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Sendung vom 08. Juni 2011
Vermeintliche Krankenwagen übernehmen Krankentransporte
Wer schwerkrank mit einem Krankenwagen transportiert werden muss, könnte schon bald auf die medizinische Betreuung während des Transports verzichten müssen. Denn die sogenannten Mietliegewagen machen den echten Krankentransportwagen zunehmend Konkurrenz, und Krankenkassen bezahlen lieber nur den Mietliegewagen.
Friedhelm Waschke hat bei seiner Mutter erlebt, was es heißt, wenn eine Krankenkasse den regulären Krankentransportwagen nicht bezahlen will: gerichtliche Auseinandersetzungen, bis die Krankenkasse am Ende doch bezahlen musste. Friedhelm Waschke erinnert sich genau an den Zustand seiner Mutter am Ende ihres Lebens: „Die Gefahr bestand immer, dass wir auf alles vorbereitet sein mussten, sprich: Herzinfarkt, sprich: Herzstillstand, sprich: Schlaganfall.“
Einen echten Krankentransportwagen erkennt man am Blaulicht. Er unterliegt dem Rettungsdienstgesetz. Nur Krankentransportfahrzeuge, die diesem Gesetz unterworfen sind, haben das Recht auf ein Blaulicht. Die Ausstattung erlaubt ein sofortiges Eingreifen für den Fall eines Zusammenbruchs des Patienten. Das Personal ist fachlich geschult.
Die Qualitätsstandards beim Krankentransportwagen sind hoch. Die Kosten tragen die Krankenkassen. Nach jeder Transportfahrt müssen Krankentransportwagen desinfiziert werden.
Grundsätzlich handelt es sich bei Mietliegewagen zunächst um normale Pkw oder Kleintransporter, in die nachträglich ein Krankentragestuhl eingebaut wurde. Oft handelt es sich auch um ausgediente Krankenwagen, deren Standards den heutigen Anforderungen eines Krankentransports nicht mehr entsprechen. Tragestühle sind etwa seitlich zur Fahrtrichtung eingebaut, oder man sucht die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte vergebens. Und selbst wenn ein Mietliegewagen von Fachpersonal besetzt, medizinisch ausgestattet und konform mit den Bestimmungen eines richtigen Krankentransportwagens gebaut wäre, so bestünde der Unterschied noch immer darin, dass er nicht regelmäßig auf die Einhaltung der hohen Anforderungen kontrolliert würde, insofern er nicht dem Rettungsdienstgesetz unterliegt.
Immer öfter müssen sich deutsche Gerichte damit befassen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für Krankentransportwagen verweigern, weil sie einen Mietliegewagen für ausreichend halten. Der Arzt schreibt die entsprechende Verordnung, wenn er es aus medizinischer Sicht für notwendig hält.
Dass die Krankenkassen die Verordnungen gelegentlich kontrollieren, ist aus wirtschaftlichen Gründen verständlich. Doch die Nachfragen nehmen zu, berichten Ärzte aus ihrer alltäglichen Arbeit mit Patienten, für die sie die Verantwortung tragen.
Auch die Landesregierung hat sich schon mit der Abgrenzung zwischen Krankentransporten und Krankenfahrten beschäftigt. In einem Schreiben an die Bezirksregierungen schreibt Dr. Siebertz im Auftrag des Gesundheitsministeriums: „Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass mit nach Personenbeförderungsgesetz genehmigten Fahrzeugen keine Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen befördert werden dürfen, wenn diese einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob der betreuungsbedürftige Zustand zu Beginn des Transportes vorliegt oder während des Transportes zu erwarten ist.“
Für betroffene Patienten oder Angehörige gilt, dass sie selbst keine Kosten übernehmen sollten, wenn der Arzt den Krankentransportwagen verordnet hat. Häufig übernehmen die Krankenkassen in einer vorübergehenden Regelung die Kosten. Ob sie die Kosten am Ende vollständig übernehmen, sollte eine Angelegenheit zwischen der Krankenkasse und dem verordnenden Arzt bleiben.
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten sind veröffentlicht im:
Außerdem:
Caterina Priesner
Stand: 08.06.2011
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