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Süßstoffe – mehr als nur süß

  • SendeterminDienstag, 28. September 2004, 21.00 - 21.45 Uhr .
Foto: Kafeetasse und Süßstoff; Rechte: WDR-TV
Täglicher Begleiter Süßstoff

Süßstoffe sind neben den StichwortKonservierungsmitteln die bekanntesten Zusatzstoffe. Außerdem sind sie weitgehend akzeptiert, da sie z.B.  für StichwortDiabetiker  von großem Nutzen sind. Liest man sich die Zutatenliste eines Light-Produktes durch, stellt man fest, dass häufig verschiedene Süßstoffe gleichzeitig von den Lebensmittelproduzenten eingesetzt werden. Durch die Mischungen versuchen sie dem Geschmack von normalem Zucker (Saccharose) möglichst nahe zu kommen.

Süßstoff: Acesulfam K, Aspartam,  Cyclamat, Saccharin, Thaumatin, Neohesperidin DC

E-Nummer: E 950, E 951, E 952, E 954, E 957, E 959

Süßkraft
[Verhältnis zu Zucker (Saccharose)]: 200, 200, 35, 550, 2.000 - 3.000, 400 - 600

ADI-Wert
[mg pro kg Körpergewicht]: 0-9, 0-40, 0-7, 0-5, nicht festgelegt, 0-5

In Deutschland zugelassen

Jeder in Deutschland zugelassene Süßstoff wird neben seinem Namen auch mit einer E-Nummer gekennzeichnet. Außerdem wurde durch das Zulassungsverfahren ein  ADI -Wert festgelegt. In der folgenden Tabelle sind neben diesen Angaben auch noch einige weitere Informationen zu Acesulfam & Co zusammengefasst.

In Deutschland nicht zugelassen

Einige Süßstoffe sind bisher nicht in Deutschland zugelassen, z.B. Alitam, Neotam, Stevioside. Sie werden teilweise in Amerika und Asien eingesetzt. Für Acesulfam-Aspartam-Salz und Sucralose ist die Zulassung in Deutschland zumindest beantragt.

Gesundheitsrisiken

Foto: Blutabnahme; Rechte: WDR-TV
Verändern Süßstoffe das Blutbild?

Alle zugelassenen Süßstoffe wurden vorher auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen hin untersucht und als unbedenklich eingestuft (siehe "Wie werde ich ein E?"). Trotzdem gibt es immer wieder Hinweise auf eine mögliche Gefährdung. So fand eine Studie von Sturgeon et al. im Jahre 1994 – im Gegensatz zu früheren Studien – ein erhöhtes Blasenkrebsrisiko bei sehr starkem Süßstoffkonsum (mehr als 1,68 mg pro Tag). Noch höher stieg das Risiko bei starkem Kaffeekonsum (mehr als 7 Tassen pro Tag). Wie schwierig eine abschließende Beurteilung über die gesundheitlichen Auswirkungen von Süßstoffen ist, wird am Beispiel Aspartam deutlich.

 

Süßstoff vor Gericht – Hersteller gegen Toxikologe

Grafik: Richter am Richterpult; Rechte: WDR-TV
Süßstoff vor Gericht

Im Jahr 1999 wollte der Hersteller von Aspartam, die Schweizer Firma NutraSweet, gegen den Toxikologen  Dr. Hermann Kruse eine einstweilige Verfügung erreichen. Kruse hatte in einem Fernseh-Interview gesagt:

"... Bei dem Aspartam besteht der Verdacht, dass das Aspartam zum Krebsgeschehen einen Beitrag leistet. Es ist selbst nicht Krebs erzeugend – damit es keine Missverständnisse gibt – aber einen gewissen Beitrag leisten kann. Und dass es eben auch zu  Befindlichkeitsstörungen bei zu viel kommen kann, beispielsweise übermäßige Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Beschwerden im Nackenbereich  usw.  ..."

Der Hersteller NutraSweet war dagegen der Ansicht, Aspartam sei harmlos. In dem Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht legten beide Seiten zusammen 166 Studien vor. Davon stuften 83 Studien Aspartam als unbedenklich ein. 83 Studien bewerteten den Süßstoff dagegen aus unterschiedlichen Gründen als problematisch. Das Gericht sah sich nicht in der Lage, anhand dieser Daten abschließend über die gesundheitliche Wirkung von Aspartam zu entscheiden. Die Aussage von  Dr.  Hermann Kruse sei daher von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der Antrag wurde abgewiesen.

Doch mit dem Ende des Verfahrens ist die Diskussion um den Süßstoff Aspartam keinesfalls beendet. Auf der einen Seite hat das Scientific Commitee on Food der Europäischen Union erst im Dezember 2002 nach einer erneuten Prüfung der vorliegenden Studien Aspartam weiter für zulässig erklärt. Auf der anderen Seite sind im April 2004 an drei kalifornischen Gerichten Klagen gegen Unternehmen eingereicht worden, die Aspartam herstellen oder in ihren Produkten verwenden. Den Unternehmen wird vorgeworfen, Aspartam zu verwenden, obwohl seine Wirkung als Nervengift bekannt sei. Die Fachleute sind sich also noch immer nicht einig - deshalb ist es jetzt am Verbraucher, für sich selbst zu entscheiden: meidet er Aspartam, um jegliches gesundheitliche Risiko auszuschließen, oder akzeptiert er geringe Mengen als unbedenklich?

 

Stichwörter

1 Diabetiker
Diabetiker leiden an Diabetis mellitus, der sogenannten Zuckerkrankheit. Je nach Krankheitstyp kann ihre Bauchspeicheldrüse entweder kein Insulin mehr herstellen (Typ I) oder hergestelltes Insulin kann nicht mehr korrekt genutzt werden (Typ II). Insulin dient unter anderem der Senkung des Blutzuckerspiegels sowie der Verwertung und Speicherung von Glukose. Zurück zum Absatz
2 Konservierungsmitteln
Konservierungsmittel dienen in erster Linie der Haltbarmachung von Lebensmitteln. Aber auch Textilien, Kosmetika, Holz usw. werden durch sie vor allzu schnellem mikrobiologischem Verderb durch Bakterien und Pilze geschützt. Zurück zum Absatz
3 Acesulfam K

Acesulfam K (E 950):
entdeckt 1967
kalorienfrei
metallischer Beigeschmack bei hoher Konzenteration

4 Aspartam

Aspartam (E 951):
seit 1981
wird vollständig vom Körper abgebaut. Dabei entstehen Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol
ist deshalb nicht kalorienfrei, sondern liefert 4 kcal/g
zerfällt bei hohen Temperaturen
Menschen mit der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie können Phenylalanin nicht abbauen und sollten Aspartam daher meiden.

5 Cyclamat
Cyclamat (E 952):
entdeckt 1937
kalorienfrei
sehr gute Geschmackseigenschaften
wird häufig zusammen mit Saccharin eingesetzt
sehr wenige Menschen haben in ihrer Darmflora Bakterien, die den Süßtoff abbauen können. Dabei entsteht Cyclohexylamin

 

6 Saccharin
Saccharin (E 954):
entdeckt 1879 (Ältester Süßstoff)
kalorienfrei
metallischer Beigeschmack bei hoher Konzentration
verbesserter Geschmack durch Mischung mit Cyclamat

 

7 Thaumatin

Thaumatin (E 957):
seit 1984
natürlicher Eiweißstoff der westafrikanischen Katemfefrucht (Thaumatococcus daniellii)
teuer wegen geringer Ausbeute
wird im Körper abgebaut
kcal/g
Süße wird verzögert wahrgenommen, dann aber sehr nachhaltig
wirkt auch als Geschmacksverstärker
gilt als unbedenklich (daher kein ADI-Wert)

8 Neohesperidin DC

Neohesperidin DC (E 959):
seit 1994
wird chemisch aus Pflanzenfarbstoffen von Zitrusfrüchten gewonnen
wird teilweise abgebaut
nicht kalorienfrei
wirkt auch als Geschmacksverstärker und kann bitteren Geschmack Überdecken

:

Ulrich Grünewald

Stand: 28.09.2004


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