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Quarks & Co
Sendung vom 18. November 2008
Sicherheit im Schacht
Einmal im Jahr nehmen Prüfer von TÜV, DEKRA oder
anderen zugelassenen Überwachungsstellen die Aufzüge in
Deutschland unter die Lupe. Jedes zweite Jahr machen sie das
besonders gründlich. Grundsätzlich müssen die
Prüfer zwei Arten von Personen-Aufzügen überwachen:
die
hydraulischen und die sogenannten
Treibscheibenaufzüge. Der hydraulische Aufzug wird durch einen
oder mehrere Hydraulikkolben bewegt, die am Boden des
Aufzugsschachts eingebaut sind. Hydraulische Aufzüge eignen
sich aber nur für kleinere Förderhöhen.
Treibscheibenaufzüge gibt es häufiger, weil sie
leistungsstärker sind. Ihre Tragseile werden über eine
angetriebene Rolle, eine Treibscheibe, geführt. An einem Ende
sind die Seile mit der Aufzugskabine und am anderen Ende mit einem
Gegengewicht verbunden. Dabei wiegt das Gegengewicht etwa so viel
wie der halb volle Fahrkorb. So wird wenig Kraft benötigt, um
den Aufzug zu bewegen. Ein weiterer Vorteil des
Treibscheibenaufzugs: Es können sehr lange Tragseile verwendet
werden. Treibscheibenaufzüge nehmen die Prüfer deshalb
besonders ins Visier.
Die Prüfer nehmen bei ihrer Kontrolle vor allem die Stahlseile ins Visier. Sie sind nicht an der Treibscheibe befestigt, sondern liegen lose um die Scheibe herum und werden durch Reibung gehalten und bewegt. Zur Verstärkung der Reibung besitzt die Treibscheibe Rillen, in die die Seile durch die Last von Aufzugskabine und Gegengewicht gepresst werden. Die Prüfer müssen die Griffigkeit der Stahlseile mit Eisengewichten kontrollieren, die sie in die Fahrstuhlkabine laden. Die Seile dürfen auch bei einem Übergewicht von 25 Prozent nicht über die Treibscheibe rutschen. Denn dann könnte der Aufzug unkontrolliert in die Tiefe fallen. Auch die Aufhängungen und den Zustand der Stahlseile kontrollieren die Männer vom TÜV. Falls sie dabei ein beschädigtes Seil finden, ist das aber noch keine Katastrophe. Die Aufzugskabine hängt an mehreren parallel laufenden Seilen. Sie sind derart ausgerichtet, dass der Bruch eines und sogar mehrerer Seile nicht zum Bruch des gesamten Seil-Sets führt. Sie sind mit einer sogenannten zwölffachen Sicherheit ausgelegt. Das bedeutet, dass sie das Zwölffache des zulässigen Gewichts der Kabine halten können. Demnach könnte ein Aufzug kurzzeitig ohne weiteres mit nur einem Seil sicher betrieben werden.
Zu den wichtigsten Teilen einer Aufzugsprüfung zählt der Absturz-Schutz. Der Fahrstuhl darf nämlich auch dann nicht abstürzen, wenn im wahrsten Sinne des Wortes doch mal alle Stricke reißen. Deshalb besitzt jeder Aufzug im Maschinenraum über dem Fahrstuhlschacht ein spezielles Rad, einen sogenannten Geschwindigkeitsbegrenzer. Um dieses Rad herum liegt ein dünnes Stahlseil, was mit der Fahrstuhlkabine verbunden ist, aber keine Tragefunktion hat. Es sorgt dafür, dass sich das Rad dreht, wenn der Aufzug rauf oder runter fährt. Wenn der Fahrstuhl jedoch zu schnell fährt oder gar abstürzt, rastet das Rad des Geschwindigkeitsbegrenzers ein. Dadurch entsteht ein Zug am Sicherheitsseil. Es zieht an einer Fangvorrichtung, die an der Aufzugkabine befestigt ist. So wird der Fahrkorb an den Aufzugführungsschienen festgeklemmt und mechanisch bis zum Stillstand gebremst. Ein Mechanismus, der selbst bei einem Stromausfall funktioniert. Bei ihrer Inspektion simulieren die Prüfer einen freien Fall, indem sie das Rad des Geschwindigkeitsbegrenzers einrasten lassen. So können sie testen, ob die Fangvorrichtung tatsächlich ausgelöst wird.
Die Türen gelten als Gefahrenquelle Nummer eins. Hier kommt es zu den meisten Unfällen. Nicht funktionierende Lichtschranken können zu Prellungen führen. Und an Türen, bei denen der Schließmechanismus nicht richtig funktioniert, ist es sogar schon zu Todesfällen gekommen. So beispielsweise im November 2007, als ein junges Mädchen in einem steckengebliebenen Aufzug die Fahrkorbtür öffnen konnte und 18 Meter tief in den Schacht stürzte. Die Aufzugsprüfer müssen deshalb jede Kabinentür und bei einer Kontrollfahrt auf dem Dach des Aufzugs auch jede Schacht-Tür einzeln kontrollieren. Trotz einzelner zum Teil auch dramatischer Unfälle gilt aber: Angesichts von rund 700.000 Aufzügen in Deutschland hält sich die Anzahl der Unfälle an Türen in Grenzen.
Carsten Binsack
Stand: 04.03.2008
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