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Koma - Fragen und Antworten

Einträge aus dem Gästebuch zur Quarks-Sendung

Wir hatten Sie gebeten, hier in unserem Gästebuch Ihre Meinungen, Ängste, Sorgen, Erfahrungen und Fragen zum Thema Koma einzutragen. Zusammen mit Prof. Schönle vom Fachbereich für Neuropsychologie an der Universität Konstanz haben wir diese Fragen beantwortet und präsentieren hier eine Zusammenfassung.


Patientenverfügung - wie hilft sie?

Foto: Patient auf der Intensivstation

Oft wurde nach der Patientenverfügung gefragt: Wie kann sichergestellt werden, dass der Wille des Koma-Patienten respektiert wird?

Dazu einige Beispiele.


(Christian, 33 J): Aus meiner jetzigen Sicht möchte ich "die Spritze haben"“, sollte ich mal so da liegen wie mein Stiefvater. Seit drei Jahren im Wachkoma zu Hause - keine Kommunikation! Ihm könnte ich nicht das Essen abstellen!

Prof. Schönle: Sie sprechen ein wichtiges Thema an, das nicht offen diskutiert wird und eine weitere Fernsehsendung wert ist. Ich habe - und das würde ich Ihnen auch empfehlen - als Neurologe und Intensivmediziner selbst meinen Willen in einer Patientenverfügung festgelegt und erneuere diese jedes Jahr. Zusätzlich ist zu empfehlen, mit nahen Familienangehörigen offen über eine solche, von Ihnen bedachte Situation zu diskutieren. Dann können Ihre Angehörigen, falls jemals Sie der Betroffene sein sollten, in einer solchen Grenzsituation mit der größtmöglichen Sicherheit Ihrem erklärten Willen Geltung verschaffen können. Darüber hinaus würde ich empfehlen, bei einem vertrauten Menschen, am besten dem Hausarzt, eine Kopie zu hinterlegen und mit ihm Ihren Willen zu besprechen. Das Ergebnis sollten Sie handschriftlich mit ihm niederschreiben und das Original beim ihm belassen. Ohne Patientenverfügung werden Ärzte und Angehörige strafrechtlich wegen Totschlags verfolgt. Eine Bitte, schreiben Sie Ihre Meinung Ihrem Bundestagsabgeordneten.


Grundsätzlich darf niemand gegen seinen Willen behandelt werden. Wenn man im Koma ist, hat man natürlich keinen Willen mehr. Für derartige und ähnliche Fälle gibt es die Möglichkeit, vorher seinen Willen zu bekunden - z. B. durch eine Patientenverfügung. Doch was, wenn keine Verfügung vorliegt, wie im folgenden Fall?


(Anonym, 54 J): Unsere Mutter hat Parkinson mit finaler Demenz. Sie ist 75 Jahre alt. Seit fünf Jahren wird sie mittels PEG ernährt. Seit Mai 2007 hat sie nun auch noch einen Tumor in der Brust. Der Arzt und das Pflegeheim lehnen die Reduzierung der Nahrungszufuhr ab. Sie bekommt keine Schmerzmedikamente. Was können wir für unsere Mutter tun?

Prof. Schönle: Aus Ihren Worten "...lehnen die Reduzierung ab..." entnehme ich, dass Ihre Mutter so nicht leben will oder wollte. Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte ein Betreuer für alle Angelegenheiten vom Vormundschaftsgericht (auf Antrag der Familie) eingesetzt werden. Der Betreuer kann dann das Vormundschaftsgericht anrufen, wenn die Ärzte nicht dem Willen des Patienten folgen und die Durchsetzung des Willens der Patientin erzwingen. Wichtig ist der erklärte Wille (sie hat gesagt, so will ich mal nicht existieren oder dergleichen; ORT, ZEIT, ZEUGEN?) oder der mutmassliche Wille der Patientin. Vielleicht gibt es auch eine Patientenverfügung, die sagt, was ihr Wille war. Ich würde mich auch an die Ärztekammer und Krankenkasse wenden und um Hilfe bitten.


(Silvia): Angenommen, man entscheidet sich dafür, dass die Nahrungszufuhr gestoppt wird, leidet der Patient dann unter Hunger oder Nebenwirkungen?

Prof. Schönle: Bei Beendigung der künstlichen Ernährung oder Beatmung sollten immer Schmerzmittel gegeben werden. Man nimmt ärztlicherseits zwar an, dass beim Nahrungsentzug keine Schmerzen wahrgenommen werden. Wenn man sich dafür entscheidet, sollte man am besten auch verfügen, dass man Schmerzmittel verabreicht bekommt, am besten ein Morphin. Ferner gilt von palliativmedizinischer Seite als gesichert, dass im Finalstadium Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr entgegen der Laienmeinung, für den sterbenden Menschen belastend ist.

Koma - was merkt der Patient?

Foto: Patient

Auch zur Frage, was ein Koma-Patient in seinem Zustand mitbekommt und was nicht, gab es Gästebucheinträge.

(Thomas Joeckel, 46 J): Wenn sich ein Mensch im Koma quält, dann wäre es vielleicht besser, das Gerät abzuschalten. Aber wie merkt ein Arzt das?

Prof. Schönle: Das ist eine schwierige Frage. Erfahrene Neurologen, die solche Patienten über viele Jahre behandelt haben, können aber beurteilen, in welchem Zustand sich die Patienten befinden, vor allem, wenn die Patienten schon länger krank sind. Es gibt Zentren, die überprüfende Untersuchungen durchführen und eine Beurteilung des Krankheitszustands abgeben.


(Denise, 33 J): Ich wurde reanimiert, anschließend ins Koma gelegt. Ich habe zum Beispiel die Herzmassage mitbekommen und anderes. Kann das sein?

Prof. Schönle: Die Herzmassage fand ja sicher statt, bevor Sie ins Koma „gelegt“ wurden. Daher kann es durchaus sein, dass sie dies mit bekommen haben. Sie erhielten ja eine Narkose als künstliches Koma. In diesem schwanken die Blutspiegel des Narkosemittels und dessen Koma machende Wirkung. Daher kann es sein, dass sie zum Beispiel in der Rückkehrphase aus der Narkose verschiedenes mitbekommen haben.

Therapien - welche helfen?

Foto: Sprechtraining beim Logopäden

In unserer Quarks-Sendung wurde erwähnt, dass für ein Wiedererwachen eine Vernetzung der Nervenzellen und eine Verbesserung des Hirnstoffwechsels nötig ist. In diesem Zusammenhang wurde die Musiktherapie vorgestellt. Daraufhin erhielten wir Anfragen, ob auch andere Therapieformen wie etwa die Neurologisch Funktionelle Reorganisation zum Einsatz kämen.

Prof. Schönle: Musiktherapie ist nur eine Form der Therapie. Es gibt eine ganze Reihe anderer weiterer Therapien. Die angeführten funktionellen Reorganisationsverfahren führen durch methodisch und inhaltlich genau geplante Übungen zu einer Wieder-Aktivierung, Neu-Aktivierung und Vernetzung von Hirngebieten und Nervenzellen, so dass bestimmte Hirnleistungen wieder hergestellt werden können. Die funktionellen Therapien müssen sehr individuell geplant und mit der nötigen Häufigkeit durchgeführt werden.


Soweit die Zusammenfassung. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Einträge hier wiedergegeben werden können. Noch eines in eigener Sache: Das war das erste Quarks&Co-Gästebuch. Hat es Ihnen gefallen? Sollen wir diese Form des Austausches fortsetzen? Sagen Sie uns die Meinung, schreiben Sie uns: quarks(at)wdr.de.

Ihre Quarks-Redaktion



Ein Skript der ganzen Sendung mit weiteren Informationen finden Sie hier im PDF-Format.

Stand: 14.09.2007


Das Quarks & Co Gästebuch...

Zum Quarks & Co Gästebuch: KOMA

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