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Vorsicht Handwerkerportale

  • SendeterminMittwoch, 21. September 2011, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminDonnerstag, 22. September 2011, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Handwerkerportale im Internet: einfach, praktisch und – manchmal tückisch

Werkzeug
Ärger mit Handwerkern

Ob man Fachleute für den Einbau der neuen Küche sucht, Experten für die Verlegung des Parkettbodens oder kräftige Möbelpacker für den nächsten Umzug – bei Handwerkerportalen wie blauarbeit.de, auftrago.de oder MyHammer.de wird sicher fündig, wer günstig einen Handwerker sucht.

Das Prinzip: Der interessierte Auftraggeber postet seinen Handwerkerwunsch im Internet. Er beschreibt präzise, was er wünscht, was zu erledigen ist und welchen Preis er dafür zu zahlen bereit ist. Handwerker (die über die Portale zuvor registriert wurden und eine Gewerbeanmeldung vorlegen müssen) können sich dann überlegen, ob sie den Auftrag zu diesem Preis annehmen möchten oder nicht.

Nach Erledigung der Arbeiten kann der Auftraggeber das Unternehmen bewerten. Diese Bewertungen werden veröffentlicht und dienen anderen Interessenten später als Hinweis auf die Qualität des Handwerkerbetriebs – ein wirksames Kontroll- und Druckmittel. Handwerkerportale haben sich zu sehr populären Wegen der Dienstleistungsvermittlung gemausert. Allerdings gibt es auch immer wieder Probleme zwischen Auftraggeber und -nehmer, nämlich dann, wenn über das Portal nur der Kontakt hergestellt, der Auftrag dann aber nicht weiter über das Portal abgewickelt wird.

Wird der Auftrag nicht über das Portal abgewickelt, sind Probleme vorprogrammiert

Grafik: Vereinbarung ohne Portal
Kommt der Vertrag ohne das Onlineportal zustande, erlischt der Rechtsschutz durch das Portal

Ein typischer Fall: Michaela L. musste umziehen und suchte auf MyHammer.de nach einer günstigen Umzugsfirma. 350 Euro, mehr durfte der Umzug nicht kosten. Sie hatte Glück, es meldete sich eine Firma, die den Umzug zu diesem geringen Preis komplett übernehmen wollte. Doch der Vertrag kam dann nicht über das Onlineportal zustande, sondern rein bilateral, nur zwischen dem Umzugsunternehmen und Michaela L. Folge: Michaela L. genoss keinerlei Rechtsschutz mehr. Dagegen wäre dies bei korrekter Abwicklung gewährleistet gewesen, insofern MyHammer einen kostenlosen Schutzbrief garantiert. Außerdem fehlte ihr die Möglichkeit, die Handwerker später zu bewerten.

Und wer bezahlt den Schaden? – Oft genug der Auftraggeber

Mann mit Umzugskartons
Der Versuch, die durch eine Umzugsfirma verursachten Schäden einzufordern, scheiterte

Es kam, wie es kommen musste: Michaela L. beklagte sich über die sehr schlechte Arbeit der drei Umzugshelfer und darüber, dass sie Tisch, Tür und Schränke zerkratzten. Zu allem Überfluss verlangten die Arbeiter sogar vor Ort noch eine „Gehaltserhöhung“ um 100 Euro. Michaela L. fühlte sich in ihrer Notlage erpresst – und zahlte. Später ließ sie die Schäden am Mobiliar schätzen: Über 1.000 Euro sollte eine Reparatur kosten. Ihr Versuch, das Geld von der Umzugsfirma einzufordern, scheiterte. Die Firma existiert, so unsere Recherchen, heute gar nicht mehr.

MyHammer bedauert auf unsere Nachfrage den Vorfall, kann Michaela L. aber nicht helfen. Da der Auftrag nicht über das Portal abgewickelt wurde, sind dem Unternehmen juristisch die Hände gebunden.

Sollte Michaela L. in Zukunft wieder einmal umziehen müssen oder einen Handwerker benötigen, weiß sie, was zu tun ist: „Ich würde in Zukunft immer über das Handwerkerportal abschließen oder die Finger davon lassen.“

Autor:

Michael Bisping

Stand: 21.09.2011


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