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Sendung vom 21. Oktober 2008
Augen auf beim IGeL-Kauf
Einer IGeL-Leistung sollte man nicht übereilt zustimmen. Besser ist es, sich ausreichend Zeit zu nehmen und über den eventuellen Nutzen der Untersuchung nachzudenken beziehungsweise sich beraten zu lassen. Denn: Wird dem Patienten eine IGeL-Leistung angeboten, besteht kein Grund für eine sofortige medizinische Behandlung. Man kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass diese Extra-Leistungen für die Gesundheit des Patienten medizinisch notwendig oder sinnvoll sind. Niemand sollte sich vom Arzt unter Druck setzen lassen. Der muss Sinn und Zweck der Behandlung genau erklären und ausreichend Bedenkzeit einräumen.
Man sollte den Arzt nach den Gründen fragen, warum die Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Zusätzlich kann man sich bei der Krankenkasse Informieren, warum die Behandlungskosten nicht übernommen werden.
Wer sich nach dem Arztbesuch über den Nutzen einer IGeL-Leistung weiterhin im Unklaren ist, sollte sich nicht scheuen, eine weitere Meinung einzuholen. Rat bietet eine unabhängige Patientenberatung, die Krankenkassen oder ein zweiter Arzt.
Viele sogenannte IGeL sind Vorsorge-Untersuchungen. Man sollte deshalb darauf achten, dass die Untersuchung zu einem eindeutigen Ergebnis kommt. In manchen Fällen sind Folgeuntersuchungen notwendig. Erst diese Folgeuntersuchungen können eine Erkrankung wirklich nachweisen. Am besten erkundigt man sich beim behandelnden Arzt, wie aussagekräftig die empfohlene Untersuchung tatsächlich ist. Vor allem bei werbeähnlichen Bezeichnungen und Leistungsbeschreibungen wie zum Beispiel „Großer Körper-Check“, „Krebsvorsorge Plus“ oder „Schwangerenbetreuung Plus“ sollte man das Angebot gründlich prüfen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass der Arzt entsprechend der
Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) abrechnet. Unser Tipp: Auf einem Kostenvoranschlag
bestehen und einen Vertrag abschließen. Denn der Vertrag ist
Pflicht. Darin müssen alle Einzelleistungen und deren Kosten
aufgelistet werden. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, dass die
Behandlung auf Wunsch des Patienten erfolgt und die Krankenkasse
die Kosten nicht übernimmt. Mit einem Vertrag und einer
Rechnung kann man die IGeL-Ausgaben von der Steuer absetzen.
Übrigens: Individuelle Gesundheitsleistungen haben zum Teil auch individuelle Preise. Der Vergleich der Kosten bei unterschiedlichen Ärzten kann sich lohnen. Und: Wer ausschließlich wegen einer IGeL-Leistung zum Arzt geht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen.
Carsten Linder
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