
Sie befinden sich hier:
WDR.de
WDR Fernsehen
Ratgeber
Servicezeit
Sendung vom 01. Februar 2012
Fallstricke bei der Patientenaufklärung
Eine Operation steht bevor, ein Eingriff in den Körper – da ist man als Patient sowieso schon aufgeregt. Und dann kommt kurz vorher noch jemand, der einem ein Formular hinhält und etwas von der bevorstehenden OP erzählt. Wer ist da wirklich wach, wer ist in dieser Situation aufmerksam genug? Denn dieses Formular, die Einverständniserklärung zum Eingriff, ist sehr wichtig. Viele Patienten wissen jedoch oft gar nicht, was sie da unterschreiben. Sie halten das Schreiben für irgendein Dokument, um überhaupt operiert werden zu können. Dabei ist es viel mehr, wie unser Fallbeispiel zeigt.
Für Hans Z. fing alles in der Praxis des Arztes an, der Ende 2007 eine folgenschwere Augenoperation bei ihm durchführte. Seitdem irritieren ihn jeden Tag rote Schlieren beim Sehen. Damals hatte der Graue Star sein Auge geschädigt, eine neue Linse wurde nötig. Heute jedoch sagt er: „Ich habe ganz große Probleme, man kann sagen seit drei Jahren, die aber jetzt immer mehr werden, durch Schmerzen seitlich vom Auge bis ins Gehirn hinein. Dann die Probleme mit den blutigen Glaskörpern, die sich mit der Pupille hin und her bewegen. Es ist ein Wahnsinn, was ich da nervlich den ganzen Tag mitmachen muss.“ Der 65-Jährige glaubt, dass seine Augenprobleme durch einen Fehler des Arztes bei der OP entstanden sind. Zudem fühlt er sich über die Risiken des Eingriffs nicht richtig aufgeklärt. Daher hat er eine Anwältin eingeschaltet und den Operateur verklagt.
Damals, vor mehr als drei Jahren, musste der Arzt die erste Operation abbrechen. Erst eine zweite OP glückte – doch dann fingen die Schmerzen und Schlieren an. Über die genauen Risiken seines Eingriffs sei er nicht korrekt informiert worden, erzählt Hans Z. Von Schmerzen, Schlieren und Flimmern sei vor der Operation nie die Rede gewesen. Seine Einwilligung hätte er in dem Fall noch einmal überdacht.
Aber Hans Z. hatte die Einwilligungserklärung zur Operation unterschrieben, dabei war ihm die Bedeutung des Gesprächs gar nicht klar: „Ich bin in das Aufklärungsgespräch positiv reingegangen, und habe – ganz ehrlich gesagt – den Bogen zwar gelesen, aber nicht alles verstanden. Ich habe unterschrieben, weil ich gleichzeitig im Hinterkopf hatte: ‚Wenn ich nicht unterschreibe, werde ich auch nicht operiert.’“ Dabei ist dieses Formular viel mehr: Der Arzt muss dem Patienten verständlich erklären, welche die Risiken des Eingriffs sind, und der Patient darf danach die OP immer noch ablehnen. Denn Patienten haben Rechte, stellt die Kölner Fachanwältin für Medizinrecht Maia Steinert klar: „Es geht also nicht, dass der Arzt einfach das Formular vorlegt und man unterschreibt, sondern es muss ein ganz dezidiertes Aufklärungsgespräch stattgefunden haben, sodass der Arzt in diesem Gespräch die Behandlung im Groben und Ganzen so darstellt wie auch ein Normalbürger, also ein Laie es verstehen kann.“ Willigt der Patient nicht ein, darf der Arzt nicht operieren – dies wäre Körperverletzung. Also sollten Patienten sich nicht unter Druck setzen lassen und folgende Tipps beherzigen.
Hans Z. glaubt, dass der Operateur beim Eingriff einen Teil seines Auges verletzt habe und die Komplikationen durch Ungeschick selbst auslöste. Ein erstes Verfahren wegen dieses von ihm vermuteten Behandlungsfehlers hat Hans Z. nicht Recht gegeben, ein Gutachter sah den Verlauf der OP als unvermeidbar an. Doch Hans Z. gibt nicht auf, er klagt weiter gegen den Arzt und will die nächste Instanz anrufen.
Auf Anfrage der Servicezeit schreibt die Anwältin des Operateurs: „Herr Dr. H. hat Herrn Z. in jeder Hinsicht dem fachärztlichen Standard entsprechend behandelt. Der gesamte Krankheits- und Behandlungsverlauf ist als grundleidensbedingt und schicksalhaft zu werten. Aufklärungsmängel liegen ebenfalls nicht vor. Herr Z. wurde mündlich und schriftlich umfassend aufgeklärt.“
Hans Z. möchte dennoch erreichen, dass der Arzt einen Fehler eingestehen muss. Seine Aussichten sind jedoch ungewiss. Eine Depression setzt ihm zu: „Der Lebensmut ist sehr eingeschränkt, und je mehr ich dann die Schmerzen im Auge habe, umso mehr verdränge ich überhaupt die Lebensfreude, und das beeinflusst mich sehr.“ Am liebsten würde der Pensionär die Zeit vor die Augenoperation zurückdrehen. Jetzt will er einen renommierten Spezialisten aufsuchen.
Mit diesem anderen Arzt möchte Hans Z. in den kommenden Monaten eine weitere Augenoperation wagen. „Nicht unterkriegen lassen“, war immer seine Devise. Und mit der Gründung einer Selbsthilfegruppe für Geschädigte einer Augenoperation in Köln will er auch anderen in ähnlicher Lage helfen.
Marcus Bednarek
Stand: 01.02.2012
Seite teilen