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Sendung vom 16. August 2011
Schnäppchen angeln im Internet: Justiz- und Zollauktion
800 Kulturbeutel für 165 Euro zum Ersten, zum Zweiten und – zum Dritten. Waren, die die Zoll- oder Justizbehörden sichergestellt haben, werden nach einer gewissen Zeit oft öffentlich versteigert. Wer hier ein Schnäppchen machen will, muss allerdings nicht mehr die Terminkalender der örtlichen Behörden durchforsten und den Tag im Kalender freihalten. Denn die öffentliche Hand bietet ihre Auktionen inzwischen auch über das Internet an, zum Beispiel im Online-Auktionhaus „www.zoll-auktion.de“. Die Bundeszollverwaltung veranstaltet auf dieser Plattform seit einigen Jahren eine permanente öffentliche Versteigerung.
Hier gibt es nichts, was es nicht gibt: von Bekleidung und Haushaltswaren über Genussmittel und Kosmetika bis hin zu Spirituosen, Wertsachen oder Kraftfahrzeugen. Drei gebrauchte Damenfahrräder für unter 50 Euro, das neuwertige Brautkleid für wenig Geld oder der tschechische Kontrabass für mehrere Tausend Euro. Fünf Paletten Schaufelköpfe für den potenziellen Händler, zehn Kunstköder für den Angler oder die seltene Modelleisenbahn für den Sammler.
Im virtuellen Auktionshaus der Zollverwaltung werden all jene Dinge versteigert, die die Behörden im Laufe der Zeit gepfändet, sichergestellt oder beschlagnahmt haben. Hinzu kommen Fundsachen und ausgesonderte Gegenstände aus den Behörden selbst. Wer also schon immer einmal ein echtes Polizeiboot besitzen wollte, hat bei der Zollauktion die Chance, eines zu finden.
Die Anbieter bei der Zollauktion sind ausschließlich zugelassene Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch entsprechende Institutionen der EU-Mitgliedstaaten können dabei sein. Dies macht die Zollauktion für den Käufer besonders sicher. Alle Waren und Angebote sind sozusagen „staatlich geprüft und garantiert“.
Wer sich für die Angebote der Zollauktion interessiert, muss sich auf deren Internetseite mit seinen persönlichen Daten registrieren. Anschließend kann man für den gewünschten Artikel sein Maximalgebot abgeben. Ein elektronischer Bietagent bietet dann entsprechend der vorgegebenen Mindeststeigerungsschritte so lange automatisch mit, bis das persönliche Höchstgebot erreicht ist. Erhält ein Bieter nach Ablauf der Versteigerungsfrist den Zuschlag, wird er per E-Mail vom Anbieter informiert. Er hat dann in der Regel zehn Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen und abzuholen. Nur in Ausnahmefällen ist auch ein Versand möglich. Der Käufer trägt dann sowohl die Versandkosten als auch das Transportrisiko.
Ähnlich wie die Zollauktion funktioniert auch die Plattform „www.justizauktion.de“. Anbieter sind hier ausschließlich Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und die Vollstreckungsorgane der Justiz. Auch hier kann der Bieter also sicher sein, dass die Waren sicher und legal sind. Ein großer Vorteil gegenüber der Zollauktion: Die meisten Gegenstände werden bei der Justizauktion nach Zahlungseingang an den Käufer verschickt. Bei der Zollauktion muss man die ersteigerten Gegenstände häufig beim jeweiligen Lager abholen, und die sind über ganz Deutschland verstreut.
Antje Stobbe und Hardy Hausberg
Stand: 16.08.2011
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