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Sendung vom 26. Oktober 2011
Zoff am Gartenzaun
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn nebenan ... der doofe Nachbar wohnt! Zoff am Gartenzaun gibt es immer wieder. Nicht selten landen die Auseinandersetzungen sogar vor Gericht. Gerade im Herbst gibt es wieder viel Anlass zum Streit – wenn das liebe Laub für böses Blut sorgt!
Endlich hat man mal einen Nachmittag frei, hat sich einen warmen Zimt-Tee zubereitet und will gerade zum Buch greifen, da geht es nebenan los: Der Laubbläser geht um! Ohrenbetäubender Lärm macht alle Ruhe zunichte und treibt einen in den Wahnsinn! Was tun? Kann man den Nachbarn zwingen, das Monstergerät abzuschalten? Kann man ihn verpflichten, statt zur motorisierten Mördermaschine lieber zur guten alten, leisen Laubharke zu greifen?
Das hängt davon ab, wann der Nachbar loslärmt. Er darf nur an Werktagen (also auch am Samstag) sein Gerät benutzen, aber nur zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Dabei hat der Gesetzgeber übrigens schon berücksichtigt, dass Laubbläser besonders laut sind: Kettensägen, Betonmischer und elektrische Rasenmäher, vergleichsweise leise Maschinen also, dürfen länger lärmen, und zwar von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Toll, der Herr Nachbar! Im Garten pustet er das Laub mit dem Laubbläser weg, so laut es eben geht, vorne aber auf dem Bürgersteig lässt er es liegen! Darf er das? Was ist, wenn jemand auf dem nassen Laub ausrutscht und sich verletzt?
Ob er es wegräumen muss, hängt von den Regelungen im Einzelfall ab. Meistens aber tritt die Kommune die Verpflichtung zur Laubräumung an die Hauseigentümer ab, und die wiederum geben die Aufgabe an die Mieter weiter. Und diese müssen dann fegen: an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonntagen erst ab 9.00 Uhr – auf Laublangschläfer nimmt das Gesetz eben keine Rücksicht. Und wer in den Herbstferien in Urlaub fährt, muss für eine Fegevertretung sorgen. Denn wenn tatsächlich jemand ausrutscht und sich verletzt, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen.
Angenommen, der Nachbar hat sein Laub nun zusammengekehrt. Was, wenn er es nun im Garten verbrennen will? Darf er das, obwohl ich als Nachbar dann nicht mehr meinen duftenden Zimt-Tee rieche, sondern nur noch den Feinlaubstaub aus Nachbars Garten?
Ob es erlaubt ist, im eigenen Garten Laub zu verbrennen, regeln die jeweiligen Kommunen, doch im Regelfall erlauben diese es nicht. Anders sieht es mit der Lagerung aus. Wenn mein Nachbar beschließt, das zusammengepustete Laub in hässliche graue Säcke zu stopfen und diese dann wochenlang auf seinem Balkon bunkert, auf den ich jeden Tag schauen muss, so kann ich nichts dagegen tun. Wie mein Nachbar seinen Balkon und meine Aussicht verunstaltet, bleibt leider seine Privatsache.
Iris Rohmann und Michael Bisping
Stand: 26.10.2011
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