Filesharing: Urteil des BGH
Das Geschäft mit den Abmahnungen
- Donnerstag, 15. November 2012, 18.20 - 18.50 Uhr
- Freitag, 16. November 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.)
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Schnell, einfach, gratis – aber illegal: Wer im Internet den aktuellen Kinohit oder die Charts ohne zu bezahlen herunterlädt, verstößt gegen das Urheberrecht der Künstler. Und er riskiert dabei saftige Schadenersatzforderungen. Noch immer werden in Deutschland Tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt – allein im vergangenen Jahr wurden über 250.000 Menschen zur Kasse gebeten. Dahinter steckt auch ein lukratives Geschäft für Anwaltskanzleien. Im Namen der Musikindustrie verschicken sie Abmahnungen in Massen.
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Das Internt macht es Nutzern leicht, Daten downzuloaden. Wer dies aber ohne zu bezahlen tut, riskiert hohe Forderungen nach Schadenersatz.
Der Bundesgerichtshof entschied im Fall der Familie H. jetzt: Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Genauso hatte Familie H. es bei ihrem Sohn gemacht. Die 3.000 Euro Schadenersatz müssen sie also nicht zahlen. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf.
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Der BGH entschied nun zugusten der Familie H. Diese hatte gegen die Erhebung einer Forderung in Höhe von 3.000 Euro geklagt.
Abgemahnt aber unschuldig – wie kann das sein?
Musikdownloads
Niemand ist vor Abmahnungen sicher. Nicht selten finden auch Unschuldige ein Schreiben einer Abmahnkanzlei im Briefkasten. Die Gründe können unterschiedlich sein. Zunächst ist es möglich, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen ist. Weit häufiger ist der Raubkopierer jedoch unter den Mitnutzern des Internetanschlusses zu finden. Vielleicht haben die eigenen Kinder die Tauschbörsen entdeckt, Mitbewohner nutzen sie heimlich oder Freunde, denen man seinen Anschluss zur Verfügung gestellt hat. Es könnte sich aber auch jemand von außen eingehackt und den Anschluss für illegale Raubkopien genutzt haben. Missbrauch durch andere ist vor allem dann möglich, wenn der WLAN-Anschluss nicht oder nur unzureichend verschlüsselt ist.
Unsere Tipps:
- Klären Sie Kinder und eventuelle andere Mitbenutzer des Anschlusses auf.
- Verschlüsseln Sie ihr WLAN nach dem aktuellen Standard WPA2 (WiFi Protected Access).
- Installieren Sie eine Firewall und ein Antivirenschutzprogramm auf Ihrem Computer.
- Geben Sie Ihrem WLAN ein eigenes Passwort und ändern Sie dieses regelmäßig.
- Stellen Sie den Router aus, wenn Sie ihn nicht benutzen.
- Sperren Sie in Ihrem WLAN die Ports für Tauschbörsen. Die Anleitung dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Routers. Für technische Laien ist das aber sehr schwierig – beauftragen Sie gegebenenfalls einen IT-Fachmann.
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Werden von Ihrem Anschluss aus illegale Downloads registriert, haften Sie. Schützen Sie daher Ihr Netz!
Hinweis: Diese Punkte bieten einen guten Schutz, machen illegales Filesharing aber nicht unmöglich. Technisch bewanderte Nutzer und moderne Tauschbörsen-Programme können diese Hürden umgehen. Gerichte sehen Inhaber von IP-Adressen, die sich auf diese Weise geschützt haben, in der Regel jedoch nicht in der Haftung.
Weitere Tipps für Eltern:
- Kontrollieren Sie den Computer Ihrer Kinder regelmäßig, nach momentaner Rechtslage mindestens wöchentlich. Informieren Sie sich vorher, wie die aktuellen Tauschbörsen heißen.
- Stellen Sie die Kindersicherung Ihres Betriebssystems ein, und installieren Sie eine Kinderschutz-Software.
- Geben Sie Ihren Kindern einen eigenen Benutzerzugang.
Tauschbörsen im Netz: Weshalb werden sie nicht verboten?
Tauschbörsen wie eDonkey oder BitTorrent machen Musikklau im Internet leicht. Fast jedes Lied wird von irgendjemandem in der Internetgemeinde angeboten. Der Musik- und Filmindustrie gehen jedes Jahr Millionenumsätze verloren, weil Angebote so leicht zugänglich sind. Das Austauschen der Songs – das sogenannte Filesharing – ist dabei an sich nicht illegal. Junge neue Musiker verbreiten ihre Musik zum Beispiel gerne über diesen Weg, um sich bekannt zu machen.
Das Problem bei den gängigen Tauschbörsen ist, dass Nutzer, die einen Song herunterladen, diesen unbewusst automatisch auch wieder hochladen, also anderen Tauschbörsen-Nutzern zur Verfügung stellen. Viele Tauschbörsen-Programme bieten zwar die Option an, den Upload auszuschalten. Sie halten sich dann aber nicht an diese Einstellung: Man lädt und lädt ruhigen Gewissens weiter – und am Ende kommt doch Post vom Anwalt.
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Das Problem bei den meisten Tauschbörsen ist nicht das Herunterladen von Dateien, sondern dass diese unbewusst wieder hochgeladen werden.
Zwar ist das Downloaden von urheberrechtlich geschützten Liedern und Filmen an sich auch illegal, aber es wird in der Regel nicht abgemahnt. Beim Hochladen ist der Schadenersatzanspruch höher – und damit eine Abmahnung lukrativer. Kurz erklärt: Wenn ich einen Film aus dem Internet downloade, bringe ich das Filmstudio um die Summe, die ich sonst im Kino bezahlt hätte. Wenn ich den Film aber anderen Nutzern im Netz zur Verfügung stelle, ist der Schaden der Urheber ungleich höher, weil Hunderte, Tausende nicht ins Kino gehen.
Jagd auf Raubkopierer: Wie kommen Anwälte an meine Daten?
Mehrere Anwaltskanzleien in Deutschland haben sich darauf spezialisiert, Musikpiraten zu jagen. Manche tun das im Auftrag von Plattenfirmen oder einzelnen Künstlern, viele aber spüren die Piraten erst auf und bieten den Urhebern im Nachhinein an, diese abzumahnen. Wer Tauschbörsen nutzt, hinterlässt seine IP-Adresse – quasi die Hausnummer seines Internetanschlusses. Die Abmahnkanzleien beauftragen Firmen, diese IP-Adressen in den Tauschbörsen herauszufiltern. Mit einem speziellen Programm kann jede IP einem Telekommunikationsanbieter zugeordnet werden, zum Beispiel der Deutschen Telekom. Die kann wiederum verpflichtet werden, Name und Adresse des Internetnutzers mitzuteilen. Diesen Auskunftsanspruch hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im August 2012 verschärft. Zuvor konnten die Provider nur bei einem „gewerblichen Ausmaß“ der Urheberrechtsverletzungen zur Herausgabe der Daten gezwungen wurden. Dabei kam es zum Beispiel darauf an, wie viele Songs im Netz hochgeladen wurden oder ob die Musik noch in den Charts vertreten war. Der BGH entschied nun, dass ein einzelner Song ausreicht, damit die Musikbranche einen Anspruch hat zu erfahren, wer es war. Verbraucherschützer erwarten als Folge dieses Urteils in den kommenden Monaten eine neue Abmahnwelle.
Abgemahnt – was tun?
Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie auf keinen Fall sofort die geforderte Summe zahlen, denn meistens ist diese viel zu hoch. Obwohl bereits eine Kostendeckelung von 100 Euro Abmahnkosten bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen besteht, greift diese fast nie. Es existieren zu viele Schlupflöcher, weshalb fast alle geforderten Summen deutlich darüber liegen. Auch die mitgelieferte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben, denn meistens gestehen Sie damit indirekt Ihre Schuld ein. Aber ignorieren sollten Sie die Abmahnung auch nicht!
Lassen Sie sich fachlich beraten. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, fragen Sie nach, ob diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, wenn der Abgemahnte den Urheberrechtsverstoß begangen hat. Einen Anwalt einzuschalten ist teuer, vereinbaren Sie daher unbedingt im Vorfeld ein Honorar. Eine günstige Alternative bietet die Beratung der Verbraucherzentralen. Für 80 Euro kann man sich dort rechtlich beraten und vertreten lassen.
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Im Falle einer Abmahnung sollten Sie sich fachlich beraten lassen.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der vorsieht, die „unseriösen Geschäftspraktiken“ im Zusammenhang mit dem Internet einzudämmen. Wann er in den Bundestag eingebracht wird, ist jedoch noch unklar.
Autorin: Hanna Beckmann
Stand: 15.11.2012
- Illegaler Download am Computer (WDR-Mediathek, Mein gutes Recht vom 27. Februar 2012)
- Urheberrecht: Beratung und Vertretung Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW, kostenpflichtig
- Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (PDF-Datei, 391 KB)
- „BGH-Urteil zu Filesharing zeigt Gesetzgebungschaos und Reformbedarf des Urheberrechts“ Kommentar des Vereins „Digitale Gesellschaft“ zum BGH-Urteil
- Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e. V. Homepage
- Informationen zum Thema Tauschbörsen klicksafe.de, EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz
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