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IGeL – was ist das?

Wenn Patienten zur Kasse gebeten werden

  • SendeterminDienstag, 21. Oktober 2008, 21.00 - 21.45 Uhr .
  • WiederholungsterminSamstag, 25. Oktober 2008, 10.20 - 11.05 Uhr (Wdh.).
Schriftzug: IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen. Im
Hintergrund sitzt ein Igel
„IGeL“ muss der Patient selbst bezahlen

Eine Kassenpatientin benötigt beim Arzt in der Regel eine Überweisung und eine Versichertenkarte. Der Arzt rechnet darüber die Kosten der Behandlung mit der Krankenkasse ab. Doch fast jeder dritte Patient erhält in der Praxis inzwischen ein „stacheliges“ Angebot. Die Abkürzung IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Und was dahintersteckt, ist gar nicht niedlich, sondern vor allem teuer. Gemeinsam ist den höchst unterschiedlichen Angeboten, dass der Patient selbst zahlen muss, IGeL sind keine Kassenleistungen. Eingeführt wurden sie 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Es ging darum, den Ärzten in Zeiten sinkender Einnahmen eine zusätzliche Einkommensquelle zu verschaffen.

Was der Patient selbst zahlen muss

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein, so ist es im Sozialgesetzbuch geregelt. Leistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss der Patient selbst bezahlen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Impfberatung vor einer Fernreise. Wer in den Ferien so exotische Ziele wie Kenia oder Thailand wählt, muss sowohl die Beratung als auch die Impfungen selbst bezahlen. Reiseimpfungen sollen also nicht durch die Solidargemeinschaft der Versicherten mitfinanziert werden. Auch Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Wer zum Beispiel einen Tauchkurs machen möchte, benötigt vorher eine entsprechende Bestätigung vom Arzt. Die dafür nötige Untersuchung muss jeder selbst zahlen. Auch Schönheitsoperationen fallen nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer seine Falten glätten oder das Fett absaugen lassen will, wird selbst zur Kasse gebeten. Dasselbe gilt für viele alternative Heilmethoden – von der Ozontherapie bis zur UV-Bestrahlung des Blutes.

Die typischen IGeL

Eine Liste verschiedener IGeL-Angebote
Jeder Arzt kann sich eigene IGeL ausdenken

Die meisten IGeL-Leistungen fallen jedoch in eine andere Kategorie. In der Regel verkaufen Ärzte Vorsorgeuntersuchungen als IGeL, die von den Kassen nur in besonderen Risikofällen bezahlt werden. Die meisten IGeL-Angebote kommen von Gynäkologen, Augenärzten, Hautärzten und Urologen. In einigen Facharztpraxen machen diese Leistungen mehr als dreißig Prozent der Einnahmen aus. Eine vollständige IGeL-Liste existiert nicht, jeder Arzt ist frei, sich eigene Angebote auszudenken. Das Spektrum reicht dabei von der Akupunktur, die nur in speziellen Fällen von der Krankenkasse bezahlt wird, über den Manager-Gesundheits-Check bis zu Vitaminkuren und Ozontherapie.

Weitere Beispiele sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, der StichwortPSA-Test für Männer oder die Messung des Augeninnendrucks. Insgesamt gibt es weit über 300 verschiedene Angebote. Das Motto hinter all diesen Untersuchungen: Viel hilft viel. Doch das ist nicht immer richtig. In den meisten Fällen ist der Nutzen dieser Untersuchungen nicht belegt. Auch deshalb werden sie von den Kassen nicht bezahlt.

Was kosten IGeL?

Auf der Rechnung und dem Geld sitzt ein Igel
Ein Preisvergleich lohnt sich – auch beim Arzt

Grundsätzlich gilt bei den IGeL-Leistungen die StichwortGebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Ein EKG zum Beispiel ist dort mit 8,86 Euro verzeichnet, eine Messung des Augeninnendrucks mit 14,11 Euro. Allerdings kann der Arzt nach eigenem Ermessen den zwei-, drei- oder sogar den dreieinhalbfachen Betrag abrechnen. Aus 14,11 Euro werden so schnell fast 50 Euro. Arzt und Patient schließen einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarte Leistung, und auch die Rechnung muss schriftlich erstellt werden. Wer sich beim Arztbesuch nicht sicher ist, ob er die angebotene Leistung wirklich haben möchte oder ob der Preis angemessen ist, der sollte abwarten und eine zweite Meinung einholen – zum Beispiel bei der Krankenkasse oder einem anderen Arzt. Grundsätzlich gilt: IGeL-Angebote sind nie dringend. Und Ärzte, die versuchen, Angst oder Druck auszuüben, verhalten sich unseriös.

Stichwörter

1 PSA-Test
Der PSA-Test besteht aus einer Blutuntersuchung, die das Prostata-spezifische Antigen (PSA) nachweist – ein Körpereiweiß, das ausschließlich die Prostata bildet. Liegt ein Tumor vor, produziert die Prostata besonders viel von diesem Stoff. Allerdings kann der PSA-Wert auch aus anderen Gründen erhöht sein. Eine häufige Fehlerquelle zum Beispiel ist ein harter Fahrradsattel. Drückt er bei der Fahrt zum Arzt gegen die Vorsteherdrüse, steigt der PSA-Wert ebenfalls an. Zurück zum Absatz
2 Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
Die "Gebührenordnung für Ärzte" ist Abrechnungsgrundlage für die Leistungen der Ärzte bei der Behandlung von Privatpatienten, die ihre Arztrechnungen selbst bezahlen. Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Zurück zum Absatz
Autorin:

Claudia Ruby


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