Mietabzocke in Dachwohnungen
- Donnerstag, 24. Januar 2013, 18.20 - 18.50 Uhr
- Freitag, 25. Januar 2013, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.)
- Aktiver Kanal: Sendung verpasst?
- Livestream
- Inaktiver Kanal: Vorschau
- Inaktiver Kanal: GenauSchau XXL
Seit mehr als 20 Jahren wohnt Roman P. in seiner 60 Quadratmeter großen Wohnung in Köln-Kalk. Das heißt, er dachte, es sei eine 60 Quadratmeter Wohnung – bis ihm die letzte Mieterhöhung angesichts der doch sehr begrenzten Größe seiner Dachwohnung sauer aufstieß und er einfach mal zum Zollstock griff. Schnell wurde ihm klar: er hat jahrelang in gutem Glauben zu viel gezahlt. Und das ist kein Einzelfall. Maß zu nehmen kann sich also lohnen!
-
-
Bild vergrößern +
Wenn es um die Größe der Wohnfläche in Dachwohnung geht, lohnt es sich oft, selbst nachzumessen.
Erst selbst messen
Hat man Zweifel, ob die im Mietvertrag angegebene Fläche stimmt, sollte man zunächst selbst den Zollstock in die Hand nehmen. Grob gesagt gilt nach der sogenannten Wohnflächenverordnung: Terrassen und Balkone werden nur zu 25 bis 50 Prozent ihrer Größe angerechnet, Flächen bis zu einem Meter Raumhöhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern Raumhöhe werden 50 Prozent der Grundfläche angerechnet. Erst alle Flächen ab zwei Metern Höhe zählen voll zur Wohnung. Ein Tipp vom Architekten Alexander Odenthal: „Man kann mit Zollstock und Bleistift einen Strich an die Decke machen, wo die Zwei-Meter-Grenze ist, das gleiche bei einem Meter. Dann muss man mit einer Wasserwaage oder einer Schnur, an die man einen schweren Gegenstand gebunden hat den Abstand zur Wand hin messen.“ Die Schnur mit dem schweren Gegenstand ersetzt das Handwerkerlot, das Architekten gerne einsetzen.
Nur bei Abweichung von zehn Prozent gibt es Geld zurück
Einen Experten braucht man allerdings, wenn man seine Forderung beim Vermieter durchsetzen will, denn der akzeptiert meist nur ein professionelles Gutachten. Außerdem hat man erst einen Anspruch auf Mietminderung und Kostenrückerstattung, wenn die Abweichung zehn Prozent und mehr beträgt. Kontakte vermittelt meist der örtliche Mieterverein. Die Kosten für ein Aufmaß variieren nach Aufwand; um die 150 Euro muss man mindestens zahlen. Allerdings erhöht das die Chancen, auch Geld wiederzubekommen, und das ist meist nicht wenig.
Drei-Jahres-Frist beachten
Ein Rechenspiel zeigt, wie viel Roman P. zu viel gezahlt hat. Wir vereinfachen das Ganze: Bei einer Durchschnittsmiete für eine 60 Quadratmeterwohnung in Köln zahlt man im Schnitt 500 Euro kalt. Für die tatsächlich nachgemessenen 49 Quadratmeter wären aber nur 410 jeden Monat fällig gewesen. Das heißt, Roman P. hat 20 Jahre lang 90 Euro im Monat zu viel gezahlt, unterm Strich stattliche 21.600 Euro! Allerdings bekommt man selten so viel wieder. Jürgen Becher vom Mieterverein Köln rät, es zu versuchen. Solange der Vermieter bereit ist, darauf einzugehen, bekommt man sein zu viel gezahltes Geld auch zurück. Aber letztendlich kann der Vermieter sich auch auf die Verjährung berufen und dann muss man sich mit der Rückerstattung auf die letzten drei Jahre zufrieden geben, erläutert Jürgen Becher.
-
-
Bild vergrößern +
Das Rechenspiel zeigt, wie viel Roman P. zu viel gezahlt hat.
Heiz- und Nebenkosten kommen noch dazu
Einer Studie nach sind 80 Prozent aller Wohnungsgrundflächen falsch berechnet. Hinzu kommt: Auch die Heiz- und Nebenkosten müssten vor dem Hintergrund neu berechnet werden. Jürgen Becher, Mieterbund: „Man muss mit Kosten zwischen 2,50 Euro und drei Euro pro Quadratmeter im Monat kalkulieren. Da kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen.“ Allerdings auch nur, wenn die Abweichung zehn Prozent beträgt und man die Verjährungsfrist beachtet.
Autorin: Silke Hempel
Stand: 24.01.2013, 14:00 Uhr
- Hilfe zur Berechnung der selbstgemessenen Fläche Quadratmeter-Rechner
- Richtlinien der Wohnflächenverordnung mit allen Sonderfällen zur genauen Vermessung der Wohnung Bundesministerium der Justiz
- Informationen zur Wohnflächenverordnung Mieterbund
Seite teilen
Über Soziale Medien