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Servicezeit
Sendung vom 22. Februar 2012
Betriebsrenten: Was tun, wenn der Chef nicht anpassen will?
Der 67-jährige Benedikt S. arbeitete bis zu seiner Pensionierung bei IBM. Seine Betriebsrente macht heute mehr als die Hälfte seines Ruhegehaltes aus. Mit seiner Gesamtrente finanziert er sich und seine Frau und mit 400 Euro pro Monat noch seine pflegebedürftige Mutter. Umso mehr traf ihn, dass seine Betriebsrente 2008 geringer erhöht wurde als in den Jahren zuvor. „Ich sehe nicht ein, dass ich nur die Hälfte der Erhöhung bekomme, die mir zusteht“, beklagt sich der Pensionär.
Auch Dieter S. ärgert sich über seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Versicherungskonzern Gerling. Dieser will seine Betriebsrente seit neun Jahren überhaupt nicht anpassen. Im Jahr 2004 zog der Mutterkonzern alle aktiven Mitarbeiter aus der Gerlinggesellschaft, für die Dieter S. arbeitete, auf eine andere Gerlingtochter ab. In dem verbliebenen Firmenkonstrukt blieben Rentner wie Dieter S. zurück. Jetzt heißt es, die Anpassung der Betriebsrenten bedeute eine übermäßige Belastung für die Rentnergesellschaft, denn die Gesellschaft erwirtschafte ja kein Geld. „Ich fühle mich schlicht betrogen“, beschwert sich Dieter S. „Wir hatten immer darauf vertraut und hatten auch die Zusage, dass der Konzern für uns zahlt und nicht eine vermögenslos gemachte Gesellschaft.“
Benedikt S. und Dieter S. steht nach dem Gesetz (BetrAVG) alle drei Jahre eine Anpassung ihrer Betriebsrente zu. Diese soll den Kaufkraftverlust seit Antritt der Betriebsrente ausgleichen, es sei denn, dem Arbeitgeber geht es so schlecht, dass er sich den Inflationsausgleich nicht leisten kann. „Wir erleben es sehr häufig, dass die Betriebsrenten nicht angepasst werden. Hauptgrund ist dann, dass das Betriebsergebnis nicht ausreichend ist. Gerade in den letzten drei Jahren während der Wirtschaftskrise war das häufig so“, erzählt Maja Klingner, Juristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH.
Sie rät in solchen Fällen, den Arbeitgeber aufzufordern, die Betriebsrente anzupassen. Tut er das nicht, muss innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Ansonsten gilt die Anpassung als zu Recht erfolgt.
Benedikt S. suchte sich Hilfe beim Bundesverband der Betriebsrentner. Für einen Jahresbeitrag von 80 Euro berechnete dieser, welche Erhöhung IBM hätte zahlen müssen. Das Ergebnis des Verbandes: Die Erhöhung war zu niedrig. Aber IBM akzeptiert den Widerspruch von Benedikt S. nicht, deshalb klagt der Rentner nun gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber.
Auch Dieter S. zog vor Gericht, so wie etwa 40 andere Gerling-Betriebsrentner auch. Sein Anwalt Daniel Hartmann ist der Ansicht, Gerling hätte die Rentnergesellschaft mit Mitteln für die Betriebsrentenerhöhung ausstatten müssen. „Es liegt ein Verstoß gegen Treu und Glauben vor, ein rechtsmissbräuchliches Verhalten, indem eine Rentnergesellschaft begründet worden ist und auf die Belange der Rentner keine Rücksicht genommen wurde“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verweist auf Urteile des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ 11 Sa 571/08) und des Bundesarbeitsgerichts (3AZR 358/06).
Auch einer der Gerling-Fälle liegt mittlerweile vor dem Bundesarbeitsgericht und soll im Spätsommer entschieden werden. Als die Servicezeit die Talanx AG (die heutige Konzernobergesellschaft der ehemaligen Gerling-Gesellschaften) um Stellungnahme bittet, möchte der Konzern sich zu den noch laufenden Verfahren nicht äußern.
Häufig schicken Firmen Bilanzen und Unternehmensanalysen in einen Rechtsstreit um Betriebsrentenanpassungen. Sie wollen damit darlegen, dass sie nicht zahlen können. Der Betriebsrentner muss dann das Gegenteil beweisen. Maja Klingner von der DGB Rechtsschutz GmbH weiß, wie schwer das für einen Betriebsrentner ohne fachliche Beratung ist. „Regelmäßig braucht man dafür einen Wirtschaftsmathematiker oder erhebliches Insiderwissen“, erklärt die Juristin. Ihr Tipp: „Der Betroffene kann sich Hilfe beim Betriebsrat suchen. Oder er wendet sich als Gewerkschaftsmitglied an seine Gewerkschaft, die Gewerkschaftssekretäre haben in der Regel gute Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage der einzelnen Unternehmen.“ Dieter S. und Benedikt S. haben beide einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen.
Benedikt S. kämpft bereits seit knapp einem Jahr um sein Recht. Und das, obwohl Hunderte von IBM-Betriebsrentnern bereits in ähnlichen Verfahren gegen den Konzern gewonnen haben. In allen Fällen stellten die Richter fest, dass IBM die Betriebsrenten rechtswidrig zu niedrig erhöht habe. Trotzdem lässt der Konzern jeden einzelnen Betriebsrentner erneut klagen. Mittlerweile rügt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg das Unternehmen öffentlich. Es werde von den Verfahren „überschwemmt“, heißt es auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts. Und: „IBM untergräbt (...) die Autorität der Rechtsprechung.“
Den Konzern stört das wenig. Seine Begründung gegenüber der Servicezeit: „Es erschien uns in den beiden Jahren, in denen die Wirtschaftskrise den aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Disziplin abverlangt hat, nicht angemessen, Betriebsrentner besser zu stellen, als diejenigen Menschen, die für das Unternehmen im täglichen Einsatz waren, und zu seiner Wertschöpfung und damit auch zu der Finanzierung der Betriebsrenten beigetragen haben. Diese Entscheidung halten wir nach wie vor für personalpolitisch richtig und verteidigen sie auch gegen Klagen.“
Benedikt S. hat dazu nur einen Kommentar: „Ich vermute, dass IBM auf Zeit spielt, dass Rentner versterben, die Witwe nicht weiß, wie sie weiter vorankommt“, erzählt er wütend.
Für betroffene Rentner heißt es jetzt, auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu warten. Dieter S. hofft nun, dass er seine Betriebsrentenanpassung noch zu Lebzeiten erhält.
Für den Fall seines Todes hat er seiner Frau die Vollmacht erteilt, das Verfahren weiterzuführen. Er tauscht sich mittlerweile mit mehreren anderen Gerling-Betriebsrentnern aus. Sie wollen sich zukünftig in einem gemeinsamen Netzwerk über weitere Ergebnisse auf dem Laufenden halten.
Barbara Ostermann
Stand: 22.02.2012
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