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Campen im Wohnmobil: Wo ist es erlaubt?

  • SendeterminMontag, 20. Juni 2011, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminDienstag, 21. Juni 2011, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).
Wohnwagen in der Nacht
Mit Wohnwagen oder Wohnmobil darf man auf öffentlichen Parkplätzen nur einmalig übernachten

Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, darf auf den meisten öffentlichen Parkplätzen einmalig übernachten. Auf öffentlichem Verkehrsgrund darf ein Caravan bis zu 14 Tage an einer Stelle parken. Viele Camper investieren deshalb in monatliche Stellplätze oder parken auf ihrem Privatgelände.

„Wildes Campen“

Ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das „zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, gelten die Vorschriften der (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetze. In dem Fall kann das Campen zur Anklage wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch führen. Dies gilt auch für das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.

In einigen wenigen Bundesländern (etwa Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze nicht-motorisierten Reisenden (wie Wanderern, Radfahrern, Kanufahrern) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern man sich außerhalb von Naturschutzgebieten aufhält.

Fester Wohnsitz

Familie an Reihe mit Waschbecken auf einem Campingplatz
Auf manchen Campingplätzen kann man sogar seinen Hauptwohnsitz anmelden

Auf einigen, jedoch längst nicht allen Campingplätzen kann man sogar seinen Hauptwohnsitz anmelden. Die Genehmigung dazu muss die Kommune erteilen. Voraussetzungen für das Wohnen auf dem Campingplatz sind fester Stromanschluss, Toilettenanlagen und ein Briefkasten. Auch Brandschutz, Abfallbeseitigung und die Trinkwasserversorgung müssen gewährleistet sein. Zudem muss ein Platzwart ständig vor Ort sein.

Autorin:

Bärbel Maiwurm

Stand: 20.06.2011


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