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Autounfall: Versicherungen verzögern Zahlungen

  • SendeterminMittwoch, 01. Februar 2012, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminDonnerstag, 02. Februar 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Wenn bei einem Autounfall die Schuldfrage eigentlich klar ist, sollte man von der Haftpflichtversicherung eine zügige Regulierung des Schadens erwarten. Doch immer wieder versuchen Versicherungen, die Geschädigten mit Verzögerungstaktiken hinzuhalten.

Mann am Steuer eines Autos
Wenn der Unfallverursacher feststeht, sollte der Schaden von der Versicherung doch schnell erstattet werden, oder? Unsere Beispiele zeigen anderes.

Sven-Tobias W. kann punktgenau bremsen, denn er ist von Beruf Testfahrer. Doch nicht alle Fahrzeugführer sind so professionell. So kam er bei einer verkehrsbedingten Bremsung noch zum Stehen, das Fahrzeug hinter ihm jedoch nicht mehr.

Klarer Anspruch

Das andere Auto fährt ihm auf und beschädigt den Wagen erheblich – sogar der Kindersitz ist kaputt. Außerdem hat Sven-Tobias W. Schmerzen in der Wirbelsäule. Immerhin ist die Schuldfrage klar. Bei der Cosmos Direkt verspricht man deshalb eine Schadensregulierung, angeblich würde der Schaden drei bis vier Wochen nach Rechnungseingang reguliert sein. Tatsächlich dauert es jedoch fast sechs Monate, bis alles erledigt ist. Dabei wirbt die Cosmos Direkt damit, dass Schäden innerhalb von sieben Tagen reguliert seien, sonst gebe es 50 Euro extra.

Screenshot des Angebots einer Versicherung, die Schadenabwicklung
in sieben Tagen garantiert
Die Cosmos Direkt wirbt sogar damit, dass Schäden innerhalb von sieben Tagen reguliert seien.

Keine Reaktion der Versicherung

Mit Werkstattkosten, Mietwagen und neuem Kindersitz geht es um insgesamt rund 4.500 Euro, doch die Cosmos Direkt reagiert fast ein halbes Jahr lang nicht. Sven-Tobias W. sieht nur noch die Chance, mit der Hilfe eines Rechtsanwalts an sein Geld zu kommen.

Die Cosmos Direkt zahlt erst, nachdem der Rechtsanwalt Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht hat.

Auf Nachfrage am Telefon erhalten wir Erklärungsversuche der Cosmos Direkt: Die Regulierung habe sich verzögert, weil man erst Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte haben wollte. Und das bei einem so klaren Fall.

Scheinbare Taktik

Beim Automobilclub von Deutschland (AvD) ist man über das Verhalten der Cosmos Direkt nicht sehr überrascht. Der Experte des Automobilclubs erklärt, dass es bei den Direktversicherern am Geschäftsmodell liege. Die Kommunikationsprozesse seien relativ genau vorgegeben und vieles laufe über das Internet. Man habe höchstens die Möglichkeit, Unterlagen per Post einzureichen. Rückfragemöglichkeiten seien bei diesen Kommunikationswegen nur beschränkt vorhanden.

Nicht nur Direktversicherer betroffen

Auch klassische Versicherungen, wie beispielsweise die Allianz, lassen sich offenbar Zeit bei der Regulierung von Schäden. So kämpft Familie K. aus Holzgerlingen seit Monaten um eine faire Schadensregulierung.

Erst schien alles eindeutig: Auf einem Parkplatz rammte eine Frau das Auto der Familie. Sie meldete den Schaden gleich der Polizei und ihrer Versicherung, der Allianz. Für die Familie schien die Angelegenheit klar, sie gingen davon aus, mit keinen Benachteiligungen rechnen zu müssen.

Doch die Allianz schickt ihren eigenen Gutachter, und wenig später kam die Nachricht, dass man wegen bereits vorhandener Vorschäden nur 50 Prozent des Schadens zahle. Familie K. berichtet, dass sie den Eindruck hatte, der Gutachter suchte nur nach Vorschäden, um den Abschlag zu begründen.

Schreiben einer Versicherung, in dem von einem 50-prozentigen Abzug
die Rede ist
Aufgrund von Vorschäden soll Familie K. nur 50 Prozent des Schadens erstattet werden.

In der reparierenden Autowerkstatt ist man erstaunt. Die ausgetauschte Front ist noch da. Für den Fachmann in der Werkstatt ist der Vorschaden nicht mit dem neuen Schaden gleichzusetzen.

Eine Versicherung darf zwar grundsätzlich Restwert und Vorschäden berücksichtigen, die Höhe legt aber ein Gutachter fest. Versicherungsgesellschaften schicken gerne ihre eigenen Sachverständigen, die jedoch auch ihrem Auftraggeber verpflichtet sind.

Deshalb haben geschädigte Fahrzeugbesitzer das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestimmen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss, erklärt der Experte des Automobilclubs von Deutschland (AvD).

Autorin:

Katja Schnackenburg

Link:

Stand: 01.02.2012


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