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Was tun beim Unfall?

Die wichtigsten Regeln für Autofahrer

  • SendeterminDienstag, 15. April 2008, 21.00 - 21.45 Uhr .
  • WiederholungsterminSamstag, 19. April 2008, 10.20 - 11.05 Uhr (Wdh.).

Jeder kann helfen!

Foto: Ersthelfer versorgen Opfer
Jeder kann an einem Unfallort Leben retten

Als erster an eine Unfallstelle zu kommen, ist manchmal ein Schock und bedeutet meist psychischen Stress – und das, obwohl es oft auf die ersten Minuten ankommt. Daher sollte man sich einige Grundregeln gut einprägen: Auch, wenn Sie alleine und unsicher sind, lassen sich diese Maßnahmen einfach durchführen.

Schritt 1: Ruhe bewahren

Bei einem Unfall geraten viele Menschen in Panik und vergessen, welche Schritte unbedingt und sofort notwendig sind. Zum Beispiel fällt ihnen die Notrufnummer nicht ein. Daher kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren. Wer trotzdem den Kopf verliert: Eine kurze Stichwortliste im Wagen kann helfen. Sie sollte schnell zur Hand sein, legen Sie sich also einen Zettel ins Handschuhfach oder ins Fach an der Innentür der Fahrerseite und notieren Sie dort die Schritte, die wir Ihnen hier auflisten. Dann müssen Sie diese im Ernstfall nur noch abarbeiten.

Schritt 2: Unfallstelle sichern

Foto: Warnblinklichter, Warndreieck
Das Warndreieck mit ausreichend Sicherheitsabstand aufstellen

Leider viel zu häufig vergessen und unterschätzt: das Sichern der Unfallstelle. Oft ist es dadurch schon passiert, dass Ersthelfer von nachfolgenden Fahrzeugen überfahren wurden. Stellen Sie also auf alle Fälle die Warnblinkanlage Ihres Wagens ein. Positionieren Sie ein Warndreieck rund 100 Meter gut sichtbar vor die Unfallstelle. Wenn Sie ein separates Warnlicht haben, stellen Sie es bei Dunkelheit zusätzlich auf.

Schritt 3: Rettungsdienst rufen

Foto: Handy mit 112 im Display
Der einheitlicher Notruf "112" gilt für Festnetz und Handy

Egal ob vom Festnetz oder vom Handy aus: Unter der Nummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst. Diese Notrufnummer funktioniert beim Handy übrigens auch ohne SIM-Karte und ohne, dass Sie die PIN-Nummer eingeben müssen. Wenn die Situation eindeutig ist, wenn Sie etwa sehen, wie sich vor Ihnen ein Wagen überschlägt, dann rufen Sie so schnell wie möglich den Rettungsdienst an. Im Notfall zählt jede Sekunde. Und falls es doch glimpflicher abgelaufen ist, als es schien, können Sie mit einem zweiten Anruf die Situation immer noch klären. Am Besten telefonieren Sie mit dem Handy, während Sie die Unfallstelle absichern. Wichtig beim Anruf mit dem Handy: Nicht immer werden Sie mit der nächstgelegenen Leitstelle verbunden. Daher müssen Sie möglichst genau angeben können, wo Sie sich befinden. Bleiben Sie auf alle Fälle so lange in der Leitung, bis Sie zum Auflegen aufgefordert werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass den Rettungskräften kostbare Zeit verloren geht, weil sie den Unfallort erst mühsam suchen müssen.

Schritt 4: Verletzte ansprechen

Foto: Helfer spricht mit Verletztem
Ansprache ist wichtig für die Opfer

Danach sollten Sie zu den Verletzten gehen und mit ihnen sprechen, und zwar egal, wie schwer oder leicht verletzt die Opfer zu sein scheinen. Diese psychologische Hilfe ist unglaublich wichtig und wird leider total unterschätzt. Viele Unfallopfer leiden noch Jahre später unter der Unfallsituation, weil sie sich allein gelassen fühlten und keine menschliche Unterstützung erfahren haben. Wichtig auch: Wenn Sie den Unfallhergang gesehen haben oder es ganz offensichtlich ein schwerer Unfall ist, bleiben Sie auf alle Fälle bei den Unfallopfern, auch wenn diese behaupten, es sei alles in Ordnung. Diese Menschen stehen unter Schock. Das bedeutet zum einen, dass sie selbst schwere Verletzungen zuerst nicht spüren, aber nach einigen Minuten umkippen können. Zum anderen können sie im Schockzustand auf die Straße zurücklaufen und von einem nachfolgenden Fahrzeug überfahren werden.

Schritt 5: Hilfe leisten

Foto: Schild 1. Hilfe Kurs
Das Erste-Hilfe-Wissen sollte alle 5-10 Jahre aufgefrischt werden

Wenn es dann um die medizinische Versorgung geht, ist die Hemmschwelle bei vielen oft ziemlich groß. Doch bei Fehlern müssen Sie keine juristischen Konsequenzen befürchten – wohl aber, wenn Sie es gar nicht erst versuchen. Zur Hilfe ist man nämlich gesetzlich verpflichtet. Wer Zeuge eines Unfalls ist und die Notfallmaßnahmen unterlässt, kann nach Stichwort§323c des Strafgesetzbuches wegen unterlassener Hilfeleistung belangt und zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt werden. Welche Maßnahmen in welcher Situation angebracht sind, lernt man am besten in einem Erste-Hilfe-Kurs. Er ist auch Voraussetzung für den Führerschein. Doch wie lange ist das bei Ihnen schon her? Wissen Sie noch, wie man einen Ohnmächtigen in die stabile Seitenlage bringt? Experten empfehlen, alle 5 bis 10 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu wiederholen. Das kann Leben retten und wird meistens sogar im privaten Umfeld benötigt. Denn auch wenn die meisten Menschen bei Erster Hilfe an den Fremden bei einem Autounfall denken: Diese Situation ist - relativ gesehen - selten. Fast 60 Prozent aller Anlässe, bei denen Menschen Erste Hilfe leisten müssen, sind akute Erkrankungen oder Verletzungen bei Sport und Freizeit. Dann sind es Angehörige oder Freunde, die Hilfe brauchen.

Wie leiste ich Erste Hilfe?

Nur wenige Maßnahmen sind universell bei verschiedenen Notfällen einsetzbar. Wann man was tun sollte, und vor allem, wie man es richtig macht, lernt man am besten in einem Erste Hilfe Kurs. Die folgenden Maßnahmen sollte man auf alle Fälle beherrschen, da sie auch zu Hause oder beim Sport Leben retten können.

  • Wenn eine Person im Auto bewusstlos ist, dann unbedingt herausholen. Denn nur außerhalb des engen Innenraumes hat man die Möglichkeit, bei Atemproblemen zu helfen oder zu reanimieren.
  • Eine bewusstlose Person sollte man in die stabile Seitenlage bringen. Durch die seitliche Lage kann eventuell Erbrochenes aus dem Mund abfließen. Anschließend den Kopf sanft nach hinten überstrecken. Dadurch verhindert man unter anderem, dass die Zunge in den Rachen fällt. Beides zusammen hält die Atemwege frei. Arme und Beine sollten so liegen, dass der Verletzte auch bewusstlos in dieser Position bleiben kann.
  • Wenn die verletzte Person nicht mehr atmet, sofort mit der Reanimation beginnen. Das bedeutet vor allem: eine Herz-Druck-Massage durchführen. Dazu muss der Brustkorb extrem schnell und kräftig mit den Händen eingedrückt und wieder entlastet werden. Die erforderliche Drückfrequenz ist 100-mal pro Minute. Dabei sollte der Brustkorb rund fünf Zentimeter eingedrückt werden. Durch die Herz-Druck-Massage wird sauerstoffreiches Blut ins Gehirn gepumpt. Das ist extrem wichtig, denn wenn das Gehirn nicht mehr versorgt wird, kommt es zu bleibenden Schäden. Geübte Ersthelfer sollten im Wechsel mit der Herz-Druck-Massage eine Mund-zu-Nase-Beatmung durchführen: zweimal in die Nase des Verletzten ausatmen, 30- bis 50-mal Brustkorb eindrücken, wieder zweimal in die Nase des Verletzten atmen usw. Durch die Beatmung darf jedoch die Herz-Druck-Massage nicht lange unterbrochen werden. Für ungeübte Ersthelfer, die unsicher bei der Beamtung sind, und vielleicht mit dem Rhytmus durcheinander kommen, ist daher der Ratschlag, auf die Beatmung zu verzichten und sich voll und ganz auf die Herz-Druck-Massage zu konzentrieren. Die Reanimation sollte solange fortgesetzt werden, bis entweder die Atmung wieder einsetzt oder professionelle Retter eintreffen.
  • Wichtig ist außerdem, den Verletzten vor Unterkühlung zu schützen. Egal, ob er bei Bewusstsein ist oder nicht. Man wärmt ihn am einfachsten mit einer Rettungsdecke. Dabei die silberne Seite zum Verletzten und die goldene nach außen drehen. Wenn möglich, sollte man den Verletzten einwickeln, so dass er auch von unten gewärmt wird und nicht auf dem kalten Boden liegt.

Stichwörter

1 §323c des Strafgesetzbuches
Paragraph 323c – Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Zurück zum Absatz
Autor:

Ulrich Grünewald

Stand: 06.03.2007


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