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Vorsicht bei Stromwechsel

  • SendeterminMittwoch, 26. Oktober 2011, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminDonnerstag, 27. Oktober 2011, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Wer regelmäßig seinen Stromanbieter wechselt, kann viel Geld sparen. Immer mehr Energielieferanten drängen mit günstigen Angeboten auf den Markt. Aber Vorsicht! Nicht alle halten, was sie versprechen. In unserer Zuschauerpost, in Foren und bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden über einige Billiganbieter. Die Servicezeit erläutert die häufigsten Probleme:

Verschiedene Stromzähler
Nicht alle Stromanbieter halten, was sie versprechen. Die Servicezeit hilft Ihnen, den Dschungel der Angebote und Tarife zu durchblicken.

Die Angebotspreise gelten nicht lange

Viele Anbieter locken Neukunden mit günstigen Preisen und Boni, aber schon nach drei bis vier Monaten kommt die saftige Preiserhöhung. Wer eine Preisgarantie für zwölf Monate gewählt hat, bekommt die Erhöhung dann eben nach zwölf Monaten. Eine Preissteigerung für das zweite Lieferjahr von 25 bis 40 Prozent ist üblich, aber es wurden auch schon Fälle von einer 100-prozentigen Steigerung bekannt.

Die Preiserhöhung wird nur versteckt mitgeteilt

Oft wird die Preiserhöhung nicht offen und transparent kommuniziert. Sie versteckt sich zum Beispiel im Kleingedruckten, in einem Werbeprospekt oder in einem Ökostromangebot. Wer das Entscheidende überliest, bekommt im Zweifel erst mit der nächsten Jahresabrechnung die böse Überraschung.

Gerne wird die Preiserhöhung für das nächste Jahr kurz vor Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist mitgeteilt. So soll der Kunde in ein weiteres, teures Belieferungsjahr gezwungen werden.

Das Sonderkündigungsrecht wird ignoriert

Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht. Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig. Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. Ausformuliert wurde das bereits bestehende Recht kürzlich in Paragraf 41 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort heißt es in Abschnitt 3:

Paragraf 41 EnWG Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:

(3) „Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Der versprochene Bonus wird nicht ausgezahlt

Neukunden wird sehr oft ein Bonus für den Wechsel zum neuen Anbieter versprochen. So erscheinen die Angebote auch bei Vergleichsportalen als besonders günstig. Kündigt der Kunde jedoch im ersten Lieferjahr den Vertrag, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung, wird der Bonus nicht ausgezahlt. Dann werden die eigenen AGB gerne eigenwillig interpretiert.

Ein Beispiel: Ein Zuschauer hat vom 1. Februar 2010 bis 31. Januar 2011 Strom bezogen und möchte dafür seinen Bonus erhalten. In den AGB des Anbieters heißt es, den Bonus bekomme, wer mindestens ein Jahr vom Unternehmen beliefert würde. Unser Zuschauer hat genau ein Jahr lang den Strom bezogen. Der Anbieter behauptet aber, er hätte bis zum 1. Februar 2011 Strom beziehen müssen – ein Jahr dauert nach Interpretation des Lieferanten also ein Jahr und einen Tag.

Inzwischen haben die Stromanbieter teilweise auch ihre AGB geändert. Dort steht jetzt: Den Neukundenbonus bekommt nur, wer nicht im ersten Lieferjahr kündigt. Das heißt, der Kunde muss mindestens zwei Jahre beim Anbieter bleiben. Es handelt sich also um einen „Treuebonus“ – aber das wird nicht offen kommuniziert, sondern muss in den AGB nachgelesen werden.

Mann heftet Unterlagen in einem Ordner ab
Die Stromanbieter haben teilweise ihre AGB geändert. Das wird aber nicht offen kommuniziert, sodass der Kunde sich selbst genau informieren muss.

Der Service ist so „billig“ wie der Strom

Kundenfreundlichkeit scheint für viele Billigstromanbieter ein Fremdwort zu sein. Die Hotlines sind teuer, und der Anrufer hängt oft in einer endlosen Warteschleife. Ansprechpartner sind nicht erreichbar, Auskünfte unbefriedigend, und auch auf schriftliche Fragen und Erklärungen wird nicht reagiert. In Fall eines Zuschauers hat es der Anbieter erst nach fünf schriftlichen Mitteilungen und drei Monaten geschafft, eine Adressenänderung aufzunehmen.

Verbraucherschützer raten bei Ärger mit dem Stromanbieter:

  • Wenn Ihre E-Mails, Briefe und Anrufe unbeantwortet bleiben, schicken Sie Ihre Anliegen per Einschreiben mit Rückschein, und setzen Sie eine Antwortfrist.
  • Wenn Sie dennoch keine Antwort erhalten, entziehen Sie die Einzugsermächtigung, und teilen Sie dies dem Anbieter mit. Sollte trotzdem abgebucht werden, buchen Sie das Geld zurück. Bestehen Sie auf Lastschriftverfahren, denn überwiesenes Geld kann nicht zu
  • Holen Sie sich Hilfe, etwa bei den Verbraucherzentralen, und schalten Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt ein. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie diese in Anspruch.

Gerichtliche Auseinandersetzungen halten Verbraucherschützer allerdings angesichts des zu erwartenden Aufwands an Zeit, Geld und Nerven in den meisten Fällen nicht für empfehlenswert.

Der Stromwechsel lohnt sich trotzdem

Der alte Tipp gilt trotzdem: Den Stromanbieter zu wechseln, kann viel Geld sparen. Aber bevor Sie wechseln, sollten Sie sich immer über Erfahrungen anderer Verbraucher mit dem neuen Anbieter informieren. Sonst kann der Ärger größer sein als die Ersparnis.

Mann sitzt vor einem Laptop und tippt
Den Stromanbieter zu wechseln, kann dennoch viel Geld sparen. Wichtig ist, dass man sich vorher gut über den neuen Anbieter informiert.

Tarife mit Vorkasse fürs ganze Jahr sind zwar günstiger, aber riskant. Wenn sich der Stromanbieter querstellt, zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Preiserhöhung, laufen Sie dem Geld lange hinterher. Geht das Unternehmen sogar pleite – wie kürzlich im Fall von Teldafax –, dann ist die Vorauszahlung in der Regel auch weg. Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmen A.T.Kearney droht auch anderen Anbietern von Billigstrom die Pleite!

Schlichtungsstelle Energie

Bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern soll ab 1. November eine sogenannte Schlichtungsstelle vermitteln. Sie soll Verbrauchern künftig die Möglichkeit bieten, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Träger ist ein unabhängiger Verein, der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen wird.

Verbraucher können sich wenden an:

Schlichtungsstelle Energie
Friedrichstr. 133
10117 Berlin

Autorin:

Hanna Beckmann

Informationen zum Thema Anbieterwechsel über Internet-Vergleichsportale:

Links:

Stand: 25.10.2011


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