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Sendung vom 20. Juni 2011
Campen im Wohnmobil: Wo ist es erlaubt?
Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, darf auf den meisten öffentlichen Parkplätzen einmalig übernachten. Auf öffentlichem Verkehrsgrund darf ein Caravan bis zu 14 Tage an einer Stelle parken. Viele Camper investieren deshalb in monatliche Stellplätze oder parken auf ihrem Privatgelände.
Ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das „zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, gelten die Vorschriften der (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetze. In dem Fall kann das Campen zur Anklage wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch führen. Dies gilt auch für das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.
In einigen wenigen Bundesländern (etwa Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze nicht-motorisierten Reisenden (wie Wanderern, Radfahrern, Kanufahrern) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern man sich außerhalb von Naturschutzgebieten aufhält.
Auf einigen, jedoch längst nicht allen Campingplätzen kann man sogar seinen Hauptwohnsitz anmelden. Die Genehmigung dazu muss die Kommune erteilen. Voraussetzungen für das Wohnen auf dem Campingplatz sind fester Stromanschluss, Toilettenanlagen und ein Briefkasten. Auch Brandschutz, Abfallbeseitigung und die Trinkwasserversorgung müssen gewährleistet sein. Zudem muss ein Platzwart ständig vor Ort sein.
Bärbel Maiwurm
Stand: 20.06.2011
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