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Internetmobbing

  • SendeterminDienstag, 07. Februar 2012, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminMittwoch, 08. Februar 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Das Video des Beitrags können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht zur Verfügung stellen.

Mobbing im Internet funktioniert mit Texten und Fotos. Beleidigungen oder gar Verleumdungen mithilfe von Fotos sind besonders perfide, weil Menschen eher Bildern als Buchstaben Glauben schenken. Insbesondere Frauen sind Opfer von Fotomobbing oder könnten es in Zukunft werden.

Meist sind es Frauen, die Opfer von Fotomobbing im Internet werden.

Diebstahl und Manipulation

Die Täter sind vorwiegend Männer, die Fotos aus dem Internet herunterladen, um sie auf pornografischen Plattformen zu veröffentlichen. Einige tun dies aus Rache an einer bestimmten Person, andere frönen der Leidenschaft, unbekannte Mädchen oder Frauen zu verunglimpfen. Oft werden andere Nutzer aufgefordert, die Fotos in höherer Auflösung herunterzuladen und zu manipulieren. Die Betreiber der Webseiten verdienen daran mit Einnahmen aus Werbung und mit Downloadgebühren für hochaufgelöste Fotos.

Alleine einer Pornografieplattform, die über 160 Millionen Fotos versammelt, liefern nach Angaben des Betreibers 55.000 Mitglieder aus Deutschland zu. Die Fotos auf dieser und ähnlichen Websites stammen aus verschiedensten Quellen – von Handys, die abhanden kamen, von Selbstdarstellungen der Abgebildeten in sozialen Netzwerken und von Präsentationen ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter, die Sportvereine, Schulen und Firmen ins Netz stellen.

Dank moderner Bildbearbeitungssoftware bedarf es keiner Nacktfotos mehr, um einen Menschen in einen pornografischen Zusammenhang zu rücken, ohne dass die Fälschung für den Betrachter erkennbar wäre. Auf pornografischen Plattformen finden sich Porträts und Schnappschüsse, denen Körperteile fremder Menschen hinzumontiert oder Detailaufnahmen von anderen Personen hinzugefügt wurden.

Betroffene an einem See
Meist erfahren die Opfer von den Abbildungen, wenn diese längst im Internet kusrieren.

Die Opfer wissen in der Regel nichts von diesen Darstellungen im Internet – wer sucht schon das Netz nach Fotos von sich selbst ab oder kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass Bekannte oder Personalchefs Sie davon unterrichten, solche Abbildungen gefunden zu haben. Mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit erfahren die Geschädigten erst davon, wenn die Fotos schon lange im Internet kursieren und die Gerüchteküche brodelt.

Experte bei der Recherche nach Bildern
Unser Experte ist der Ansicht: Wenn die Bildsuchmaschinen noch treffsicherer werden, wird es noch mehr Internetmobbingfälle geben.

Zuordnung von Fotos und Daten

„Es handelt sich um Zeitbomben, die spätestens dann zünden, wenn die Bildsuchmaschinen noch treffsicherer werden“, meint Dr. Norbert Weinhold. Der Informatiker aus Willich forscht seit zehn Jahren zu den Fallstricken im Internet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fotos zu finden, die offensichtlich ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht wurden, die Opfer zu benachrichtigen und die Täter zu ermitteln. Seine Ergebnisse gibt er an die Polizei und an Staatsanwaltschaften weiter. Weinhold tut das alles ehrenamtlich. Das sei, so Weinhold, für die Opfer oft unbegreiflich. „Viele denken, dass ich die Bilder eingestellt hätte oder Geld von ihnen will, wenn ich sie zum ersten Mal anrufe“, erzählt er.

Die Daten der Opfer findet er mithilfe von Bildsuchmaschinen wie Google oder TinEye. Anhand einer Abbildung aus dem Internet oder mithilfe einer eingescannten Papiervorlage suchen diese Programme nach ähnlichen Bildern im Netz. Dabei lassen sich auch Anschriften und weitere Daten der Abgebildeten zuordnen, sofern sie im Internet publiziert wurden – etwa in sozialen Netzwerken oder auf Homepages von Vereinen. Zum Mobbing ist es dann nicht mehr weit, auch wenn dies vom Täter beim Einstellen des Fotos auf einer Pornoplattform nicht beabsichtigt war.

Strafrecht

Die Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung des Abgebildeten ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet wird. Weitere Delikte in diesem Zusammenhang reichen von der „Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs“ bis hin zur „Verleumdung“, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Ergebnis bei der Bildersuche
Werden Bilder ohne Einwillung des Abgebildeten veröffentlicht, handelt es sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

In der Praxis kommt es bei diesen Delikten selten zu Verurteilungen. Einerseits, weil Strafverfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen oft eingestellt werden, andererseits, weil Täter nicht ermittelt werden können, da ausländische Websitebetreiber deren Identität nicht preisgeben. Allerdings hinterlassen die Täter hin und wieder Spuren, die von Fachleuten gesichtet werden können. Polizei und Staatsanwaltschaften sind damit meist überfordert.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind sogenannte Antragsdelikte, müssen also vom Geschädigten selbst angezeigt werden – entweder bei der Polizei oder direkt beim zuständigen Staatsanwalt. Wer die Auswahl des Delikts der Polizei überlässt, muss damit rechnen, dass ein Delikt ausgewählt wird, welches sich am leichtesten einstellen lässt. Es sollte möglichst schon ein Tatverdächtiger präsentiert werden können, da das Verfahren sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt wird.

Ein weiteres Hindernis: Erkennt der Staatsanwalt kein vorwiegend öffentliches Interesse an der Herstellung des Rechtsfriedens, kann er das Opfer auf den Privatklageweg verweisen. Dabei muss der/die Geschädigte selbst das Strafverfahren betreiben – was ohne Rechtsanwalt kaum geht – und auch die Kosten für seinen Anwalt und gegebenenfalls die Verfahrenskosten tragen, wenn das Verfahren mangels Beweisen eingestellt wird oder die Anklage mit einem Freispruch endet.

Kommt es zur Anklage, kann das Opfer als Adhäsionskläger auftreten, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und/oder als Nebenkläger – unter anderem, um Akteneinsicht zu bekommen. Ohne juristischen Beistand, der vom Opfer selbst bezahlt werden muss, ist das kaum möglich. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden. Opfer schwerer Straftaten können sich von einem kostenlosen Opferanwalt vertreten lassen. Auch ein Täter-Opfer-Ausgleich vor einer Schlichtungsstelle und mit Unterstützung eines neutralen Vermittlers ist möglich.

Zivilrecht

Strafanzeige sollte in jedem Fall gestellt werden, doch in den meisten Fällen muss zusätzlich der zivile Rechtsweg eingeschlagen werden. Es ist ratsam, damit einen Fachanwalt für IT-Recht zu beauftragen. Dieser muss sich regelmäßig weiterbilden und von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer prüfen lassen. Das hat seinen Preis, der aber noch nicht garantiert, dass der Anwalt das Verfahren für seinen Mandanten engagiert betreibt.

Rechtsschutzversicherer müssen eine Deckungszusage für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erteilen, die allerdings die Anwaltskosten in der Regel nicht deckt. Bei einer erfolgreichen Zivilklage muss das Opfer die Kosten für Anwalt und Verfahren tragen, wenn der Verurteil mittellos ist. Im Idealfall ist der Täter, der die Fotos eingestellt oder auf seiner Seite veröffentlicht hat, bekannt, unterschreibt die vom Anwalt geforderte Unterlassungserklärung und erklärt sich bereit, ein Schmerzensgeld zu zahlen.

Löschung

Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen können von dem Betreiber einer Internetseite die Löschung der Daten verlangen. Selbst Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen einem Urteil des BGH zufolge (BGH AZ VI ZR 93/10) konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße nachgehen. Kann im Fall unbefugt genutzter Fotos der Anbieter einer Website nicht nachweisen, dass der Abgebildete mit der Veröffentlichung einverstanden war, muss er die Daten löschen bzw. darf die Suchmaschine die entsprechenden Seiten nicht mehr anzeigen. Opfer kommen hier nur mit einem Anwalt oder mit sehr viel Hartnäckigkeit zu ihrem Recht. Je schneller sie reagieren und eine Löschung verlangen, desto größer ist die Chance, dass die Fotos nicht weit verbreitet werden. Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zufolge, kann eine Klage auf Entschädigung (C-509/09 und C-161/10) wegen Rechtsverletzungen im Internet von jedem Ort der Welt aus eingereicht werden, von dem aus die Website erreichbar ist.

Die Europäische Kommission hat am 25. Januar 2012 Vorschläge für die Reform der EU-weiten Datenschutzvorschriften veröffentlicht. EU-Einwohner sollen die Löschung ihrer Daten, zum Beispiel in sozialen Netzwerken wie Facebook, verlangen können, egal wo diese gespeichert sind. Alle Websitebetreiber, die innerhalb der EU aktiv sind, sollen sich an diese Vorschriften halten müssen, auch wenn sie ihren Hauptsitz bzw. ihre Rechenzentren außerhalb der EU haben. Firmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, sollen mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro bzw. zwei Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden können. Für Betroffene sollen die nationalen Datenschutzbehörden zuständig sein.

Präventionsmaßnahmen

  • Wer Fotos in das Internet einstellt, sollte diese vor dem Einstellen auf eine Auflösung von 640 x 480 Pixeln verkleinern. An kleinen Fotos haben die Täter wenig Interesse, diese lassen sich nicht gut für Manipulationen nutzen. Wer das Foto gar nicht erst hochaufgelöst auf den Server lädt, kann auch nicht vergessen, die für die Täter mit wenig Aufwand erreichbaren, hochaufgelösten „Originale“ zu löschen.
Der Experte gibt Tipps
Experten raten: Vor dem Einstellen der Bilder, sollte man die Auslösung auf 640 x 480 Pixel verkleinern!

  • Die Fotos vor dem Einstellen schwarz-weiß machen. Farblose Fotos sind für die meisten Täter uninteressant.
Hinweis: Farbprofil wird nicht übernommen
Schwarz-Weiß-Fotografien sind für die Täter eher uninteressant.

  • Dem Foto ein Logo oder Wasserzeichen hinzufügen. Damit ist die Quelle des Fotos bekannt, was auf mögliche Täter abschreckend wirkt.
Autorin:

Katinka Schröder

Links:

Stand: 07.02.2012


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