Hauptnavigation

Sonntag, 27.05.2012

Suche im Redaktionsangebot von Servicezeit
  • Tipps zur vergrößerten Ansicht.
  • Kontakt zur Redaktion.
  • Alle WDR Sendungen von A bis Z.
  • Inhaltsverzeichnis WDR.de.
  • Hilfe.
  • Multimedia.

Servicezeit

Navigation


Zurück: April 2012 Sendeplan für Mai 2012 Weiter: Juni 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
01 02 03 04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31

Sie befinden sich hier: > WDR.de > WDR Fernsehen > Ratgeber > Servicezeit > Sendung vom 10. Januar 2012 > Pflegestufe: falsche Einstufung


Pflegestufe: falsche Einstufung

Was tun, wenn Betroffene in die falsche Pflegestufe eingruppiert werden?

  • SendeterminDienstag, 10. Januar 2012, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminMittwoch, 11. Januar 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Über eine halbe Million Menschen in Nordrhein-Westfalen sind derzeit pflegebedürftig. Ihr Hilfebedarf wird in Pflegestufen von 0 bis 3 bemessen. Es geht darum, den Aufwand von Angehörigen oder Pflegepersonal zu messen und anzuerkennen, und es geht ums Geld. Denn von der Einstufung hängt ab, wie viel Geld die Pflegekasse zahlt und welcher Eigenanteil geleistet werden muss. Wenn die Einstufung nicht korrekt erfolgt, fühlen sich Angehörige oft machtlos – aber sie sind es nicht!

Pflegebedürftige Seniorin sitzt im Rollstuhl
Die Pflegestufen bestimmen, wie viel Geld die Pflegekasse Hilfebedürftigen zur Verfügung stellt.

Einordnung der Pflegestufe

Wenn eine Pflegestufe erstmals beantragt werden soll oder eine Höherstufung gewünscht ist, stellt die pflegebedürftige Person oder gegebenenfalls ihr gesetzlicher Vertreter einen Antrag bei ihrer Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung (bei Privatversicherten die vergleichbare Organisation Medicproof GmbH). Ein Gutachter des MDK macht einen Termin mit dem Pflegebedürftigen aus und prüft vor Ort den Hilfebedarf. Dieser Bedarf und demnach die Einstufung wird anhand der Minuten berechnet, die an täglicher Hilfe in folgenden Bereichen geleistet wird: Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität (Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege) sowie hauswirtschaftliche Hilfe. Nach dem Besuch erstellt der Arzt des MDK ein Gutachten, anhand dessen die Pflegekasse den Pflegebedürftigen einstuft.

Je höher die Pflegestufe, desto besser?

Für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut werden, ist die Vergabe einer hohen Pflegestufe von Vorteil. Denn so erhalten sie mehr Leistungen von der Pflegekasse. Oft müssen sie oder ihre Angehörigen jedoch für die Anerkennung einer höheren Pflegestufe kämpfen. Insbesondere bei Demenzkranken kommt es immer wieder zur Ablehnung der Pflegestufe 1, da ihre Verfassung sehr tagesabhängig ist. Hier helfen ausführliche Pflegetagebücher und eine professionelle Beratung.

Für Pflegebedürftige in Seniorenheimen ist die Anerkennung der Pflegestufe 1 ebenfalls vorteilhaft, nicht aber eine höhere Einstufung. Zwar steigen mit den Pflegestufen 2 und 3 die Leistungen der Pflegekasse, aber auch der finanzielle Eigenanteil der Bewohner erhöht sich.

Für die Einrichtung ist es finanziell immer von Vorteil, eine möglichst hohe Einstufung ihrer Bewohner zu erreichen. Daher gibt es Fälle, in denen Angehörige seitens der Heime zur Beantragung einer höheren Pflegestufe gedrängt werden, auch dann, wenn diese Stufe nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht. Ob diese „Extra“-Einnahmen den Senioren tatsächlich zu Gute kommen, zum Beispiel durch mehr Pflegepersonal, ist fraglich.

Grafik zur Pflegestufe
Für eine Einrichtung ist eine möglichst hohe Einstufung ihrer Bewohner finanziell immer von Vorteil.

Rechtsmittel gegen die Einstufung

Wenn Sie glauben, dass die Vergabe oder Ablehnung einer Pflegestufe zu Unrecht erfolgt ist, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dazu haben Sie ab dem Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Wenn Ihnen das Gutachten nicht vorliegt, sollten Sie es unbedingt anfordern, um den Widerspruch begründen zu können. Auch Gegengutachten von unabhängigen Beratern helfen bei der Begründung. Die Pflegekasse wird dann den MDK mit einer erneuten Begutachtung beauftragen. Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Tipps, um die richtige Pflegestufe zu bekommen
Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie glauben, die Einstufung durch die Pflegekasse sei falsch.

Hilfe und Beratung bieten örtliche Pflegestützpunkte, unabhängige Pflegegutachter und Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).

Buchtipp:

  • Das Pflegegutachten
    Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst
    Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2008
    Preis: 4,90 Euro
Autorin:

Hanna Beckmann

Links:

Stand: 10.01.2012


  • Seite empfehlen.

Der WDR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.