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Quarks & Co
Sendung vom 28. September 2004
Das Zulassungsverfahren:
Bis ein neu erfundener Zusatzstoff bei der Herstellung von Lebensmitteln tatsächlich zum Einsatz kommt, muss er viele Hürden nehmen. Im Durchschnitt dauert ein Zulassungsverfahren fünf Jahre und kostet den Hersteller etwa eine halbe Million Euro. Voraussetzungen für eine Zulassung sind, dass er technologisch notwendig ist, den Kunden nicht über schlechte Qualität der Ware hinwegtäuscht und gesundheitlich unbedenklich ist.
Wenn ein Hersteller einen Zusatzstoff zulassen möchte, beantragt er das bei der Europäischen Kommission. Außerdem braucht er eine Stellungnahme von der Europäischen Behörde für Lebensmittelrecht (EBLS). Daher kommt übrigens auch die Bezeichnung "E" – sie steht für Europa.
Wenn die
Europäische Kommission und die EBLS
grünes Licht gegeben haben, kann das eigentliche
Zulassungsverfahren beginnen. Im Labor wird der Zusatzstoff genau
unter die Lupe genommen: Die Forscher machen verschiedene Tests,
die zeigen sollen, ob der Stoff gesundheitsschädlich ist oder
nicht. Übliche Methoden sind der Einsatz des Stoffes
in
Zellkulturen und vor allem Tierversuche.
Damit möchten die Forscher herausbekommen, ob der Zusatzstoff
Zellen verändert, das
Erbgut manipuliert oder andere
chronische Schäden verursacht. Weil man Tierversuche nicht
einfach auf den Menschen übertragen kann, wird die ermittelte
Dosis für die Tiere zur Sicherheit durch 100 geteilt. Das
ergibt den offiziellen "ADI
-Wert"(acceptable daily intake): So viel kann ein Mensch
täglich bedenkenlos von einem Zusatzstoff zu sich nehmen, ohne
gesundheitlichen Schaden davonzutragen
Im ersten so genannten "90-Tage-Test" muss eine bestimmte Tierart so viel von einem Zusatzstoff fressen, bis irgendein Effekt auftritt. Damit wollen die Forscher die ungefähre Grenze der Verträglichkeit ermitteln. Danach folgt der "2-Jahres-Test". Dieser schließt eine Mehrgenerationen-Studie mit ein, das heißt, auch die Jungtiere müssen den Zusatzstoff fressen. Bei dieser Studie versuchen die Forscher die genaue Verträglichkeitsdosis zu ermitteln. Mögliche Beobachtung bei einem Verdickungsmittel zum Beispiel: Es könnte sich so viel Gelee-Masse im Magen bilden, dass weniger Kalorien aufgenommen werden und es zu Wachstumsstörungen kommt. Die Forscher testen dann, bis zu welcher Menge es NICHT zu dieser Geleebildung im Magen kommt. Es ist übrigens vorgeschrieben, dass jeder Zusatzstoff an zwei Tierarten getestet wird. Neben Nagern werden dafür häufig Schweine getestet, weil ihr Organismus dem des Menschen sehr ähnlich ist. Die Forscher vergleichen die Tiere dann mit anderen, die den Zusatzstoff nicht gefressen haben, und prüfen, welche von beiden Gruppen gesünder ist. Sie untersuchen auch, ob der Zusatzstoff unverändert wieder ausgeschieden wird, um ausschließen zu können, dass er sich im Tierkörper angereichert hat.
Ist ein Zusatzstoff einmal zugelassen, muss er mit entsprechender E-Nummer auf der Verpackung notiert sein. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet werden brauchen. Zum Beispiel bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent Vol. oder bei Lebensmitteln, deren Verpackungsoberfläche kleiner ist als 10 Quadratzentimeter – etwa kleine Butterpäckchen, wie es sie im Hotel gibt. Zusatzstoffe, die im fertigen Produkt zwar noch vorhanden, aber nicht mehr aktiv sind, müssen ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. Bis Ende 2003 galt außerdem folgende Ausnahme: Wurde ein Zusatzstoff mit einer Zutat zusammen eingesetzt und lag der Anteil dieser Zutat unter 25 Prozent, dann musste der Zusatzstoff nicht deklariert werden. Diese so genannte 25 Prozent-Regel ist seit kurzem abgeschafft. Und noch eine Regel soll bald geändert werden. Bisher mussten Zusatzstoffe, die einmal zugelassen waren, nicht wieder geprüft werden. Jetzt hat die EU eine 10-jährige Befristung aller Zulassungen geplant. Wann diese neue Frist gesetzlich in Kraft tritt, ist aber noch unklar.
Ilka aus der Mark
Stand: 28.09.2004
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