vor. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird es in Frankreich erlaubt sein, an überzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungen bis zum siebten Tag zu forschen und Stammzellen aus ihnen zu gewinnen. Das therapeutische Klonen, also die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, ist allerdings nicht erlaubt. Das Gesetz soll zunächst für fünf Jahre gelten und dann erneut geprüft und gegebenenfalls dem Stand der Entwicklung angepasst werden.

England

Foto/Grafik: links Turm des Big Ben, rechts Embryo bei Ausbildung
des Primitivstreifens
14. Tag: Primitivstreifen

England ist eines der liberalsten Länder in Europa. Nach dem so genannten "Fertilisation and Embryology Act" von 1990 dürfen in England Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen zu Forschungszwecken verwendet werden. Sie dürfen zum so genannten therapeutischen Klonen, erzeugt werden, um aus ihnen Stammzellen zu gewinnen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die genetischen Eltern zustimmen und der für die Forschung verwendete Embryo noch keinen Primitivstreifen aufweist, also nicht älter als 14 Tage ist. Zudem muss eine Lizenz der zuständigen Kontrollbehörde, der "Human Fertilisation and Embryology Authority" (HFEA), vorliegen. Diese Lizenzen werden nur nach eingehender, strenger Prüfung durch die englischen Behörden vergeben.

Israel

Foto/Grafik: links orthodoxer Jude, rechts Embryo am 41-sten Tag
14. Tag

In Israel ist seit 1999 das reproduktive Klonen per Gesetz verboten. Im März 2004 wurde ein zweites, etwas strengeres Gesetz verabschiedet. Seine Geltungsdauer beträgt zunächst fünf Jahre, danach steht eine erneute Prüfung an. Die Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryos wird in Israel grundsätzlich geduldet. Auch die Forschung an Embryonen bis zum 14. Tag nach der Verschmelzung der Keimzellkerne ist erlaubt. In Israel existiert also kein Gesetz, das den Embryo direkt schützt. Interessant ist, dass der Talmud, eine der heiligen Schriften des Judentums, den Embryo bis zum 40. Tag nur als eine Art Wasser ansieht. Erst mit dem 41. Tag erfolgt seine Beseelung.

Vereinigte Staaten von Amerika

Foto/Grafik: links Freiheitsstatue, rechts schemenhafter
ausgebildeter Embryo
Fertiger Embryo

Grundsätzlich gilt: Weder die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen noch ihre Gewinnung sind durch Bundesrecht verboten. Außerdem gibt es kein bundesrechtliches Verbot des therapeutischen Klonens. Aber: Forschung, die einem Embryo schadet, wird nicht mit Bundesmitteln gefördert. Die Bedingungen zur Förderungswürdigkeit hat Präsident George W. Bush am 9. August 2001 festgelegt. Demnach ist nur die Forschung mit Stammzelllinien förderungsfähig, die vor dem 9. August 2001 (so genannte Stichtagregelung, wie oben beschrieben in Deutschland) hergestellt worden sind. Der US-Kongress arbeitet derzeit ein Bundesgesetz aus, das sich auf die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen bezieht. Tritt das neue Gesetz in Kraft, wird sowohl das therapeutische als auch das reproduktive Klonen in den USA verboten sein.

:

Michael Tekath

Stand: 11.05.2004


Alle Beiträge


Quarks Klonen-Quiz

Foto/Grafik: Ranga Yogeshwar mit jeweils zwei grafisch
dargestellten Köpfen rechts und links

Sagt Ihnen der Begriff Epigenetik etwas? Kennen Sie die verschiedenen Fähigkeiten von Zellen sich zu differenzieren? Oder wissen Sie, wer von sich behauptet bereits Menschen geklont zu haben? [mehr]


Mehr zum Thema


Vorschauvideo

Alkohol - die älteste Droge der Welt


Die Top10 Videos
im Januar

Schriftzug "Top10" vor blauem Hintergrund

Schauen Sie sich hier die beliebtesten Quarks & Co-Videos aus dem Januar an. [mehr]


Die Quarks-Symphonie


Die Top10 Videos der Zuschauerfragen

Schriftzug "Zuschauerfragen" vor blauem Hintergrund

Hier sehen Sie die beliebtesten Zuschauerfragen und ihre Auflösungen. [mehr]


Unsere Fan-Seite


Wissen macht Spaß


Service

Skript, Newsletter, Mitschnitt & Co. [mehr]


Sendetermine


  • Seite empfehlen.

Der WDR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.