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Ratgeber
Servicezeit
Sendung vom 26. Oktober 2011
Vorsicht bei Stromwechsel
Wer regelmäßig seinen Stromanbieter wechselt, kann viel Geld sparen. Immer mehr Energielieferanten drängen mit günstigen Angeboten auf den Markt. Aber Vorsicht! Nicht alle halten, was sie versprechen. In unserer Zuschauerpost, in Foren und bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden über einige Billiganbieter. Die Servicezeit erläutert die häufigsten Probleme:
Viele Anbieter locken Neukunden mit günstigen Preisen und Boni, aber schon nach drei bis vier Monaten kommt die saftige Preiserhöhung. Wer eine Preisgarantie für zwölf Monate gewählt hat, bekommt die Erhöhung dann eben nach zwölf Monaten. Eine Preissteigerung für das zweite Lieferjahr von 25 bis 40 Prozent ist üblich, aber es wurden auch schon Fälle von einer 100-prozentigen Steigerung bekannt.
Oft wird die Preiserhöhung nicht offen und transparent kommuniziert. Sie versteckt sich zum Beispiel im Kleingedruckten, in einem Werbeprospekt oder in einem Ökostromangebot. Wer das Entscheidende überliest, bekommt im Zweifel erst mit der nächsten Jahresabrechnung die böse Überraschung.
Gerne wird die Preiserhöhung für das nächste Jahr kurz vor Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist mitgeteilt. So soll der Kunde in ein weiteres, teures Belieferungsjahr gezwungen werden.
Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht. Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig. Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. Ausformuliert wurde das bereits bestehende Recht kürzlich in Paragraf 41 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort heißt es in Abschnitt 3:
Paragraf 41 EnWG Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:
(3) „Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“
Neukunden wird sehr oft ein Bonus für den Wechsel zum neuen Anbieter versprochen. So erscheinen die Angebote auch bei Vergleichsportalen als besonders günstig. Kündigt der Kunde jedoch im ersten Lieferjahr den Vertrag, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung, wird der Bonus nicht ausgezahlt. Dann werden die eigenen AGB gerne eigenwillig interpretiert.
Ein Beispiel: Ein Zuschauer hat vom 1. Februar 2010 bis 31. Januar 2011 Strom bezogen und möchte dafür seinen Bonus erhalten. In den AGB des Anbieters heißt es, den Bonus bekomme, wer mindestens ein Jahr vom Unternehmen beliefert würde. Unser Zuschauer hat genau ein Jahr lang den Strom bezogen. Der Anbieter behauptet aber, er hätte bis zum 1. Februar 2011 Strom beziehen müssen – ein Jahr dauert nach Interpretation des Lieferanten also ein Jahr und einen Tag.
Inzwischen haben die Stromanbieter teilweise auch ihre AGB geändert. Dort steht jetzt: Den Neukundenbonus bekommt nur, wer nicht im ersten Lieferjahr kündigt. Das heißt, der Kunde muss mindestens zwei Jahre beim Anbieter bleiben. Es handelt sich also um einen „Treuebonus“ – aber das wird nicht offen kommuniziert, sondern muss in den AGB nachgelesen werden.
Kundenfreundlichkeit scheint für viele Billigstromanbieter ein Fremdwort zu sein. Die Hotlines sind teuer, und der Anrufer hängt oft in einer endlosen Warteschleife. Ansprechpartner sind nicht erreichbar, Auskünfte unbefriedigend, und auch auf schriftliche Fragen und Erklärungen wird nicht reagiert. In Fall eines Zuschauers hat es der Anbieter erst nach fünf schriftlichen Mitteilungen und drei Monaten geschafft, eine Adressenänderung aufzunehmen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen halten Verbraucherschützer allerdings angesichts des zu erwartenden Aufwands an Zeit, Geld und Nerven in den meisten Fällen nicht für empfehlenswert.
Der alte Tipp gilt trotzdem: Den Stromanbieter zu wechseln, kann viel Geld sparen. Aber bevor Sie wechseln, sollten Sie sich immer über Erfahrungen anderer Verbraucher mit dem neuen Anbieter informieren. Sonst kann der Ärger größer sein als die Ersparnis.
Tarife mit Vorkasse fürs ganze Jahr sind zwar günstiger, aber riskant. Wenn sich der Stromanbieter querstellt, zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Preiserhöhung, laufen Sie dem Geld lange hinterher. Geht das Unternehmen sogar pleite – wie kürzlich im Fall von Teldafax –, dann ist die Vorauszahlung in der Regel auch weg. Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmen A.T.Kearney droht auch anderen Anbietern von Billigstrom die Pleite!
Bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern soll ab 1. November eine sogenannte Schlichtungsstelle vermitteln. Sie soll Verbrauchern künftig die Möglichkeit bieten, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Träger ist ein unabhängiger Verein, der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen wird.
Schlichtungsstelle Energie
Friedrichstr.
133
10117 Berlin
Hanna Beckmann
Stand: 25.10.2011
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