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Sendung vom 21. Oktober 2008
IGeL – was ist das?
Eine Kassenpatientin benötigt beim Arzt in der Regel eine Überweisung und eine Versichertenkarte. Der Arzt rechnet darüber die Kosten der Behandlung mit der Krankenkasse ab. Doch fast jeder dritte Patient erhält in der Praxis inzwischen ein „stacheliges“ Angebot. Die Abkürzung IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Und was dahintersteckt, ist gar nicht niedlich, sondern vor allem teuer. Gemeinsam ist den höchst unterschiedlichen Angeboten, dass der Patient selbst zahlen muss, IGeL sind keine Kassenleistungen. Eingeführt wurden sie 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Es ging darum, den Ärzten in Zeiten sinkender Einnahmen eine zusätzliche Einkommensquelle zu verschaffen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein, so ist es im Sozialgesetzbuch geregelt. Leistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss der Patient selbst bezahlen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Impfberatung vor einer Fernreise. Wer in den Ferien so exotische Ziele wie Kenia oder Thailand wählt, muss sowohl die Beratung als auch die Impfungen selbst bezahlen. Reiseimpfungen sollen also nicht durch die Solidargemeinschaft der Versicherten mitfinanziert werden. Auch Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Wer zum Beispiel einen Tauchkurs machen möchte, benötigt vorher eine entsprechende Bestätigung vom Arzt. Die dafür nötige Untersuchung muss jeder selbst zahlen. Auch Schönheitsoperationen fallen nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer seine Falten glätten oder das Fett absaugen lassen will, wird selbst zur Kasse gebeten. Dasselbe gilt für viele alternative Heilmethoden – von der Ozontherapie bis zur UV-Bestrahlung des Blutes.
Die meisten IGeL-Leistungen fallen jedoch in eine andere Kategorie. In der Regel verkaufen Ärzte Vorsorgeuntersuchungen als IGeL, die von den Kassen nur in besonderen Risikofällen bezahlt werden. Die meisten IGeL-Angebote kommen von Gynäkologen, Augenärzten, Hautärzten und Urologen. In einigen Facharztpraxen machen diese Leistungen mehr als dreißig Prozent der Einnahmen aus. Eine vollständige IGeL-Liste existiert nicht, jeder Arzt ist frei, sich eigene Angebote auszudenken. Das Spektrum reicht dabei von der Akupunktur, die nur in speziellen Fällen von der Krankenkasse bezahlt wird, über den Manager-Gesundheits-Check bis zu Vitaminkuren und Ozontherapie.
Weitere Beispiele sind zusätzliche
Ultraschalluntersuchungen, der
PSA-Test für Männer oder die
Messung des Augeninnendrucks. Insgesamt gibt es weit über 300
verschiedene Angebote. Das Motto hinter all diesen Untersuchungen:
Viel hilft viel. Doch das ist nicht immer richtig. In den meisten
Fällen ist der Nutzen dieser Untersuchungen nicht belegt. Auch
deshalb werden sie von den Kassen nicht bezahlt.
Grundsätzlich gilt bei den IGeL-Leistungen die
Gebührenordnung der Ärzte
(GOÄ). Ein EKG zum Beispiel ist dort mit 8,86 Euro
verzeichnet, eine Messung des Augeninnendrucks mit 14,11 Euro.
Allerdings kann der Arzt nach eigenem Ermessen den zwei-, drei-
oder sogar den dreieinhalbfachen Betrag abrechnen. Aus 14,11 Euro
werden so schnell fast 50 Euro. Arzt und Patient schließen
einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarte Leistung, und
auch die Rechnung muss schriftlich erstellt werden. Wer sich beim
Arztbesuch nicht sicher ist, ob er die angebotene Leistung wirklich
haben möchte oder ob der Preis angemessen ist, der sollte
abwarten und eine zweite Meinung einholen – zum Beispiel bei
der Krankenkasse oder einem anderen Arzt. Grundsätzlich gilt:
IGeL-Angebote sind nie dringend. Und Ärzte, die versuchen,
Angst oder Druck auszuüben, verhalten sich unseriös.
Claudia Ruby
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