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Sendung vom 09. Februar 2010
Rechtsgutachten begrenzt Haftung für Fluggepäck auf 1.100
Euro
Gehen Koffer auf Flugreisen verloren, müssen Airlines höchstens in Höhe von 1.100 Euro haften. Nach einem jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten ist dies die Gesamtobergrenze. Flugpassagiere können danach diesen Betrag nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen.
Das Urteil wird für Frühjahr 2011 erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihm aber in den allermeisten Fällen. (Aktenzeichen C-63/09)
Tipp: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern können Fluggäste beim Aufgeben des Gepäcks einen höheren Wert angeben und durch Zuzahlung eine höhere Haftung im Falle eines Verlusts erhalten. Für ihr Handgepäck seien die Fluggäste allerdings ohnehin weitgehend selbst verantwortlich.
Karl Waldhecker und Martin Rosenberg
Stand: 09.02.2010