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Sendung vom 11. Oktober 2011
Flugverspätung: Geld zurück von der Airline
Viele Fluggäste, die Ärger mit ihrer Airline haben, werden erst einmal von der Fluggesellschaft mit ihren Ansprüchen abgewimmelt. Dies bestätigt eine stichprobenartig durchgeführte Onlinebefragung der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2010. Von über 1.000 Befragten gaben drei Viertel an, dass ihre Ansprüche zunächst einmal per Formbrief abgewiesen wurden. So erging es auch dem Ehepaar aus unserem Filmbeitrag: Mit einer 37-stündigen Verspätung flogen sie im Dezember 2010 mit einer Fluggesellschaft von Marsa Alam (Ägypten) nach Deutschland – und wären fast zu spät zu ihrer eigenen Goldenen Hochzeit gekommen.
Abgesehen vom Ärger und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten: Als sie ihre Ansprüche geltend machen wollten, wurden sie mit einem Brief abgewiesen. Erst ein weiteres, zweites Schreiben und die Nachfrage des WDR brachten den gewünschten Erfolg, sodass das Ehepaar doch noch einen Scheck über 800 Euro erhielt.
Am 19. November 2009 wurde vom Europäischen Gerichtshof im Hinblick auf den Anspruch auf sogenannte „Ausgleichszahlungen“ festgelegt, dass Verspätungen mit Annullierungen gleichzusetzen sind. Vorausgesetzt, es wurde ein Ziel innerhalb Europas angeflogen oder die Fluggesellschaft hat ihren Firmensitz in Europa.
Die Fluggesellschaften verschicken in der Regel Formschreiben, um die Ansprüche abzulehnen, und in diesen steht sinngemäß oft etwas von „außergewöhnlichen“ oder „höheren Umständen“. Unter außergewöhnlichen Umständen versteht man aber Naturkatastrophen (Vulkanasche) oder Kriegszustände – und das muss die Airline beweisen. Fast immer sind organisatorische, technische, personelle Probleme oder auch alles zusammen der Hintergrund der Verspätung – und da wird inzwischen verbraucherfreundlich vor Gericht entschieden. Die Argumentation der Gerichte: In der Regel gehören „Personalprobleme“ und „technische Schwierigkeiten“ zum Alltagsgeschehen von Fluggesellschaften – und sind somit kein Grund, nicht zu zahlen. Es gibt natürlich Ausnahmen: Bei einem Fluglotsenstreik wird es eventuell keine Zahlungen geben, denn dieser ist nicht vorhersehbar oder von der Fluggesellschaft kontrollierbar.
Wer von einer mehr als dreistündigen Verspätung auf dem Flughafen überrascht wird, sollte sich dies von der Airline oder einem Vertreter derselbigen schriftlich bestätigen lassen und Belege wie Bordkarten etc. als Beweise behalten.
Zu Hause geht man wie folgt vor:
Die Airlines spielen sonst oft auf Zeit. Es kann mehrere Monate dauern, bis ein erstes Ablehnungsschreiben eintrifft. Wenn das Ablehnungsschreiben kommt und Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung haben, sollten Sie dranbleiben!
Sie können mit einem zweiten Brief, auch hier wieder mit Fristsetzung, auf Ihren Anspruch verweisen. Wenn das ohne Erfolg bleibt, können Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Wer Ansprüche an eine Fluggesellschaft stellen will, die ihren Sitz nicht in Deutschland hat, wendet sich an „Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz“, das europaweit mit Verbraucherzentralen in Verbindung steht.
Anja Friehoff
Stand: 11.10.2011
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