Hauptnavigation

Sonntag, 27.05.2012

Suche im Redaktionsangebot von Servicezeit
  • Tipps zur vergrößerten Ansicht.
  • Kontakt zur Redaktion.
  • Alle WDR Sendungen von A bis Z.
  • Inhaltsverzeichnis WDR.de.
  • Hilfe.
  • Multimedia.

Servicezeit

Navigation


Zurück: April 2012 Sendeplan für Mai 2012 Weiter: Juni 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
01 02 03 04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31

Sie befinden sich hier: > WDR.de > WDR Fernsehen > Ratgeber > Servicezeit > Sendung vom 11. Oktober 2011 > Flugverspätung: Geld zurück von der Airline


Flugverspätung: Geld zurück von der Airline

  • SendeterminDienstag, 11. Oktober 2011, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminMittwoch, 12. Oktober 2011, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Viele Fluggäste, die Ärger mit ihrer Airline haben, werden erst einmal von der Fluggesellschaft mit ihren Ansprüchen abgewimmelt. Dies bestätigt eine stichprobenartig durchgeführte Onlinebefragung der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2010. Von über 1.000 Befragten gaben drei Viertel an, dass ihre Ansprüche zunächst einmal per Formbrief abgewiesen wurden. So erging es auch dem Ehepaar aus unserem Filmbeitrag: Mit einer 37-stündigen Verspätung flogen sie im Dezember 2010 mit einer Fluggesellschaft von Marsa Alam (Ägypten) nach Deutschland – und wären fast zu spät zu ihrer eigenen Goldenen Hochzeit gekommen.

Abgesehen vom Ärger und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten: Als sie ihre Ansprüche geltend machen wollten, wurden sie mit einem Brief abgewiesen. Erst ein weiteres, zweites Schreiben und die Nachfrage des WDR brachten den gewünschten Erfolg, sodass das Ehepaar doch noch einen Scheck über 800 Euro erhielt.

Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale zum Thema
Fluggastrechte
Gerechtfertigte Ansprüche von Fluggästen auf Schadenersatz durch Flugverspätungen werden laut Verbraucherzentrale gerne abgewimmelt

Wann muss die Fluggesellschaft zahlen und wann nicht?

Am 19. November 2009 wurde vom Europäischen Gerichtshof im Hinblick auf den Anspruch auf sogenannte „Ausgleichszahlungen“ festgelegt, dass Verspätungen mit Annullierungen gleichzusetzen sind. Vorausgesetzt, es wurde ein Ziel innerhalb Europas angeflogen oder die Fluggesellschaft hat ihren Firmensitz in Europa.

Die Staffelung der Zahlung:

  • 250 Euro bei Entfernung zum Zielort bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Entfernung zum Zielort bis 3.500 Kilometer
  • 600 Euro bei einer Entfernung zum Zielort bei mehr als 3.500 Kilometern

Die Fluggesellschaften verschicken in der Regel Formschreiben, um die Ansprüche abzulehnen, und in diesen steht sinngemäß oft etwas von „außergewöhnlichen“ oder „höheren Umständen“. Unter außergewöhnlichen Umständen versteht man aber Naturkatastrophen (Vulkanasche) oder Kriegszustände – und das muss die Airline beweisen. Fast immer sind organisatorische, technische, personelle Probleme oder auch alles zusammen der Hintergrund der Verspätung – und da wird inzwischen verbraucherfreundlich vor Gericht entschieden. Die Argumentation der Gerichte: In der Regel gehören „Personalprobleme“ und „technische Schwierigkeiten“ zum Alltagsgeschehen von Fluggesellschaften – und sind somit kein Grund, nicht zu zahlen. Es gibt natürlich Ausnahmen: Bei einem Fluglotsenstreik wird es eventuell keine Zahlungen geben, denn dieser ist nicht vorhersehbar oder von der Fluggesellschaft kontrollierbar.

Aufnahme in Flughafenterminal
An einem so großen Ort wie einem Flughafen können die Gründe für eine Verspätung mannigfaltig sein

Wer Recht bekommen will, sollte alles sammeln

Wer von einer mehr als dreistündigen Verspätung auf dem Flughafen überrascht wird, sollte sich dies von der Airline oder einem Vertreter derselbigen schriftlich bestätigen lassen und Belege wie Bordkarten etc. als Beweise behalten.

Zu Hause geht man wie folgt vor:

  • Brief schreiben, Ausgleichszahlung fordern und Kopien der Belege schicken
  • Brief als Einschreiben verschicken
  • Beantwortungsfrist setzen, etwa zwei bis drei Wochen

Die Airlines spielen sonst oft auf Zeit. Es kann mehrere Monate dauern, bis ein erstes Ablehnungsschreiben eintrifft. Wenn das Ablehnungsschreiben kommt und Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung haben, sollten Sie dranbleiben!

Sie können mit einem zweiten Brief, auch hier wieder mit Fristsetzung, auf Ihren Anspruch verweisen. Wenn das ohne Erfolg bleibt, können Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Beratung bei der Verbraucherzentrale durch einen Anwalt, dies kostet inklusive Schreiben des Anwalts 44 Euro.
  • Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat: Die übernimmt auch die Kosten für einen Anwalt.
  • Seit 2010 gibt es Internetportale (flightright.de, EUclaim.de), die alle nötigen juristischen Schritte übernehmen. Dort gibt man nur die entsprechenden Flugdaten ein. Standardisierte Verfahren prüfen den Rechtsanspruch. Im Zweifelsfall streitet der Onlinedienst mit den Airlines. Im Erfolgsfall behält er ein Viertel der Ausgleichszahlung.
Grafik: mögliche Beschwerdewege für Flugreisende
Wer zu seinem Recht kommen möchte, hat verschiedenste Möglichkeiten, sich gegen die Zahlungsunwilligkeit der Fluggesellschaften zu wehren

Extratipp

Wer Ansprüche an eine Fluggesellschaft stellen will, die ihren Sitz nicht in Deutschland hat, wendet sich an „Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz“, das europaweit mit Verbraucherzentralen in Verbindung steht.

Autorin:

Anja Friehoff

Links

Stand: 11.10.2011


  • Seite empfehlen.

Der WDR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.