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Sendung vom 18. Januar 2012
K.-o.-Tropfen
Diesen Beitrag dürfen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht zeigen.
K.-o.-Tropfen werden unbemerkt verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen. Unter ihrer Einwirkung kommt es immer wieder zu Raub- und Sexualdelikten.
Bei den verwendeten Wirkstoffen handelt es sich um Mixturen aus Benzodiazepinen, Chloralhydrat, Muskelrelaxantien und Barbituraten, häufig und in zunehmendem Maße aber um die Partydroge GHB und deren Vorläufersubstanz GBL, auch „Liquid Ecstasy“ genannt. Die Wirkung dieser Substanz ist aber keinesfalls mit derjenigen von Ecstasy oder Amphetaminen zu vergleichen.
Schon die Verabreichung von K.-o.-Tropfen ist als gefährliche Körperverletzung strafbar (Paragraf 224 StGB). Sexuelle Übergriffe unter Verabreichung von K.-o.-Tropfen sind als Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Paragraf 179 StGB) und schwere Vergewaltigung strafbar, ebenso Raub (Paragraf 249 StGB).
Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer einer Straftat durch den Einfluss von K.-o.-Tropfen geworden zu sein, können Sie eine endgültige Bestätigung über einen Blut- beziehungsweise Urintest erlangen. Wichtig: Schnelles Handeln ist gefragt, denn einige Substanzen lassen sich nur sehr kurze Zeit – maximal sechs bis zwölf Stunden nach Verabreichung – nachweisen.
Wenn Sie nicht direkt Anzeige erstatten, jedoch wissen möchten, ob Sie Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sind, sollten Sie so schnell wie möglich Blut und/oder Urin untersuchen lassen. Achtung: Nicht alle Labors können K.-o.-Tropfen nachweisen. Darüber hinaus sind Krankenhäuser und Mediziner nicht verpflichtet, Blut und Urinproben zu entnehmen, und möglicherweise werden die Beweise auch nicht gerichtsverwertbar gesichert. Lassen Sie daher am besten direkt beim Institut für Rechtsmedizin eine Probe sichern. Entnahme und Lagerung kosten beispielsweise im Institut für Rechtsmedizin in Köln 25 Euro, die vor Ort zu zahlen sind. Die Proben werden ein Jahr gerichtsfest aufbewahrt. Sie können in Ruhe entscheiden, ob Sie Anzeige erstatten wollen. Die Untersuchung der Proben kostet dann weitere 235 Euro. Wenn die Untersuchung von der Polizei angeordnet wird, weil Sie inzwischen Anzeige erstattet haben, werden diese Kosten vom Staat übernommen.
In einigen Kommunen wird inzwischen eine sogenannte anonyme Spurensicherung angeboten. Betroffene können sich nach einer Sexualstraftat in einer der am Verfahren beteiligten Kliniken untersuchen lassen. Die Tatspuren werden anonym im Institut für Rechtsmedizin gelagert. In einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren ist es möglich, die Spuren nach erfolgter Anzeige in einem Gerichtsverfahren verwerten zu lassen. Damit stehen unter Umständen wichtige Beweismittel zur Verfügung, die dem Opfer das Verfahren erleichtern und die Strafverfolgung verbessern.
Bislang gibt es nur einzelne Modellprojekte in einigen Bundesländern.
Informationen zu den an Modellprojekten beteiligten Initiativen sowie Adressen von Anlaufstellen für Betroffene erhalten Sie bei der Hotline WDR Fernsehen: 0221 56789 999.
Gitti Müller
Stand: 18.01.2012, 09.09 Uhr
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