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Impfen gegen Krebs

Viren lösen Gebärmutterhalskrebs aus

  • SendeterminDienstag, 10. Juni 2008, 21.00 - 21.45 Uhr .
  • WiederholungsterminSamstag, 14. Juni 2008, 10.20 - 11.05 Uhr (Wdh.).
Foto: elektronenmikroskopisches Bild von gefärbten Humanen
Papillomaviren
Warzenviren treten in vielen Varianten auf

Gebärmutterhalskrebs gilt weltweit als die zweithäufigste Krebs-Todesursache bei jungen Frauen. Auslöser sind in den meisten Fällen Viren, die Haut und Schleimhäute befallen und normalerweise harmlos sind: Sie führen zu Warzen, den lästigen, aber gutartigen kleinen Hauttumoren. Doch in der Genitalgegend sind sie nicht ganz so harmlos, und sofern eine bestimmte Variante dieser Viren durch Geschlechtsverkehr an den Gebärmutterhals gerät, kann sie Krebs auslösen. Diese sogenannten humanen Papillomaviren (HPV) gelten als Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs. Infektionen sind weit verbreitet, etwa 70 Prozent aller Frauen kommen im Verlauf ihres Lebens mit diesen Erregern in Kontakt. In fast allen Fällen heilen sie aber unauffällig wieder aus. Doch bei einer kleinen Minderheit von Frauen schafft es das Virus, die Immunabwehr zu überwinden. Diese Frauen können – oft erst Jahrzehnte später – Gebärmutterhalskrebs bekommen. In Deutschland erkranken bisher jedes Jahr etwa 6.500 Frauen neu an diesem gefährlichen Krebs. Fast 1.700 sterben daran.

Artenreiche Familie der Warzen-Viren

Foto: Impfspritze in der Hand
Rund 25 Jahre Forschung stecken in dieser Spritze – so lange dauerte es, bis der Impfstoff entwickelt wurde

Es gibt etwa 150 verschiedene Typen von Warzen-Viren (HPV), rund 30 von ihnen treten im Genitalbereich auf und befallen dort die Schleimhautzellen. Sie werden beim Geschlechtsverkehr übertragen. Nicht immer müssen die Zellveränderungen, die die Viren auslösen, zu Krebs führen. Manchmal kommt es nur zu Genital-Warzen. Doch mehr als 10 verschiedene Arten von HPV gelten als gefährlich. Sie können Krebs auslösen und werden Hochrisiko-Typen genannt. Zwei davon sind vermutlich für 70 Prozent aller Gebärmutterhalskrebs-Fälle verantwortlich: die Typen 16 und 18. Seit Herbst 2006 steht nun der erste Impfstoff gegen diese beiden HPV-Typen zur Verfügung. Es handelt sich um einen biotechnologisch hergestellten Impfstoff, der abgetötete Viren enthält und so das Immunsystem stimuliert – ein sogenannter StichwortTotimpfstoff. Er enthält virusähnliche Partikel, die den natürlichen Viren sehr ähnlich, jedoch nicht infektiös und nicht vermehrungsfähig sind. Äußerlich sehen sie genauso aus wie die Viren, enthalten aber nicht deren gefährliche Erbinformationen.

Impfschutz für junge Mädchen

Seit März 2007 empfiehlt die StichwortStändige Impfkommission STIKO die Impfung gegen Papilloma-Viren für alle Mädchen von 12 bis 17 Jahren. Am besten sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft werden, bevor also der erste Kontakt mit HPV stattgefunden haben kann. Dreimal innerhalb eines halben Jahres gibt es dann eine Spritze in den Oberarm. Die Impfung ist mit insgesamt 450 Euro eine der teuersten Impfungen, doch die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Bisher steht fest: Der Schutz hält fünf Jahre. Ob und wann eine weitere Impfung notwendig ist, wissen die Forscher noch nicht. Wichtig ist, dass die jungen Frauen auch, wenn sie geimpft sind, jährlich an den kostenlosen Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen teilnehmen. Denn der Wirkstoff schützt nur vor zwei der vielen HPV-Typen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen. Und: Die Spritze hilft nicht bei schon bestehenden HPV-Infektionen. Die Vorsorge bleibt daher weiter unentbehrlich.

Zellabstrich bringt Sicherheit

Foto: Frauenärztin bei der Untersuchung
Zu wenige Frauen nehmen die Vorsorge-Untersuchungen wahr – obwohl sie kostenlos sind

Erkannt wird eine HPV-Infektion meist mittels Zellabstrich, der zum Früherkennungsprogramm beim Frauenarzt gehört – ein Angebot, das derzeit in Deutschland nur die Hälfte der Frauen ab 20 Jahre wahrnimmt. Der so genannte Pap-Abstrich ist nach dem griechischen Arzt George Papanicolaou benannt. Hierbei entnimmt die Gynäkologin von der Scheide aus Zellproben vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal. Sie werden später angefärbt und unter dem Mikroskop auf Veränderungen untersucht. Auffällige Befunde nach einem Pap-Test bedeuten jedoch nicht immer, dass eine Krebs-Vorstufe vorliegt. Der Pap-Test kann nur veränderte Zellen nachweisen – im Gegensatz zum HPV-Test, einem genetischen Test. In Deutschland wird er zur Nachuntersuchung von Patientinnen mit unklaren Abstrichergebnissen eingesetzt. Der HPV-Test kann das Vorhandensein der Papillomaviren-DNA in den Zellabstrichen konkret belegen und damit die ursächlichen Viren identifizieren. Bei kaum einer anderen Krebsart hat die Früherkennung einen so hohen Stellenwert wie beim Gebärmutterhalskrebs: Die Heilungschancen liegen im Frühstadium bei fast 100 Prozent!

HPV-Impfung unter Verdacht?

Im Sommer 2007 starb eine junge Frau aus Deutschland einen Tag nach der zweiten HPV-Impfung. Im Oktober desselben Jahres verstarb in Österreich eine Frau etwa drei Wochen nach einer solchen Impfung gegen HPV. Diese beiden Todesfälle führten zu einer Debatte um die Verträglichkeit des Impfstoffs. Das Paul-Ehrlich-Institut, das als Bundesamt für Sera und Impfstoffe in Deutschland für die Sicherheit und Zulassung von Impfstoffen verantwortlich ist, konnte jedoch nach bisherigen Untersuchungen die genauen Ursachen der beiden Todesfälle nicht klären. Anhaltspunkte für einen Zusammenhang der tragischen Todesfälle mit den vorausgegangenen Impfungen fanden sich nicht. Daher ist die HPV-Impfung nach wie vor Bestandteil des STIKO-Standardimpfkalenders für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Die Impfung ist weltweit in 80 Ländern zugelassen und angewendet, u. a. in den USA und den meisten EU-Ländern.

Stichwörter

1 Totimpfstoff
Totimpfstoffe enthalten nur Bruchstücke der Erreger, etwa die Hülle der Viren oder Teile von Bakterien. Diese Bruchstücke können sich nicht mehr vermehren, regen aber trotzdem das Immunsystem zu einer Reaktion an. Bei der Impfung mit einem Totimpfstoff ist diese schützende Immun-Reaktion insgesamt deutlich schwächer als bei der Lebendimpfung. Deshalb muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden. Bei Tetanus zum Beispiel alle 10 Jahre. Zurück zum Absatz
2 Ständige Impfkommission STIKO
In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Jeder Mensch kann über seine Impfungen selbst entscheiden – sie durchführen lassen oder ablehnen. Die STIKO, die Ständige Impfkommission, ist eine vom Bundesgesundheitsministerium berufene Gruppe von Gesundheitsexperten. Sie gibt nach §20 des Infektionsschutzgesetzes Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus. Zurück zum Absatz
Autor:

Carsten Binsack


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