Borreliose - Krankheit mit Tücken

Bisher gibt es keinen Impfschutz

  • Dienstag, 03. Juli 2012, 18.20 - 18.50 Uhr
  • Mittwoch, 04. Juli 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.)

Szenenbild der Sendung Servicezeit

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Svenja H. wurde mit vierzehn Jahren von einer Zecke gebissen. Danach verschlechterte sich die Einserschülerin plötzlich in der Schule und hatte immer wieder verschiedene körperliche Beschwerden – von Schwindelgefühlen bis zum Haarausfall. Dennoch fand kein Arzt eine Ursache, erinnert sich die heute 32-Jährige.



Zeckenbiss am Bein

Erst sechzehn Jahre später bildete sich um den alten Zeckenbiss herum eine Wanderröte. Als diese verblasste, bekam Svenja H. grippeähnliche Symptome und eine Lähmung im Bein. Sie suchte Hilfe in einer Uniklinik. Svenja H. erzählt: „Ich habe im Krankenhaus von dem Zeckenbiss berichtet und auch von der Rötung um den Stich“, erinnert sie sich. Ob die Uniklinik Kenntnis von der Wanderröte hatte – dazu äußerte sie sich in ihrer Stellungnahme gegenüber der Servicezeit nicht.

Bein mit roten Schwellungen

Die Tests in der Uniklinik auf eine mögliche Borrelien-Infektion verliefen negativ. Stattdessen zogen die Ärzte eine beginnende Multiple Sklerose in Betracht und gaben ihr Kortison, erzählt Svenja. Ein Medikament, welches das Immunsystem unterdrückt. „Danach verschlechterte sich mein Zustand massiv. Ich hatte brennende Kopfschmerzen, ich sah Doppelbilder, mein Herz schlug unregelmäßig“, berichtet die junge Frau. Die Mediendesignerin verlor ihren Job, war 18 Monate lang krankgeschrieben.

Diagnose wird bescheinigt

Ein Neurologe diagnostizierte schließlich Borreliose im dritten Stadium. Ein Heilpraktiker fand bei ihr in einem Labortest Borrelien.

Etwa jede dritte Zecke ist Träger

Etwa jede dritte Zecke in Deutschland trägt Borrelien. Einen Impfschutz gegen Borreliose gibt es noch nicht. Sobald nach einem Zeckenbiss Rötungen oder Krankheitsbeschwerden auftauchen, sollte man sofort einen Arzt konsultieren. Die Gabe von bestimmten Antibiotika verhindert dann in der Regel die Ausbreitung der Borrelien im Körper.

Das Problem: Nicht immer tritt die sogenannte Wanderröte um den Zeckenbiss auf. So können sich Monate oder Jahre später Symptome wie Gliederschmerzen, Müdigkeit oder auch Herzbeschwerden zeigen, die auf den Zeckenbiss zurückzuführen sind. Auch dann sollte man in jedem Fall einen Arzt aufsuchen, um sich behandeln zu lassen. Die außerordentliche Vielfältigkeit und Wechselhaftigkeit der Symptome machen eine gute Diagnostik schwer. Diese ist aber notwendig, um eine rechtzeitige und erfolgreiche Behandlung einzuleiten. Daher ist es entscheidend, die Infektion ganz zu vermeiden oder – wenn der Verdacht besteht – diese frühzeitig zu diagnostizieren und auszuheilen. Tipp: Im Wald und auf Wiesen möglichst lange, helle Kleidung tragen, sich danach gründlich auf Zecken absuchen und bei einem Zeckenbiss sofort handeln.

Schwierige Diagnose

„Nach meiner persönlichen Erfahrung liegt nicht selten eine relevante Verzögerung der Erstdiagnose vor“, erzählt der Internist und Privatdozent Walter Berghoff. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Deutschen Borreliose-Gesellschaft. „Das Problem bei der Lyme-Borreliose ist, dass es nur ganz wenige krankheitsbeweisende Symptome gibt, dass die Laboruntersuchungen nur die Infektion, nicht aber die Krankheit nachweisen, und dass die Krankheit in zahlreichen Fachgebieten zahlreiche Organmanifestationen darstellt, sodass der Arzt also in hohem Maße aufgefordert ist, auch in Bereichen tätig zu werden, die nicht seine alltägliche Arbeit darstellen.“ Er bemängelt, dass Ärzte noch immer nicht ausreichend bei der umfassenden und schwierigen Diagnose geschult werden.

Hilfe beim Anwalt

Svenja H. versucht nun, mit einem Fachanwalt für Medizinrecht gegen die Ärzte der Uniklinik, die sie behandelten, vorzugehen. Ihr Anwalt, Dr. Hans-Berndt Ziegler, vermutet einen grundlegenden Diagnosefehler. „Wenn ein Diagnosefehler ein fundamentaler ist, der dem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, dann haftet er. Hier lagen so krasse Anzeichen vor – erstens der Zeckenbiss, zweitens die Wanderröte –, da mussten die Alarmglocken klingeln, und da musste auf Borreliose behandelt werden.“

Als die Servicezeit die Uniklinik mit den Vorwürfen konfrontiert, schreibt diese: „Die Patientin wurde im vorliegenden Fall auf eine Borreliose getestet. (...) Es wurde eine Borreliose-Untersuchung durchgeführt. Es gibt archivierte Befunde zur Borrelien-Labor-Diagnostik in Serum und Liquor. Beide sind negativ.“ Der Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung sei widerlegt, heißt es weiter, Schadenersatzansprüche weise die Klinik daher zurück.

Svenja H. will dennoch versuchen, gegen die Ärzte wenn nötig auch vor Gericht zu klagen.

Autorin: Barbara Ostermann


Stand: 03.07.2012