Ehrenamt: unversichert in die Pleite
Auch im Freiwilligendienst braucht es einen Versicherungsschutz
- Mittwoch, 19. Dezember 2012, 18.20 - 18.50 Uhr
- Donnerstag, 20. Dezember 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.)
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Wie groß das soziale Engagement und der Gemeinschaftssinn in einem Bundesland sind, lässt sich leicht an der Zahl der ehrenamtlich engagierten Menschen messen. In Nordrhein-Westfalen stellen sage und schreibe sechs Millionen Bürger einen Teil ihrer Freizeit kostenlos in den Dienst des Gemeinwesens. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der Alten- und Kinderbetreuung über die Mitarbeit bei privat organisierten Tafeln für Obdachlose bis hin zur Hilfe in einem der zahlreichen gemeinnützigen Vereine wie auch bei Hilfs- und Rettungsorganisationen. Doch das gut gemeinte Engagement kann in einer Katastrophe enden, wenn zum Beispiel der eingetragene Verein nicht ausreichend versichert ist. Zahlreiche im Vereinsregister eingetragene Vereine und ehrenamtlich Engagierte haben nie daran gedacht, dass im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Beispiel ein Unfall passieren kann, bei dem Dritte zu Schaden kommen.
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Ehrenamtler sollten darauf achten, dass der Verein, für den sie tätig sind, einen ausreichenden Versicherungschutz hat.
Die Katastrophe von Latrop: Vierzehn verletzte Wanderer und ein Verein ohne Versicherung
Latrop, ein kleiner Ort im Sauerland, kann mit Fug und Recht behaupten, das Dorf der Ehrenamtler zu sein. Beinahe alle Einwohner des 150 Seelen zählenden Dörfchens engagieren sich ehrenamtlich in einem der sieben Vereine. Gemeinschaftlich hatten die Dorfbewohner eine neue Holzbrücke für Wanderer in einem abgelegenen Waldstück gebaut. Dann vergaßen sie diese Brücke. Nach zehn Jahren waren die schweren Holzbalken morsch. Eine Seniorenwandergruppe aus Erndtebrück wollte gerade über die Brücke, als das selbst gezimmerte Bauwerk zusammenbrach. Vierzehn Wanderer wurden teils schwerstverletzt. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelte und machte den Latroper Verkehrsverein, für den die Ehrenamtler aus Latrop die Brücke gebaut hatten, verantwortlich. Der Schaden war hoch: 180.000 Euro Forderungen der Krankenkassen und Rettungsdienste sowie eine Klage wegen 14-facher Körperverletzung samt Strafe über 6.000 Euro hatte man den beiden ehrenamtlichen Vorständen des Verkehrsvereins zugestellt. Jetzt erst erinnerte man sich im Verkehrsverein, dass man vor Jahren an der Haftpflichtversicherung gespart hatte. Auch der Vorstand war nicht versichert. Neben vielen Verletzten und negativer Schlagzeilen in der Presse drohte nun auch noch die finanzielle Katastrophe. Zwei Ehrenamtler aus Latrop baten die Landesregierung um Hilfe. Den größten Teil des Schadens übernahm daraufhin die Nordrhein-Westfälische Landesversicherung fürs Ehrenamt.
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Latrop wurde eine ehrenamtlich erbaute Brücke zum Verhängnis.
Worauf ehrenamtlich Engagierte und Vereine achten müssen
Die Vereinsversicherung – ein Muss für jeden
eingetragenen Verein!
Jeder, der sich in einem Verein ehrenamtlich engagiert,
sollte genau wissen und gegebenenfalls prüfen lassen, ob der
eingetragene Verein entsprechend seiner Satzung ausreichend
abgesichert ist. Dies gilt insbesondere für alle
Funktionsträger eines Vereins. Der Bundesverband Deutscher
Vereine und Verbände e. V. berät Vereine,
wie sie die passende Absicherung zusammenstellen, und erklärt,
welche Versicherungen wichtig oder überflüssig sind.
Aufgrund der ohnehin komplizierten Rechtssituation und fortlaufend
geänderter Rechtsprechung ist es für Laien kaum
möglich, selbst einen auf die Vereinssatzung passenden und
effektiven Versicherungsschutz herauszufinden.
Die wichtigste Vereinsversicherung ist die
Haftpflichtversicherung!
René Hissler, Experte vom Bundesverband Deutscher
Vereine und Verbände e. V. Berlin, über
Versicherungsfragen im Ehrenamt: „Ein Verein sollte eine
Vereinshaftpflichtversicherung haben. Aber tatsächlich als
Vereinshaftpflichtversicherung und nicht, wie wir es sehr oft
finden, eine Betriebshaftpflicht. Für jeden Verein ist die
Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung.
Abgesichert werden in der Vereinshaftpflichtversicherung der
Vorstand, die Mitglieder und alle Beauftragten (Helfer, Anmerkung
der Redaktion) sowie alle Aktivitäten des Vereins. Von daher
muss der Vereinsvorstand darauf achten, dass die Vereinshaftpflicht
alle Risiken beinhaltet. Was satzungsgemäß gemacht wird,
dass muss abgesichert sein.“
Ehrenamtlicher Vorstand und Funktionsträger
müssen extra abgesichert werden
Neben der Vereinshaftpflichtversicherung sollten sich die
gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands unbedingt
zusätzlich über die zuständige Berufsgenossenschaft
absichern. Die Berufsgenossenschaft sichert Arbeitsunfälle im
Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für eingetragene
gemeinnützige Vereine ab. Welche Berufsgenossenschaft
zuständig ist, muss im Einzelfall erfragt werden. René
Hissler dazu: „Man kann sagen: Zu 90 Prozent sind die
Vereine bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft angesiedelt, und da
sollte der Vorstand angemeldet werden. Die Kosten betragen für
jedes Vorstandmitglied nur 2,73 Euro pro Jahr – also ein
symbolischer Beitrag.“
Welchen Vorteil hat der Eintrag ins Vereinsregister bei
Haftungsfragen?
So wie beispielsweise eine GmbH im Handelsregister
eingetragen wird, können Vereine sich in das Vereinsregister
eintragen lassen. Darin stehen die Organe des Vereins und wer den
Verein nach außen vertritt. Nur eingetragene Vereine
können das finanzielle Haftungsrisiko im Fall eines Schadens
auf das Vereinsvermögen beschränken.
Bei einem nicht eingetragenen Verein können sich Geschädigte, die zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, ihre Ansprüche an jedes Vereinsmitglied stellen, wenn in der Satzung keine Haftungsbegrenzung steht.
Wie sind Ehrenamtler versichert, die sich auf privater
Ebene engagieren?
Ehrenamtler, die ihr Engagement nicht über einen
Verein ausüben, sind in NRW über die
Landeshaftpflichtversicherung für das Ehrenamt abgesichert,
sofern ihr Engagement gemeinnützigen Zwecken dient. Nun ist
das allerdings so eine Sache mit der rechtssicheren, eindeutigen
Definition, welche Tätigkeit tatsächlich einen
gemeinnützigen Zweck erfüllt. Außerdem springt die
Landesversicherung in vielen Fällen zweitrangig ein, wenn zum
Beispiel kein anderer Versicherungsschutz besteht. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass Versicherungen darüber streiten, wer
zuständig ist. Deshalb empfiehlt René Hissler vom
Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V.: „Die
private Vorsorge ist sehr wichtig. Und gerade für das Ehrenamt
ist die private Vorsorge die wichtigste Absicherung, weil ich mich
nicht darauf verlassen kann, dass ein anderer (Versicherer,
Anmerkung der Redaktion) den entsprechenden Versicherungsschutz
bietet.“
Buchtipp:
- Silvia Bartodziej
Vereinsrecht
Kohlhammer, 2012
ISBN 9783170223011
Preis: 19,80 Euro
Autor: Guido Lauterbach
Stand: 19.12.2012
- Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V. Homepage
- Private Seite von René Hissler mit Informationen zum Thema
- Unfallversichert im freiwilligen Engagement Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (als Download verfügbar)
- Sicherheit im Ehrenamt Infoflyer zum Thema Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement
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