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Aktuelle Gesetzesdebatte

  • SendeterminDienstag, 04. September 2007, 21.00 - 21.45 Uhr.
  • WiederholungsterminSamstag, 08. September 2007, 10.20 - 11.05 Uhr (Wdh.).

Warum ist eine gesetzliche Regelung sinnvoll?

Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung basiert im Jahr 2007 auf aktueller Rechtsprechung. Diese ist recht eindeutig. Dennoch gibt es immer wieder Missverständnisse und Unsicherheiten.

Außerdem sind selbst Ärzte und auch Vormundschaftsrichter oft nicht richtig über die rechtliche Lage informiert: Eine Umfrage unter neurologischen Chefärzten hat im Jahr 2000 ergeben, dass 60 Prozent von ihnen unsicher waren, wie die Rechtslage bei der Einstellung von lebenserhaltenden Maßnahmen ist. In einer Umfrage aus dem Jahr 2003 schätzten rund 30 Prozent der Vormundschaftsrichter die rechtliche Lage falsch ein!

Damit in Zukunft Unsicherheiten und Fehlinterpretationen vermieden werden, ist es wichtig, dass die Rechtslage zu Patientenverfügungen auf eine solide gesetzliche Basis gestellt wird: Der deutsche Bundestag arbeitet an einem Gesetz zur Patientenverfügung.

Wer debattiert worüber?

Zurzeit (Stand August 2007) liegen dem Bundestag drei unterschiedliche Gesetzesentwürfe vor, die Umsetzung, Verbindlichkeit und Reichweite der Patientenverfügung regeln wollen. Bei dieser Debatte gibt es keine Trennlinien zwischen den Fraktionen.

Es existiert ein fraktionsübergreifender Entwurf, ein Gegenentwurf wurde von Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD) formuliert, und Wolfgang Zöller von der CSU erarbeitete einen Kompromissvorschlag.

Gegenstand der Debatte ist vor allem die Frage, ob eine „Reichweitenbegrenzung“ eingeführt werden soll oder nicht - ob Patientenverfügungen nur bei Krankheiten gelten, die einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen haben. So fordern es Bosbach und Röspel. Die anderen beiden Entwürfe sehen eine solche Reichweitenbegrenzung nicht vor. Sie plädieren dafür, dass die Patientenverfügung ungeachtet von Art und Stadium der Krankheit gelten soll.

Geregelt werden soll auch, ob nur eine schriftliche oder auch eine mündliche Patientenverfügung verbindlich ist, welche Aufgaben die Betreuer und welche Stellung die Ärzte haben sollen, wie der Wille des Patienten zu ermitteln ist, was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt, und was in Konfliktfällen geschehen soll.

Was versteht man unter „Reichweitenbegrenzung“?

Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD) fordern in ihrem Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung eine „Reichweitenbegrenzung“. Das heißt, dass eine Patientenverfügung nur dann gelten soll, wenn die Krankheit einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat. Bei Wachkoma- oder Demenzpatienten soll ein Behandlungsabbruch nur dann möglich sein, wenn der Patient „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wieder erlangen wird“. Damit wollen die Parlamentarier sicherstellen, dass Ärzte oder Angehörige ein Leben nicht zu leichtfertig aufgeben.

Mit diesem Vorschlag stehen Bosbach und Röspel weitgehend alleine da. Die anderen beiden Entwürfe sehen eine solche Reichweitenbeschränkung nicht vor. Sie schreiben fest, dass eine Patientenverfügung immer verbindlich ist, unabhängig von Art und Stadium der Krankheit. Dies entspricht auch der bisher geltenden Rechtsprechung, die sich maßgeblich an Sätzen des Bundesgerichtshofs orientiert.

Wann wird über das Gesetz entschieden?

Das Parlament nimmt die Debatte um das Gesetz zur Patientenverfügung im Herbst 2007 wieder auf. Es ist damit zu rechnen, dass ein Gesetz bis Ende der Legislaturperiode 2009 entschieden wird.

Stand: 28.08.2007


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