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Der Quarks & Co-Beipackzettel-Test

Wie hilfreich ist die Packungsbeilage?

  • SendeterminDienstag, 29. Januar 2008, 21.00 - 21.45 Uhr.
  • WiederholungsterminSamstag, 02. Februar 2008, 08.40 - 09.25 Uhr (Wdh.).
Der Beipackzettel-Check
Ausriss aus einer Packungsbeilage

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!“ – so heißt es in der Werbung. Aber mal Hand aufs Herz: Wie häufig lesen Sie die Packungsbeilage Ihrer Medikamente wirklich?

Und helfen Ihnen die dort aufgeführten Informationen weiter? Der Quarks & Co-Beipackzettel-Check soll hier Klarheit bringen. Wir zeigen Ihnen ein Beipackzettel eines Medikaments und bitten Sie, uns dazu einige Fragen zu beantworten. Anschließend können Sie dann sehen, wie die Quarks & Co-Zuschauer die Information aus dem Beipackzettel einschätzen.

Gesetzliche Vorgaben – tatsächliche Wirkungen

Was genau auf dem Papier stehen muss, das allen Fertigarzneimitteln beigelegt ist, ist in der Europäischen Union gesetzlich geregelt. So soll die Packungsbeilage allgemeinverständliche und gut lesbare Informationen enthalten: Namen und Wirkstoffe des Arzneimittels, das Anwendungsgebiet sowie Hinweise zur Dosierung und Wirkungsweise. Die gesetzlichen Vorgaben fordern aber nur einige, wenige Informationen. Wegen haftungsrechtlicher Aspekte werden von den pharmazeutischen Unternehmen oft zusätzliche Angaben gemacht. Die betreffen insbesondere mögliche Nebenwirkungen. Die Hersteller wollen sich so gegen mögliche Regreßforderungen absichern. Denn die Pharmafirma ist für jede Nebenwirkung haftbar, die bekannt ist –aber auf die sie nicht ausreichend hingewiesen hat. Geprüft und genehmigt wird der Inhalt der Packungsbeilage vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für Zulassung, Registrierung und Risikoüberwachung von Arzneimitteln verantwortlich ist. Die gesetzlichen Regelungen stellen das BfArM und die Arzneimittelhersteller vor die schwierige Aufgabe die Beipackzettel gleichzeitig verständlich für die Patienten und rechtlich einwandfrei zu gestalten.

Beipackzettel – wirklich hilfreich?

Das reine Aufzählen der Fakten reicht bei weitem nicht aus. Für die richtige Einschätzung der Angaben auf dem Beipackzettel sind weitere Informationen notwendig. So muss zum Beispiel jede Nebenwirkung, die auch nur einmal beoi einem Arzneimittels aufgetreten ist, genannt werden. Das führt häufig zu Missverständnissen, insbesondere was die Häufigkeit von Nebenwirkungen angeht. Denn auch für diese Angaben macht der Gesetzgeber Vorgaben.

"Sehr häufig" bedeutet beispielsweise, dass Nebenwirkungen bei mehr als zehn von hundert Behandelten auftreten.

"Gelegentlich" auftretende Nebenwirkungen betreffen einen von tausend bis einen von hundert Behandelten.

"Sehr seltene" Nebenwirkungen treten nur bei weniger als einem von 10.000 Behandelten auf.

Zu lang, zu viel, zu klein

Apotheke von außen
In deutschen Apotheken gibt es etwa 50.000 verschiedene Arzneimittel mit ebenso vielen Beipackzetteln. Zu viele Informationen?

Zu lang, schwer lesbar und unverständlich – das ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), in der die Packungsbeilagen häufig verordneter Arzneimittel unter die Lupe genommen und Verbraucher nach ihren Einschätzungen befragt wurden. Das Ergebnis: Rund zwei Drittel der Patienten lesen die Packungsbeilage, doch jeder Dritte fühlt sich von den Angaben verunsichert. Dies hat laut BfARM zur Folge, dass etwa 15 Prozent der Patienten ihre Arzneimittel wegwerfen, weil ihnen die angegebenen Nebenwirkungen Angst machen.

Beipackzettel – kein Ersatz für das Gespräch mit dem Arzt

Arzt und Patient im Gespräch
Eine Packungsbeilage kann das Gespräch mit dem Arzt nicht ersetzen

42 Prozent der Verbraucher hielten der WiDO-Studie zufolge den Beipackzettel für zu lang, 20 Prozent für wenig verständlich und 17 Prozent empfanden die Schriftgröße als zu klein. Dabei sind Beipackzettel mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie enthalten nützliche und sinnvolle Informationen. Richtig verstanden und interpretiert erlauben sie dem Betroffenen, verantwortungsbewusst und eigenverantwortlich mit einem Medikament umzugehen. Durch das Lesen des Beipackzettels kann der Patient vor Fehlern bewahrt werden, etwa wenn er vergessen hat, bei seinem Arzt vollständige Angaben über andere Erkrankungen oder gleichzeitig eingenommene Medikamente zu machen. Niemand kann erwarten, dass ein Patient sich in der komplizierten Fachsprache der Medizin ohne Probleme zurechtfindet. Eine Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker ist in jedem Fall besser, als das Medikament einfach wegzuwerfen. Schließlich riskiert man so, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Bei Unsicherheit sollte jeder dem vielzitierten Satz befolgen und Arzt oder Apotheker fragen: es ist notwendig, dass sich Ärztinnen und Ärzte die Zeit nehmen, den Nutzen und die Risiken von Arzneien sehr genau zu erläutern. Denn das ist nicht die Aufgabe des Beipackzettels, sondern die des Arztes.

Autor:

Katrin Krieft

Stand: 22.01.2008


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Grafik: Der Beipackzettelcheck

Wie hilfreich ist die Packungsbeilage für Sie als Verbraucher wirklich? [mehr]


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