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Falsche Geschwindigkeitsmessungen

  • SendeterminMittwoch, 08. Februar 2012, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminDonnerstag, 09. Februar 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Der 72-jährige Helmut S. kennt sich mit berühmten deutschen Rennfahrern aus. Als Kind schwärmte er wie die meisten Jungs für Bernd Rosemeyer. 1938 stellte dieser mit 450 Stundenkilometern einen Geschwindigkeitsweltrekord auf der Autobahn A 5 von Frankfurt am Main nach Darmstadt auf. Auf seine alten Tage eifert der Hanauer Helmut S. anscheinend seinem Idol nach. Er beschleunigte auf einer Strecke von 50 Metern von 0 auf 111 Stundenkilometer. So wurde es offiziell dokumentiert. Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel schickte ihm einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Der Vorwurf: Helmut S. sei in einer Tempo-30-Zone in Hanau mit dieser überhöhten Geschwindigkeit gefahren. Mit dem Bildbeweis kamen auch ein dreimonatiges Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von 425 Euro.

Messgerät zur mobilen Geschwindigkeitsmessung
Helmut S. staunte nicht schlecht: Laut Messung soll er in einer Tempo-30-Zone mit 111 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein.

Ratlos ging der 72-Jährige zu seinem Anwalt. Dieser beauftragte die saarländische Sachverständigengesellschaft VUT mit einem Gutachten. Hans-Peter Grün von der VUT war selbst über 30 Jahre im Polizeidienst, unter anderem als Dienststellenleiter beim Verkehrskommissariat Technik der saarländischen Landespolizei. Er stellte bei der Auswertung der Akten fest, dass das Radargerät Multanova 6F die Messung von Helmut S. annulliert hatte. Auf dem Beweisfoto sind klar drei Querstriche zu sehen. „Aber der Computer hat bei der Auswertung daraus eine 111 gemacht. So ein dicker Fisch hätte aber jemandem in der Bußgeldstelle auffallen müssen“, findet Hans-Peter Grün.

Für die Servicezeit hat Hans-Peter Grün Bußgeldvorgänge von April 2007 bis September 2011 auf Vollständigkeit und Korrektheit im Sinne eines standardisierten Messverfahrens untersucht. Die Fälle hatte er zuvor als Gutachter im Auftrag der Verteidigung oder als öffentlich bestellter Sachverständiger für die Gerichte analysiert.

Sachverständiger Hans-Peter Grün
Der Sachverständige Hans-Peter Grün hat Bußgeldvorgänge von mehr als vier Jahren überprüft.

„Standardisiertes Messverfahren“ bedeutet:

  • Die Messung erfolgt mit einem zugelassenen und gültig geeichten Messgerät,
  • Anforderungen aus Bedienungsanleitung, Gerätezulassung und sonstige Richtlinien bei Aufbau und Betrieb werden beachtet, und
  • alle Anforderungen wurden ebenfalls bei der Auswertung beachtet.

Von 8.859 anonymisiert untersuchten Bußgeldvorgängen aus ganz Deutschland waren laut VUT 559 Fälle (6,31 Prozent) technisch nicht korrekt und 1.947 Fälle (21,98 Prozent) in der Beweisführung mangelhaft. Insgesamt beruhten also über 25 Prozent aller untersuchten Bußgeldbescheide auf deutlich unvollständigen Bußgeldakten, Mess- oder Auswertungsfehlern. Fehler konnten bei allen Messverfahren nachgewiesen werden.

Diese Zahl ist umso erstaunlicher, als es sich um Einspruchsakten handelte. Das bedeutet: In jedem Fall hatte die Behörde die Gelegenheit, beim Einspruch durch den Autofahrer die Akte noch einmal genau anzusehen und zu korrigieren.

Tacho im Auto
Erstaunlich: Bei den untersuchten Fällen handelte es sich um Einspruchsakten. Dennoch wurden die Vorgänge oft nicht korrigiert.

Keine individuelle Prüfung

Statt einer konkreten Überprüfung ihres Falles erhalten Autofahrer von den Behörden oft nur Formschreiben mit Äußerungen wie: „Die Auswertung erfolgt durch erfahrene Beamte, welche sich die Videosequenz mehrfach anschauen“, oder „von der Polizei werden nur geeichte Messgeräte eingesetzt“.

Eine individuelle Prüfung von Einzelfällen fände kaum mehr statt, meint Stefan Rakowski vom Auto Club Europa (ACE). Er hat das Zahlenmaterial begutachtet und hält es für seriös und beispielhaft. Er sagt: „Die Behörde hat gar kein Interesse daran, individuell zu prüfen. Es ist ein Massengeschäft geworden, die Autofahrer zu verfolgen. Hier wird die Beweislast umgekehrt. Hier wird im Prinzip der mündige Bürger dazu verdonnert, hinzugehen, um den Fall von sich aus nachzustellen oder vor Gericht sein Recht zu suchen.“

Um Akteneinsicht zu bekommen, müssen Betroffene wie Helmut S. meistens einen Fachanwalt einschalten. Sein Verfahren wurde selbstverständlich von der Behörde eingestellt. Aber die Gutachterkosten von 391,77 Euro musste Helmut S. selbst tragen – obwohl er kein Rennfahrer ist.

Autor:

Michael Lang

Stand: 08.02.2012


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