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Richtig bewerten im Internet

  • SendeterminDienstag, 18. Oktober 2011, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminMittwoch, 19. Oktober 2011, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Ob das Essen nicht geschmeckt oder der Handwerker schlecht gearbeitet hat: Immer mehr Menschen bewerten Restaurants, Hotels und andere Dienstleister im Internet. Doch die Meinungsfreiheit im Netz hat Grenzen. Diese zu überschreiten, wird richtig teuer: Bewerter müssen hohe Strafen zahlen, wenn ihre Kritik juristisch anfechtbar ist.

Screenshot einer Internetseite mit dem Schriftzug
"Bewertung"
Die Meinungsfreiheit im Netz hat Grenzen. Diese zu überschreiten, kann richtig teuer werden.

Verschiedene Onlineportale bieten jedermann die Möglichkeit, Kritiken ins Netz zu stellen. Vielen anderen Kunden hilft das. Sie können sich anhand der Beurteilungen ein besseres Bild vom jeweiligen Unternehmen machen und die schwarzen Schafe der Branche meiden – schließlich muss ja nicht jeder jeden Fehler selbst machen.

Doch wenn die Beurteilung schlecht ausfällt, lassen sich das viele Unternehmen nicht mehr gefallen. Gerade kleinere Unternehmen – Umzugsfirmen, Fliesenleger, Friseure – sehen durch eine negative Bewertung ihr Geschäft gefährdet. Sie wehren sich, indem sie einen Anwalt einschalten und dem Bewerter eine saftige Abmahnung schicken. Die geforderte Summe kann in die Tausende gehen.

Was viele nicht wissen: Man kann die Wahrheit schreiben, und trotzdem richtig Ärger bekommen, etwa, wenn man sich im Ton vergreift oder seine Anschuldigungen nicht beweisen kann.

Für die Bewerter heißt das, dass sie sehr genau aufpassen müssen, wie und was sie im Internet schreiben. Die Servicezeit hat einige Tipps zusammengestellt, worauf Bewerter unbedingt achten sollten, damit sie keine Abmahnung vom Anwalt bekommen.

Mann sitzt vor Notebook
Wir haben zusammengestellt, worauf Bewerter unbedingt achten sollten, damit sie keine Abmahnung vom Anwalt bekommen.

Freie Meinungsäußerung?

Natürlich gilt: Jeder hat in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung. „Das bedeutet, dass der Verbraucher wahre Tatsachen behaupten und auch Werturteile verbreiten darf. Er darf das sogar anonym – ohne Namensnennung – tun“, informiert Tobias Strömer, Fachanwalt für Internetrecht.

Mit Werturteil meinen Juristen die subjektive Wertung der Tatsachen. Ein Beispiel: Wenn man enttäuscht aus dem Urlaub kommt, darf man andere Urlauber davor warnen, dass der Pool schmutzig war und die Bar nur eine Stunde am Tag geöffnet hatte. Das ist eine Tatsachenbehauptung, die okay ist, solange sie stimmt. Auch die subjektive Einschätzung „Für 100 Euro am Tag kann man ja wohl mehr erwarten!“ ist dann gedeckt.

Wut ist kein guter Ratgeber

Strafbar machen sich all jene, die falsche Tatsachen behaupten. Hier muss der Bewerter genau auf die Details achten: War der Pool immer dreckig oder nur an einem einzelnen Tag, an dem es vielleicht sogar einen triftigen Grund dafür gab, zum Beispiel, weil der Poolwart krank war? Auch wenn man den Eindruck hatte, dass im gesamten Lokal nur ein Kellner im Einsatz war, der zweite Kellner aber währenddessen in einer anderen Ecke des Lokals beschäftigt war und man ihn nur nicht gesehen hat, macht man sich strafbar, wenn man behauptet, es sei nur ein Kellner vor Ort gewesen.

Fairness ist geboten! Also lieber die eigene Wut abkühlen lassen und dann jede Behauptung auf die Goldwaage legen.

Keine Beleidigungen

Eine Abmahnung riskiert auch derjenige, der sogenannte Schmähkritik übt, der also in seiner Wortwahl übers Ziel hinausschießt und Beleidigungen ins Netz stellt. Man darf also einen Unternehmer im Internet nicht als Vollidioten titulieren, weil man mit dessen Arbeit unzufrieden war, oder das Ergebnis einer Handwerksarbeit als peinliche Stümperei bewerten, ohne zu beschreiben, wie man zu diesem Urteil kommt.

Übt man starke Kritik, ist man weniger angreifbar, wenn man die Kritikpunkte in der Ich-Form formuliert, weil die Kritik dann als Werturteil gilt und nicht als Tatsachenbehauptung. Zum Beispiel: „Ich fand das Essen ungenießbar“ statt „Das Essen war ungenießbar“.

Tobias Strömer, Fachanwalt für Internetrecht
Experten mahnen in jedem Fall zu Vorsicht, wenn man seine Meinung im Netz kund tun möchte.

Beweise bitte!

Auch wer wahre Tatsachen behauptet, muss ein paar Punkte beachten: Der Bewerter ist auf der sicheren Seite, wenn er seine Tatsachenbehauptung beweisen kann. Er sollte das mit Fotos, Filmen oder Zeugen tun. Kommt es nämlich zu einem Gerichtsprozess, zählen auch Kleinigkeiten.

Selbst wenn man erlebt hat, dass zum Beispiel ein Unternehmen erst um 10.00 Uhr geöffnet hat, obwohl es um 9.00 Uhr öffnen sollte, und das bemängelt, muss man sich dafür einen Zeugen suchen. Auch wer vergeblich versucht hat, einen Unternehmer telefonisch zu erreichen, sollte das mit einem Zeugen beweisen können. Sonst hat die Tatsachenbehauptung vor Gericht kein Gewicht.

Machen Sie es nicht noch schlimmer!

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie unbedingt einen kühlen Kopf bewahren und im Zweifel die Bewertung schnell aus dem Internet löschen. Manche Abmahnungen drohen mit wöchentlich steigenden Geldforderungen, falls Sie auf Ihrer Bewertung beharren. Wie gesagt: Selbst wenn Sie sich sicher sind, die Wahrheit geschrieben zu haben, heißt das noch nicht, dass Ihre Kritik auch in der Form in Ordnung war und Sie vor Gericht Recht bekommen würden.Wenn Sie es auf einen Streit ankommen lassen wollen, lassen Sie schnellstmöglich einen Fachmann überprüfen, ob die Vorwürfe gegen Sie gerechtfertigt sind. Ist nämlich der gegnerische Anwalt im Recht, kann eine unkorrekt verfasste Kritik den Bewerter schnell bis zu 1.500 Euro Strafe kosten.

Unterschiedlich urteilen die Gerichte, wenn der Bewerter Schriftsätze wie Abmahnungen der gegnerischen Seite ins Netz stellt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb keine Korrespondenz veröffentlichen. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass man Persönlichkeits- oder Urheberrechte oder den Datenschutz verletzt. Das gilt auch für Fotos und Videos, die ins Internet gestellt werden: Ohne Zustimmung desjenigen, der abgebildet wird, darf ein Foto nicht in einer Kritik auftauchen.

 

Autorin:

Susanne Junkermann

Stand: 18.10.2011


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