UVP-Betrug
Preistricks im Weihnachtsgeschäft
- Mittwoch, 12. Dezember 2012, 18.20 - 18.50 Uhr
- Donnerstag, 13. Dezember 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.)
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Weihnachten rückt näher. Das heißt: Unsere Lieben wollen beschenkt werden. Dafür geben wir gerne mal den einen oder anderen Euro mehr aus.
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Für Weihnachtsgeschenke geben wir gerne mal den einen oder anderen Euro mehr aus.
Genau darauf setzen jetzt die Händler und versuchen, uns mit Rabatten und Ermäßigungen zu locken. Sehr gerne werben sie mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Diese unterbieten sie in der Hoffnung, dass die vermeintliche Ersparnis den Kunden zum Kauf verleitet.
Doch die Verbraucherzentrale warnt: Oft stimmt die unverbindliche Preisempfehlung schlichtweg nicht. Nutzen Händler eine falsche UVP, ist das illegal und kann geahndet werden. Kunden, die auf eine falsche UVP stoßen, können diese bei der Verbraucherzentrale melden. Die kann dann mit Abmahnungen reagieren. Im schlimmsten Fall müssen die Händler mit Bußgeldern rechnen.
Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist ohnehin nur ein Richtwert. Unverbindliche Preisempfehlungen gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 1974, seit die Festpreisbindung von Markenartikeln aufgehoben wurde. Unverbindliche Preisempfehlungen sind das Gegenteil des verbindlichen Festpreises, der seitdem nur noch für wenige Produkte gilt: Bei Medikamenten, Büchern und Tageszeitungen gibt es verbindliche Preise, um den Preiswettbewerb zu verhindern. Bei allen anderen Produkten entscheidet der Händler frei, wie viel er vom Kunden verlangt und wie groß sein Gewinn sein soll.
Bei der Verwendung des Begriffes „unverbindliche Preisempfehlung“ wird von vielen Firmen in der Werbung eine hohe Sorgfalt aufgewendet, um juristischen Ärger zu vermeiden. Insbesondere werden in der Werbung keine Abkürzungen des Begriffes verwendet, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Viele Firmen sind in ihrer Werbung sorgfältig mit der Verwendung des Begriffes "Unverbindliche Preisempfehlung".
Leider ist es aber dem Verbraucher überlassen, sich selbst zu schützen. Mit Suchmaschinen wie zum Beispiel www.idealo.de, www.preisvergleich.de oder www.guenstiger.de lassen sich Preise ganz leicht im Internet vergleichen.
Wo es ein Produkt am günstigsten gibt, lässt sich auch mit der Handy-App „Barcoo“ jederzeit direkt im Laden herausfinden. Man scannt den Barcode eines Produkts und bekommt angezeigt, wo es das gleiche Produkt in der Umgebung günstiger gibt.
Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei Rabatten. Keiner kann so hoch sein, dass es sich lohnt, ein Produkt zu kaufen, das Sie in Wahrheit vielleicht gar nicht brauchen.
Autoren: I. Wegemann und T. Spelz
Stand: 12.12.2012, 14:00 Uhr
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