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Sendung vom 13. Februar 2012
Versandbetrug: Wenn ein Nebenjob zur Straftat wird
Als Versandassistent sollte Andreas V. im Nebenjob Pakete annehmen, prüfen und weitersenden. Damit wurde er unwissend Teil eines dreisten Betrugssystems. Jetzt drohen ihm rechtliche Konsequenzen.
Andreas V. hat eigentlich einen gut bezahlten Job. Weil er aber vorübergehend in eine finanzielle Schieflage geraten war, hielt er Ausschau nach einem Nebenjob. Nach langer vergeblicher Suche zeigte sich ein Hoffnungsschimmer: Per E-Mail wurde ihm ein Job als Versandassistent angeboten. 820 Euro im Monat wollte der Arbeitgeber, der sich „International Transport AG“ nannte, zahlen. Andreas V. bewarb sich. Eine Woche später bekam er einen Arbeitsvertrag zugeschickt. Der Vertrag wirkte auf den gelernten Einzelhandelskaufmann seriös. Zusätzlich sicherte er sich die ebenfalls seriös wirkende Internetseite der Firma als Screenshot.
Laut Arbeitsvertrag sollte Andreas V. Warenpakete entgegennehmen, ihren Inhalt auf Vollständigkeit kontrollieren und sie dann weiterschicken. Wie vereinbart, nahm er die bald regelmäßig eintreffenden Päckchen entgegen, kontrollierte den Inhalt und beklebte sie mit den Adressaufklebern, die ihm die Firma per E-Mail zugeschickt hatte. Zunächst lief alles gut. Die Päckchen trafen regelmäßig ein und enthielten hochwertige Elektroprodukte und teure Markenkleidung. In vier Wochen gingen so Pakete im Gesamtwert von knapp 30.000 Euro durch Andreas V.s Hände. Doch als nach einem Monat der vereinbarte Lohn ausblieb, kamen ihm Zweifel. Auch die Internetseite gab es plötzlich nicht mehr. Staatsanwalt Christoph Kumpa erklärt: „Die Betrugsmasche ist clever, weil das Entdeckungsrisiko ein Geringes ist, wenn die Täter so vorgehen, dass sie eben lediglich im Internet auftauchen und letztlich dann auch nicht identifiziert werden können.“
Offensichtlich gehen die Betrüger folgendermaßen vor: Die Täter bieten auf seriösen Internetseiten Jobs als Versandassistent an. Menschen wie Andreas V. bekommen dann diesen Job. Die Täter bestellen hochpreisige Waren bei Onlineshops, und zwar mit gefälschten Kreditkarten. Als Lieferadresse geben sie die Kontaktdaten des Versandassistenten an. Dieser schickt die Waren dann weiter ins Ausland, zum Beispiel nach England oder Litauen. Dort nehmen die Täter die Ware in Empfang und verkaufen sie zu einem nur etwas niedrigeren Preis weiter. Die Preisgestaltung hat einen guten Grund, wie Staatsanwalt Kumpa erklärt: „Die Ware ist für den Endabnehmer, der sie von den Tätern erwirbt, dann nicht unbedingt als Hehlerware erkennbar.“
Staatsanwalt Christoph Kumpa vermutet hinter den Taten ein erfolgreich arbeitendes Netzwerk mit mafiösen Strukturen: „Es gibt durchaus Organisationen, denen es in der Vergangenheit gelungen ist, das Gewinnpotenzial voll auszuschöpfen und damit teilweise ein Betrugsvolumen von mehreren zehntausend Euro bis in den sechsstelligen Bereich erwirtschaften konnten, bei einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz.“
Neben den Versandassistenten sind auch mehrere Onlineshops Opfer der Betrüger geworden. Insgesamt sind uns 23 bekannt, darunter auch Branchenriesen. Zu unserer Überraschung wissen viele Betreiber allerdings gar nicht, dass sie betrogen wurden, und wollen sich auch nicht vor der Kamera dazu äußern. Nur der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) steht uns für ein Interview zur Verfügung. Wir zeigen die Rechnungen von Andreas V. Von der Dimension ist man hier überrascht und hält eine zivilrechtliche Verfolgung der sogenannten Versandassistenten für nötig: „Im Endeffekt ist es natürlich so, dass eine zivilrechtliche Verfolgung stattfinden sollte, um Nachahmer davon abzuhalten, solchen Betrügereien ebenfalls aufzusitzen“, kommentiert Ingmar Böckmann, E-Commerce-Experte des bvh.
Der vermeintlich lukrative Nebenjob könnte Andreas V. in den Ruin treiben. Ihn erwarten Schadensersatzforderungen in Höhe des entstandenen Schadens von 30.000 Euro. Hinzu kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Betrug. Hier droht ihm eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Greg Verweyen
Stand: 13.02.2012
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