Linktipps
Dienstag, 04. September 2007, 21.00 - 21.45 Uhr
.
Samstag, 08. September 2007, 10.20 - 11.05 Uhr (Wdh.).
Links
www.lockedinsyndrom.mynetcologne.de.
Die Internetseite von Anama Fronhoff mit vielen Informationen zum
Locked-in–Syndrom.
www.locked-in-syndrom.org.
Sehr informative Internetseite einer Selbsthilfegruppe von
Locked–in–Patienten
www.familienhandbuch.de.
Das Online-Familienhandbuch erklärt kurz und anschaulich, was man
als Erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit tun kann. Auch die
verschiedenen Ursachen, die zu Bewusstlosigkeit führen können, sind
weiter verlinkt.
www.drk.de.
„Erste Hilfe online“ Sehr anschauliche Seiten des Roten Kreuzes zu
erster Hilfe, mit übersichtlichen Beispielen und beschreibender
Bebilderung. Auf der Hauptseite unter Stichwort „Allgemeines“
beginnen und sich über „weiter“ (unten rechts) 4x bis zur
Überschrift „Bewusstlosigkeit“ durchklicken. Hier wird der Begriff
und die einzelnen Schritten, was zu tun ist, sehr gut erklärt.
www.stadt-koeln.de.
Rettungsdienst, Hausarzt oder Ärztlicher Notdienst - die Seite der
Feuerwehr der Stadt Köln gibt erste konkrete Hinweise.
www.jci.org.
Fachartikel in der Online-Ausgabe des amerikanischen Journal of
Clinical Investigation, in dem die Wissenschaftler Nicholas Schiff,
Hennig Voss und andere ihre Untersuchungen zu Fall Terry Wallis
publizieren – nur auf Englisch und nur für Fachleute.
www.TheTerryWallisFund.
Hilfsfond, den die Eltern von Terry Wallis gegründet haben, um die
nötige medizinische Behandlung ihres Sohn finanzieren zu können –
Seite auf Englisch.
www.coma.ulg.ac.be.
Homepage des Zyklotron Forschungszentrums der Universität Lüttich
mit Überblick über unterschiedliche Koma-Forschungsprojekte. Dazu
finden sich Grafiken, Präsentationen und Videos, die detaillierte
Informationen zum Thema Koma vermitteln. Weite Teile der Website
sind in englischer Sprache gehalten, es gibt aber auch Inhalte in
Französisch, Flämisch und auch in Deutsch.
www.schaedel-hirn.de.
Homepage der Deutschen Wachkoma-Gesellschaft mit vielen Hinweisen
rund ums Thema. Familien finden hier Erklärungen zum Wachkoma,
Tipps zur richtigen Pflege von Patienten, regionale Verbandsgruppen
und rechtliche Informationen zur Situation von Wachkomapatienten.
www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de.
Der „Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin“ gibt an, wo Sie in
Ihrer Nähe Hospizvereine finden: Wenn Sie in der
Adress-Suchmaschine (links auf der Seite) „Hospizverein“ und Ihre
Postleitzahl eingeben, werden Ihnen die Hospiz-Vereine in Ihrer
Umgebung angezeigt.
www.justiz.bayern.de.
Am häufigsten empfohlen wird der Vordruck des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz. Er ist auch in der Broschüre des
Bayerischen Staatsministeriums enthalten, die Sie über den
Buchhandel bestellen können (s. Lesetipps).
www.patientenverfuegung.de.
Der Humanistische Verband plädiert für eine individuelle
Patientenverfügung. Gegen eine Gebühr erhalten Sie einen Fragebogen
zugeschickt, der dazu dient, ihre individuellen Wertvorstellungen
zu ermitteln. Die Antworten werden vom Humanistischen Verband in
eine Patientenverfügung eingearbeitet, die juristisch korrekt
formuliert ist. Wie Sie eine solche Patientenverfügung erstellen
können, finden Sie hier.
www.humanismus.de.
Der Humanistische Verband plädiert für eine individuelle
Patientenverfügung. Außerdem führt er eine kostenlose Beratung zum
Thema Patientenverfügung durch. Entweder persönlich in Berlin oder
telefonisch.
www.ekd.de.
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche
in Deutschland haben in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und
Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland 2003 eine Handreichung zur Patientenformulierung und
ein Formular der „christlichen Patientenverfügung“ erstellt. Beides
finden Sie unter obiger URL. Allerdings ist das Formular der
Patientenverfügung selbst sehr vage verfasst und gibt laut manchen
Juristen viel Interpretationsspielraum. Vorzuziehen ist ein
Formular, das konkrete Situationen angibt, in denen die Verfügung
gelten soll und konkrete Maßnahmen nennt, die erwünscht oder nicht
erwünscht sind. Außerdem sollte man sich bewusst sein, dass z.B.
die Erläuterungen zur „Beihilfe zum Suizid“ von den christlichen
Wertvorstellungen geprägt sind, nicht aber die rechtliche Lage
vollständig wiedergeben.
www.bayern-evangelisch.de.
Die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern hat ebenfalls eine
Handreichung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung herausgebracht. Darin empfiehlt sie die
Formulare des Bayerischen Justizministeriums.
www.caritas.de.
Die Caritas informiert auf Ihrer Homepage zu den Themen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Hier findet sich auch die
Broschüre des Bundesjustizministeriums zu dem Thema als Download.
www.vorsorgeregister.de.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer
registrieren lassen. Die Vormundschaftsgerichte müssen dort klären,
ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, bevor sie einen Betreuer
berufen.
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